Ämter in Wermelskirchen Keine Alternative fürs Ordnungsamt

Wermelskirchen · Fehlende Barrierefreiheit – Bürgermeister Rainer Bleek weist Kritik der CDU zurück.

 Geparkte Autos und Treppenstufen verhindern einen barrierefreien Zugang zu den Räumen des Ordnungsamtes.

Geparkte Autos und Treppenstufen verhindern einen barrierefreien Zugang zu den Räumen des Ordnungsamtes.

Foto: Udo Teifel

Die Diskussion über den fehlenden barrierefreien Zugang zu den 2019 neu eingerichteten Räumen des Ordnungsamtes an der Telegrafenstraße geht weiter: In einer Stellungnahme weist Bürgermeister Rainer Bleek die Kritik der CDU, er habe Alternativen außer Acht gelassen, als falsch zurück. CDU-Parteivorsitzender Stefan Leßenich hatte in seiner Pressemitteilung zu den Forderungen des Behindertenbeirats nach einem barrierefreien Zugang zum Amt erklärt, es hätten verschiedene andere Ämter einen Umzug in die Räume Telegrafenstraße 11 angeboten. „Tatsache ist, dass es trotz eines mehrwöchigen Diskussionsprozesses kein einziges derartiges Angebot gegeben hat. Im Gegenteil: In allen Stellungnahmen aus Ämtern und Dezernaten wurde stets mit durchaus guten Argumenten begründet, warum diese und jene Organisationseinheit gerade nicht für einen Umzug in Frage kommt“, entgegnet Bleek. Falsch sei auch die Aussage von Leßenich und des CDU-Fraktionsvorsitzenden Christian Klicki, dass die Räume des ehemaligen Stadtcafés für den ausgelagerten Teil des Ordnungsamtes (das Bürgerbüro als anderer Teil ist im Rathaus geblieben) in Frage gekommen wären. Nach Angaben Bleeks ist dieser Raum viel zu klein, außerdem sei er immer für die Polizeibezirksdienststelle vorgesehen gewesen – im kompletten Einvernehmen mit den Fraktionen. „Meine Entscheidung für den Umzug von Teilen des Ordnungsamtes war das Ergebnis eines sorgfältigen Abwägungsprozesses, bei dem die fehlende Barrierefreiheit von vorn herein natürlich mit berücksichtigt wurde, zumal zum damaligen Zeitpunkt ein Mitarbeiter schwerbehindert und damit direkt betroffen war“, schreibt Bleek. Frühzeitig seien dazu juristische Einschätzungen eingeholt worden. Einhelliges Ergebnis: Die fehlende Barrierefreiheit steht dem Umzug nicht entgegen, zumal die Leistungen auch alternativ erbracht werden können. Andere gewichtige Gründe hätten den Ausschlag für die Entscheidung gegeben, die er für vertretbar halte.

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