Abstimmung in Xantens Stadtrat Knappe Mehrheit für Fußgängerzone auf einem Stück der Klever Straße
Xanten · Xantens Stadtrat hat darüber abgestimmt, ob ein Teil der Klever Straße dauerhaft zur Fußgängerzone gehören soll. Die Entscheidung fiel mit 17 zu 15 Stimmen.
Ein Teil der Klever Straße in Xanten wird dauerhaft zur Fußgängerzone, der andere Teil aber wieder ein verkehrsberuhigter Bereich. Diese Entscheidung hat der Stadtrat am Donnerstagabend getroffen. 17 Mitglieder stimmten dafür, 15 dagegen, acht enthielten sich.
Der Teil der Klever Straße in Xanten von der Rheinstraße bis zum Mitteltor gehört weiter zur Fußgängerzone, die damit um dieses Stück verlängert wird. Verkehrsberuhigt wird dagegen der Abschnitt von Rheinstraße bis Klever Tor. Dort werden dann wieder Autos und andere Fahrzeuge fahren dürfen, allerdings in Schrittgeschwindigkeit. In der Fußgängerzone sind dagegen nur Radfahrer und Lieferverkehr und auch nur zu bestimmten Zeiten zugelassen.
Damit endet vorerst eine Debatte, die im Frühjahr 2021 von der CDU angestoßen worden war. Sie schlug damals vor, die Fußgängerzone bis zum Klever Tor zu verlängern. Das wurde zunächst 2021 über mehrere Wochen und Wochenenden ausprobiert. 2022 folgte ein zweiter Probelauf, der im Frühjahr begonnen hat.
Ende 2022 befragte die Stadt Anwohner, Gewerbetreibende, weitere Bürger und Besucher zu dem Thema. 218 Menschen antworteten. Die Anwohner und Gewerbetreibenden waren eher gegen die Fußgängerzone, die anderen Umfrageteilnehmer eher dafür. Aus der CDU kam schließlich der Antrag, dem nun eine knappe Mehrheit zustimmte.
In der Bürger-Fragestunde der Stadtratssitzung kritisierte ein Anwohner, dass eine Umfrage in den Beratungen berücksichtigt werde, obwohl die Anzahl der Teilnehmer nur einem Prozent der Xantener Bevölkerung entspreche. Er fragte, warum gerade dieser Teil der Klever Straße zur Fußgängerzone werden solle. Weil sich dieses Stück am Mitteltor direkt an die Fußgängerzone anschließe, entgegnete Bürgermeister Thomas Görtz. Wenn der Anwohner dagegen sei, habe er aber noch die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen, wenn der Ratsbeschluss umgesetzt und dieses Stück der Klever Straße umgewidmet werde.