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Abschnitt ist testweise eine Fußgängerzone Parkverbot auf Klever Straße wird regelmäßig missachtet

Xanten · Xantens Ordnungsamt hat in den vergangenen drei Wochen einige Knöllchen an Falschparker auf der Klever Straße verteilt. Denn der Abschnitt zwischen Klever Tor und Mitteltor ist für einige Monate eine Fußgängerzone - trotzdem parken Autofahrer dort.

 Der Parkschein-Automat wurde überklebt - mit dem Hinweis, dass die Klever Straße als Fußgängerzone ausgewiesen wurde: „Die Nutzung dieses Parkplatzes ist daher untersagt.“

Der Parkschein-Automat wurde überklebt - mit dem Hinweis, dass die Klever Straße als Fußgängerzone ausgewiesen wurde: „Die Nutzung dieses Parkplatzes ist daher untersagt.“

Foto: RP/Markus Werning

Zwei Teilstücke der Klever Straße in Xanten sind für mehrere Monate testweise zur Fußgängerzone erklärt worden. Dadurch ist das Parken dort nicht mehr erlaubt, auch nicht in den Parkbuchten, wie das Ordnungsamt der Stadt Xanten auf Anfrage erklärte.

Trotzdem werden immer wieder Autos auf den Abschnitten der Klever Straße zwischen Mitteltor und Rheinstraße abgestellt. Wenn der Fahrer angetroffen werde und er seinen Wagen direkt aus der Fußgängerzone entferne, werde eine mündliche Verwarnung erteilt, erklärte das Ordnungsamt. Sonst werde ein Parkverstoß festgestellt und geahndet. 16 Mal sei das in den vergangenen drei Wochen der Fall gewesen.

Am 1. April hat die Testphase auf der Klever Straße begonnen. Bis Ende Oktober gehören die beiden Abschnitte zwischen Mitteltor und Klever Tor zur Fußgängerzone. Die Stadt stellte an den Straßenenden die entsprechenden Schilder auf. Außerdem platzierte sie große Pflanzkübel auf die Klever Straße, wo sie an die Rheinstraße grenzt.

Fahrzeugführer seien dazu verpflichtet, sich auf die geänderte Beschilderung einzustellen, erklärte das Ordnungsamt. Durch die „gut sichtbaren, massiven Blumenkübel müsse den meisten Verkehrsteilnehmern aber auch aufgefallen sein, dass sich eine Änderung ergeben habe. Darüber hinaus habe die Stadt die blauen Parkplatzschilder unkenntlich gemacht, den Parkscheinautomat außer Betrieb genommen und einen Zettel mit dem Hinweis auf das Parkverbot angebracht.

Die Kreuzung von Rheinstraße und Klever Straße ist uneingeschränkt befahrbar geblieben. Auf den beiden Teilstücken der Klever Straße ist ein Lieferverkehr zwischen 6 und 10 Uhr sowie zwischen 13.30 und 15 Uhr erlaubt. Radfahrer dürfen zwischen 20 Uhr und 8 Uhr über diese Abschnitte fahren. Zu den anderen Zeiten müssen sie ihr Fahrrad schieben.

(wer)
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