Umweltamt im Rhein-Kreis Reitplakette online beantragen

Rhein-Kreis · Jeder, der in der freien Landschaft ausreitet oder ein Pferd führt, braucht ein Reitkennzeichen mit aktueller Reitplakette. Für 2022 wurden schon 1090 Reitkennzeichen ausgegeben oder aktiviert.

 Für Reiter ist eine aktuelle Reitplakette Pflicht.

Für Reiter ist eine aktuelle Reitplakette Pflicht.

Foto: pixabay.com

Das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises hat jetzt darauf hingewiesen, dass jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald ausreitet oder ein Pferd führt, ein Reitkennzeichen mit aktueller Reitplakette braucht. Anträge dafür können per Post und – einfacher – auch im Internet gestellt werden. Für 2022 wurden bislang bereits 1090 Reitkennzeichen ausgegeben oder aktiviert. Wer mit seinem Pferd in der Natur unterwegs ist, beantragt das Reitkennzeichen lediglich beim ersten Mal; in den nächsten Jahren sind nur neue Jahresaufkleber erforderlich. Das Umweltamt verschickt bei Abonnements und Sepa-Mandaten automatisch die neuen Aufkleber zum Jahreswechsel.

Bei privat genutzten Pferden kosten Reitkennzeichen und Aufkleber 40 Euro, bei gewerblich genutzten Pferden 90 Euro; die Aufkleber in den Folgejahren kosten 30 Euro (private Nutzung) einschließlich der Reitabgabe von 25 Euro. Bei gewerblicher Nutzung kosten die Aufkleber 80 Euro einschließlich der Reitabgabe von 75 Euro. Die Einnahmen aus der Reitabgabe gehen komplett an die Bezirksregierung Düsseldorf und werden für neue Reitwege und die Unterhaltung der bestehenden Wege verwendet.

„Insbesondere die Waldgebiete im Rhein-Kreis Neuss werden derzeit pandemiebedingt von sehr vielen Erholungssuchenden wie Reitern, Radfahrern, Spaziergängern und Wanderern genutzt. Daher bitten wir um besondere gegenseitige Rücksichtnahme für ein gutes Miteinander“, sagt Ulrich Schmitz, Mitarbeiter beim Umweltamt. Wer im Wald unterwegs sei, betont er, sollte daran denken, dass die nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege ausschließlich von Reitern benutzt werden dürften. In den Naturschutzgebieten bestehe eine uneingeschränkte Leinenpflicht für Hunde. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Nicht nur das Reitkennzeichen gibt es online beim Rhein-Kreis, die Kreisverwaltung bietet darüber hinaus eine Reihe von weiteren Online-Diensten an. Im Geoportal können Bürger kostenlos unter anderem Luftbilder, historische Karten und auch eine Übersicht über alle bekannten Reitwege im Kreis abrufen. Außerdem werden Termine für das Straßenverkehrsamt sowie für die Online-Hygienebelehrung im Internet vergeben.

Alle Informationen zum Reitkennzeichen sind auf der Internetseite des Kreises unter der Adresse www.rhein-kreis-neuss.de/reitkennzeichen zu finden.

(NGZ)
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