Tipps von Lothar Weber aus Wermelskirchen Plane fürs Motorrad kann den Versicherungsschutz gefährden

Wermelskirchen · Motorräder mit einem Saisonkennzeichen dürfen außerhalb des Zulassungszeitraums nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Auf was ist zu achten.

Eigentümer eines Motorrades müssen bei der Überwinterung ihres Fahrzeuges im öffentlichen Raum einiges beachten.

Eigentümer eines Motorrades müssen bei der Überwinterung ihres Fahrzeuges im öffentlichen Raum einiges beachten.

Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Alle Jahre wieder stellt sich für Motorradfahrer die Frage, wohin mit dem geliebten Zweirad zum Überwintern. Häufig bleibt da nur die Möglichkeit, dass Krad unter einer Plane verschwinden zu lassen. Aber aufgepasst, denn Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen dürfen außerhalb des Zulassungszeitraums nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Falls das doch geschieht erhält der Eigentümer im Falle eines Diebstahls oder Brandes keine Entschädigung von der Teilkasko: Die Versicherungskaufleute empfehlen daher, entweder die Versicherung auch den ganzen Winter über bestehen zu lassen oder das Motorrad wegzuschaffen: in einen Keller, eine Garage oder einen „umfriedeten“ Abstellplatz. Denn die Mühe, die diese Unterbringung einem Dieb bereiten würde, wenn er zum Beispiel über ein Hoftor klettern müsste, reicht schon aus, damit die Teilkaskoversicherung hilft. Sie würde Schäden durch Diebstahl und Brand ersetzen, ohne in der Winterpause Beiträge zu bekommen.

„Mit geringen Aufwand findet man immer einen sicheren Überwinterungsplatz, an dem der Teilkasko-Schutz dann auflebt“, sagt der Wermelskirchener Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch Land-Wuppertal, Solingen, Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Selbst bei einem nur noch geringen Wert des Motorrades kann der Vorteil sehr hoch sein. Denn wenn zum Beispiel ein umfallendes Motorrad ein Auto beschädigt oder einen Menschen verletzt, müsste der Schaden in der Versicherungs-Saisonpause aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Auch die private Haftpflichtversicherung würde solche Schäden nicht abdecken.

Wer sein motorisiertes Zweirad notgedrungen im öffentlichen Raum abstellen muss, sollte eine Abdeckplane nutzen, die im Bereich des Kennzeichens durchsichtig ist. Damit kann der Zulassungsstand jederzeit auf einen Blick erfasst werden, ohne an der Plane oder dem Motorrad hantieren zu müssen.

Darüber hinaus sollte die Pellerine wasserdicht und undurchsichtig sein, bis zum Boden reichen und sich mit einem kleinen Bügelschloss anschließen lassen. Weil sich darunter leicht Feuchtigkeit verstecken kann, sollte die Plane an trockenen Tagen abgenommen werden und die Maschine gut ausgelüftet werden. Außerdem sind bei einer solchen Überwinterung die Rostschutzmaßnahmen besonders wichtig.

(fbu)
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