Teure Überraschung Wieso ein Gladbacher beim Laden seines E-Autos in Xanten ein Knöllchen bekam

Xanten · Für einen Mann aus Mönchengladbach endete ein Besuch in der Xantener Innenstadt mit einer teuren Überraschung. Dabei wollte er eigentlich nur sein Auto an einer dafür vorgesehen Ladesäule laden. Was passiert ist.

  Mittlerweile wurde an der Ladesäule auf der Klever Straße   ein Hinweis angebracht, dass sie zurzeit in einer Fußgängerzone steht und gesperrt ist .

Mittlerweile wurde an der Ladesäule auf der Klever Straße ein Hinweis angebracht, dass sie zurzeit in einer Fußgängerzone steht und gesperrt ist .

Foto: RP/Markus Werning

Ein Mann aus Mönchengladbach hat nach eigenen Angaben ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zahlen müssen, nachdem er sein Elektro-Auto in Xanten aufgeladen hat. Wie er in einer E-Mail an die Redaktion berichtete, hatte er seinen Wagen an einer öffentlichen Ladesäule abgestellt, die auch in Betrieb gewesen sei. Jedoch steht diese Ladesäule auf der Klever Straße, und sie ist seit dem 1. April probeweise eine Fußgängerzone. Deshalb ist das Parken dort nicht erlaubt.

An der Zufahrt zur Klever Straße stehen auch Schilder, die auf die Fußgängerzone hinweisen. Offenbar hatte der Mann sie aber nicht gesehen. Stattdessen hatte er in einer App die Standorte für öffentliche Ladesäulen herausgesucht und auf diese Angaben vertraut. An der Ladesäule selbst habe er auch keinen Hinweis darauf gefunden, dass sie nicht genutzt werden dürfe, im Gegenteil, sie habe ganz normal funktioniert, berichtete er in der E-Mail.

 Ein Schild weist auf die Fußgängerzone hin, es hängt allerdings hoch.

Ein Schild weist auf die Fußgängerzone hin, es hängt allerdings hoch.

Foto: RP/Markus Werning

Darin schilderte er den Vorfall. Demnach hatten er und seine Lebensgefährtin das Siegfriedspektakel besuchen wollen. Um währenddessen das Auto aufzuladen, habe er in der App nach öffentlichen Ladesäulen gesucht. Zuerst sei er auf den Parkplatz am Nibelungen-Kreisverkehr gefahren. Aber dort habe schon ein anderer Halter sein E-Auto aufgeladen, und die andere Seite der Ladesäule sei von einem Wagen blockiert gewesen, das kein E-Fahrzeug gewesen sei.

Deshalb habe er mit der App eine andere Möglichkeit zum Laden seines Autos gesucht, berichtete der Mönchengladbacher weiter. „Auf der Klever Straße fanden wir dann die nächste freie Säule.“ Diese war in der App als öffentlich zugänglich angegeben gewesen, an ihr habe auch ein Tarif des ADAC funktioniert. „So haben wir unser E-Auto an die Ladesäule angeschlossen, und der Ladevorgang startete.“ Nach etwa einer Stunde seien er und seine Lebensgefährtin zurückgekehrt, und das Auto sei immer noch aufgeladen worden, erklärte der Mann. Aber: „Hinter den Scheibenwischern fanden wir einen Bußgeldzettel über 55 Euro.“ Als Grund für das Verwarnungsgeld sei das Parken in einer Fußgängerzone angegeben worden. „Jetzt frage ich mich, warum wird in einer Fußgängerzone eine öffentliche Ladesäule installiert, die auch noch in den Ladesäulen-Apps als öffentlich zugänglich markiert ist?“

Dass die Ladesäule zuerst da war und dann erst die Fußgängerzone testweise eingerichtet wurde, kann er als Auswärtiger nicht wissen. Und so kann er auch nicht verstehen, dass er ein Verwarngeld bekommen hat. „Man verteilt auf einer Tankstelle doch auch keine Knöllchen, wenn jemand zum Tanken dort hält.“ Dass er sein Fahrzeug dort abgestellt hatte, um es aufzuladen, sei erkennbar gewesen, schrieb er. Er wolle alle E-Auto Besitzer warnen, diesen Ladepunkt aufzusuchen, und bitte die Stadt, eine eindeutige Kennzeichnung anzubringen. Was ihn auch ärgert: „Wir standen nur dort, weil jemand ohne E-Auto eine andere Ladesäule blockierte.“

Die Stadt reagierte auf den Vorfall. Die Verwarnung könne nicht zurückgenommen werde, da der Mann widerrechtlich in die Fußgängerzone gefahren sei und sein Fahrzeug dort geparkt habe, teilte das Ordnungsamt auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die Fußgängerzone sei „gut sichtbar“ ausgeschildert. Aber zur Verdeutlichung der verkehrsrechtlichen Situation werde ein Hinweis an der Ladesäule angebracht, genauso wie vorher schon am Parkschein-Automaten auf der Klever Straße. „Diese Ladesäule ist vorübergehend gesperrt“, steht auf dem Hinweis, der mittlerweile an der Ladesäule hängt. „Bitte verlassen Sie umgehend den Bereich der Fußgängerzone.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort