Rhein-Berg Für den Landrat sind 90 zusätzliche Stellen dringend notwendig
Rhein-Berg · Landrat Stephan Santelmann sieht die zusätzlichen Mitarbeiter als unabdingbar an, um die kommenden Belastungen in der Kreisverwaltung bewältigen zu können.
Der vorgelegte Stellenplan trage der Mehrung der Aufgaben Rechnung. So begründet die Kresiverwaltung in einer Pressemitteilung den geplanten Zuwachs von 90 weiteren Stellen. Demnach seien die kreisangehörigen Kommunen vor der Einbringung des Kreishaushalts über die Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2023 informiert worden. Wesentliche Information zur Planungssicherheit der kreisangehörigen Kommunen war dabei die Beibehaltung des Kreisumlagesatzes bei 35,5 Prozent in 2023 und den darauffolgenden Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 (wir berichteten).
Der erst nach der Haushaltseinbringung in der Stellenplanvorlage ausgewiesene Personalbedarf bezieht sich laut Kresiverwaltung ausschließlich auf „pflichtige Aufgabenbestandteile“, auf die Bürger ein Anrecht haben. Die Entscheidung, dass diese Aufgaben wahrzunehmen sind, werde jedoch nicht auf Kreis-Ebene, sondern durch Bund, Land oder EU getroffen. Die nunmehr aufgelegte gesammelte Vorlage der Stellen anstatt der einzelnen und ressortbezogenen Einbringungen, die üblicherweise unterjährig laufend erfolgten, mache aus Sicht der rheinisch-bergischen Kreisverwaltung deutlich, wie enorm die Kulmination der den Kreisen obliegenden Pflichtaufgaben mittlerweile ist. Der Rheinisch-Bergische Kreis habe sich für die Zusammenfassung entschieden, um die Aufgabenlast deutlich zu machen, unter welcher die Mitarbeitenden „ächzten“.
„Der nun dargelegte Stellenanpassungsbedarf ist eine eklatante Bedarfsanzeige dieser Verwaltung“, erklärt Landrat Stephan Santelmann: „Diese Stellen sind dringend notwendig, um ein Alarmsignal in nächster Zeit zu vermeiden. Der Kreis für seinen Teil betreibt bereits seit Jahren intensive Aufgabenkritik, und die Mitarbeitenden sind an ihrem Limit.“ Aus Sicht des Landerates hätten die Menschen, die beim Kreis arbeiten, Unterstützung verdient: „Sie können nicht noch mehr leisten. Weitere Aufgaben, die uns kraft Gesetzes zugewiesen werden, können nur durch weitere Stellen bewältigt werden.“
Die Forderung nach einer Synchronisation der Aufgaben sei demnach schwerlich möglich, sagt Santelmann: „Kreise und Kommunen haben nicht dieselben Aufgaben.“ Um dem Trend zunehmender kommunaler Aufgaben zu begegnen, könne allerdings nur eine Aufgabenkritik auf der Ebene der Gesetzgeber Einhalt gebieten. Dort müsse entschieden werden, ob administrative Hemmnisse oder Aufgaben gänzlich eingestellt werden.
„Der Umlagebedarf des Rheinisch-Bergischen Kreises ist – wie eine aktuelle Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt bestätigt – der Geringste mit in Nordrhein-Westfalen“, betont der Landrat: „Damit hat der Rheinisch-Bergische Kreis im Rahmen seiner Möglichkeiten die kreisangehörigen Kommunen weitgehend unterstützt und dem gesetzlich geforderten Rücksichtnahmegebot entsprochen.“ Dennoch könne die weiterhin bestehende strukturelle Unterfinanzierung nicht durch den Kreishaushalt selbst beseitigt werden. Die für 2023 vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen machten aber deutlich, dass der Kreis im Rahmen seiner geringen Möglichkeiten die kreisangehörigen Kommunen unterstütze.