Tipps vom Wermelskirchener Versicherungsfachmann Autofahrer können Versicherung kündigen

Wermelskirchen · Stichtag für einen Wechsel der Kfz-Versicherung ist der 30. November. Aber Vorsicht bei allzu schnellen Entscheidungen. Die können böse Folgen haben.

 Tarife zu vergleichen, das kann sich für Autobesitzer lohnen. Denn die KfZ-Versicherer stehen in einem harten Wettbewerb.

Tarife zu vergleichen, das kann sich für Autobesitzer lohnen. Denn die KfZ-Versicherer stehen in einem harten Wettbewerb.

Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

Viele Autofahrer kennen das Prozedere schon: Jedes Jahr zum Stichtag 30. November können sie ihre Kfz-Versicherungen kündigen und ihr Auto bei einem anderen, vermeintlich günstigeren Unternehmen versichern. Doch für einen angemessenen Versicherungsschutz sind Preise nicht allein maßgebend.

„Dabei muss billig nicht schlecht sein“, betont der Wermelskirchener Lothar Weber. Er ist Sprecher des Bezirks Bergisch Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. Aber es könne bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstellt, dass die Teilkasko nach einem Unfall mit Haarwild nichts zahlt oder Geld nach einem Unfall einfordert, wenn ein „nicht Autorisierter“ am Steuer saß.

Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zähle auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. „Hinter Lockangeboten können sich also durchaus auch Versicherungslücken verstecken“, warnt Weber vor einem allzu schnellen Wechsel der Versicherung.

Empfehlenswerte Leistungen Gründlicher über den eigenen Bedarf nachzudenken, das empfehlen die Versicherungskaufleute bei diesen Punkten: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung, Teilkasko-Deckung nach Unfall mit jeder Art von Tieren. Daneben können auch passende Sonderrabatte und der Schadenrückkauf in Kasko wichtig werden, das heißt das Recht, eine Zahlung dem eigenen Versicherer erstatten zu dürfen, um eine Rabattrückstufung zu vermeiden. Letztere kann nämlich über mehrere Jahre durchaus 1000 bis 3000 Euro Mehrkosten verursachen, erläutert Lothar Weber. Vorsicht sei auch angebracht, wenn für den ‚alten’ Tarif ein Rabattschutz bei Haftpflicht- und Kaskoschäden vereinbart war und man jetzt zum vermeintlich günstigeren Angebot wechselt. Denn in der Regel gelte der Rabattschutz nur bei dem Versicherer, bei dem der Kunde dafür bisher gezahlt hat. „Billig, billig kommt dann im Nachhinein ziemlich teuer“, berichtet Weber.

Das gelte insbesondere für Internet-Vergleichsportale, die jedes Jahr mit Schnäppchenangeboten werben. Doch in den Online-Datenbanken fänden sich nur neue Kfz-Versicherungstarife. Dadurch könnten sie ihre Aufgabe des Vergleichens aber gar nicht erfüllen. Denn viele Kunden wüssten gar nicht, dass ihre ‚alten’ Verträge beispielsweise noch bessere Rückstufungstabellen oder Rabattretter haben, erklärt der Versicherungsfachmann aus Wermelskirchen.

„Manche Versicherer bieten auch Kfz-Tarife auf Basis der individuellen Fahrweise an“, sagt Weber. „Bei diesen sogenannten Kfz-Telematiktarifen werden Kunden zwar mit geringen Versicherungsprämien gelockt, müssen aber dafür ihren gesamten Fahrstil offenbaren. Hier sollte man sich genau überlegen, ob für eine geringere Prämie das individuelle Bewegungsprofil dem Versicherer offenbart wird.“

Frühzeitig informieren Fast alle Versicherungskaufleute können heute mehrere Vertragsvarianten bieten, mit Ein- und Ausschlüssen operieren, „aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig in der letzten Novemberwoche lange Gespräche führen“, mahnt Weber zu einer frühzeitiger Orientierung. Ende November müsse nämlich die Kündigung beim ‚alten‘ Kfz-Versicherer eingegangen sein, wenn man zu einem anderen wechseln will. Am wichtigsten sei dabei die Kenntnis der Entschädigungslücken. „Diese sind meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar“, informiert Weber. 5000 bis 10.000 Euro könnten bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel stehen, wenn man einfach zugreife, statt gründlich zu prüfen.

(rue)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort