NGG im Rhein-Kreis Neuss Gewerkschaft rät zum Urlaubsgeld-Check

Rhein-Kreis · Nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie steht für viele Menschen die erste längere Auszeit an – ein Urlaubsgeld ist da willkommen. Die Gewerkschaft NGG erklärt, worauf zu achten ist.

 Viele Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaubsgeld (Symbol-Bild).

Viele Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaubsgeld (Symbol-Bild).

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Beschäftigte aus dem Rhein-Kreis Neuss sollten sich jetzt schlaumachen, ob sie die Sonderzahlung zur Jahresmitte bekommen. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. „Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk – ist die Extra-Zahlung klar tariflich geregelt“, teilt NGG-Gewerkschaftssekretärin Claudia Hempel mit. Im Rhein-Kreis Neuss arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell rund 9900 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe.

Nach NGG-Angaben beläuft sich die Sonderzahlung in der nordrhein-westfälischen Ernährungswirtschaft meist auf ein halbes Monatseinkommen. Der tarifliche Urlaubsanspruch sei in der Branche mit 30 Tagen überdurchschnittlich. Laut einer neuen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung haben Beschäftigte, die nach Tarifvertrag arbeiten, beim Urlaubsgeld deutlich bessere Karten. 74 Prozent von ihnen erhalten aktuell die Sonderzahlung.

In Betrieben ohne Tarifbindung sind es lediglich 36 Prozent, erlärt die NGG. Das Urlaubsgeld wird meist mit der Lohnabrechnung für Juni oder Juli überwiesen. Auch bei der Höhe der Extra-Zahlung seien Tarif-Beschäftigte meist im Vorteil – genauso wie bei der Zahl der Urlaubstage. „Gerade wegen der hohen Inflation ist es wichtig, sich jetzt über das Urlaubsgeld im eigenen Betrieb zu informieren“, betont Hempel.

Die Gewerkschaftssekretärin der NGG-Region Krefeld-Neuss appelliert besonders an Azubis, Teilzeit- und Minijobber, einen „Urlaubsgeld-Check“ zu machen. Hempel macht noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam: „Laut Bundesurlaubsgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf zwei Wochen Urlaub am Stück im Jahr. Diese wichtige Auszeit vom Job sollte sich niemand nehmen lassen.“

(NGZ)
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