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Vorfall in Neuss Wegen Hetz-Rede - Gröhe schreibt an türkischen Botschafter

Neuss · Der Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe hat sich mit deutlichen Worten an den türkischen Botschafter in Berlin gewandt. Hintergrund ist ein Video bei Twitter, das bundesweit für Schlagzeilen sorgte.

Bundestagsabgeordneter Hermann Gröhe (CDU) schaltet sich in die Debatte über die Hetz-Rede in einer Neusser Moschee ein.

Bundestagsabgeordneter Hermann Gröhe (CDU) schaltet sich in die Debatte über die Hetz-Rede in einer Neusser Moschee ein.

Foto: Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Nächste scharfe Kritik an der in Kostenpflichtiger Inhalt Neuss gehaltenen Hetz-Rede: In einem Schreiben hat sich Hermann Gröhe jetzt an den türkischen Botschafter in Berlin gewandt, um gegen den Wahlkampfauftritt des türkischen Abgeordneten Mustafa Açıkgöz in der Yunus-Emre Moschee zu protestieren. Der Abgeordnete der Regierungspartei AKP in der Türkei hatte am Freitag ein Video auf Twitter veröffentlicht, in dem er etwa die „Vernichtung“ von Anhängern der kurdischen Arbeiterpartei PKK und der sogenannten Gülen-Organisation fordert.

In seinem Schreiben an den Botschafter macht der CDU-Bundestagsabgeordnete Gröhe deutlich, dass dieser Vorgang die deutsch-türkischen Beziehungen belaste: „Die hetzerischen und menschenfeindlichen Aussagen von Herrn Açıkgöz sind unwürdig und geschichtsvergessen. Diese Worte können zudem dazu führen, dass Menschen mit türkischem Hintergrund zu Unrecht in unserem Land in Mithaftung für diese ausgrenzende und menschenfeindliche Sprache genommen werden.“ Diese „Hetze“ schade dadurch auch türkischstämmigen Menschen mit oder ohne türkischem Pass, „die gerne in unserem Land leben“, so Gröhe. Das Schüren von Vorurteilen untergrabe das gute Miteinander der Menschen „auch bei uns“, so der Christdemokrat.

Gröhe erinnert in seinen Schreiben zudem daran, dass Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker in Deutschland nach geltendem Recht drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihren Ländern verboten sind. Außerhalb von Wahlkampfzeiten sind politische Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder zehn Tage vorher zu beantragen und unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt der Bundesregierung.

(jasi)
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