„Fahrlässige Brandstiftung“ Ursachen für zwei Wohnungsbrände in Mönchengladbach sind geklärt

Mönchengladbach · In der Nacht zu Dienstag ist ein Feuer in Heyden ausgebrochen, am Dienstagnachmittag eines in Eicken. Die Polizei hat jetzt die jeweilige Brandursache ermittelt.

Mönchengladbach - Wohnung in Eicken am 5. Juli 2022 ausgebrannt - Fotos
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So liefen die Löscharbeiten beim Wohnungsbrand in Eicken

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Foto: Carsten Pfarr

Der Brand in Eicken, bei dem eine Wohnung an der Eickener Straße ausgebrannt ist, und der Brand in Heyden, bei dem eine Mutter sich und ihr Kleinkind vor dem Feuer rettete, gehen jeweils auf „fahrlässige Brandstiftung“ zurück. Das teilte eine Sprecherin der Polizei Mönchengladbach am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion mit. Ermittler und Brandsachverständiger hätten bei der Untersuchung der jeweiligen Wohnungen einen technischen Defekt als Brandursache ausschließen können. Unter „fahrlässiger Brandstiftung“ versteht man nach Angaben der Polizeisprecherin „den unsachgemäßen Umgang mit glühenden oder glimmenden Materialien“.

Der Brand an der Herzogstraße in Heyden hat sich in der Nacht zu Dienstag, 5. Juli, ereignet. Eine junge Mutter hatte das Feuer in ihrem Wohnzimmer bemerkt und sofort sich und ihr Kleinkind aus der Wohnung gerettet.

Danach alarmierte sie die Feuerwehr. Schnell dehnte sich das Feuer in der Wohnung zu einem Vollbrand aus. Die Einsatzkräfte konnten ihn jedoch auf dieses Zimmer begrenzen – und ein Übergreifen der Flammen auf den Dachstuhl verhindern. Das Inventar der Wohnung wurde durch den Brandrauch unbrauchbar, teilte die Feuerwehr in einem späteren Bericht mit. Mutter und Kind wurden vor Ort vorsorglich von einem alarmierten Notarzt untersucht. Verletzt wurde schlussendlich niemand.

Der Brand an der Eickener Straße, Ecke Eickener Höhe brach am Dienstagnachmittag, 5. Juli, aus. Flammen schlugen aus der Altbau-Wohnung im zweiten Obergeschoss. Der Feuerwehreinsatz dauerte mehrere Stunden. Auch dabei wurde niemand verletzt. Allerdings rettete ein Atemschutztrupp einen Bewohner aus seiner leicht verrauchten Wohnung gegenüber der Brandwohnung. Weitere Personen hatten, wie eine Kontrolle der übrigen Wohnungen ergab, bereits das Gebäude verlassen.

Bei dem Feuer hatte sich unter anderem Teile der Dachkonstruktion entzündet. Die Dachhaut musste geöffnet werden, um an alle Glutnester zu gelangen. Darüber hinaus musste im Nachbargebäude ein weiterer Atemschutztrupp eingesetzt werden, da dort die Rauchmelder durch einen Übertritt des Brandrauchs ausgelöst hatten. Durch den Rußniederschlag des Brandrauchs sowie eingebrachtes Löschwasser sind nach Angaben der Feuerwehr derzeit alle Wohnungen nicht mehr bewohnbar. Fünf Personen wurden daher in städtischen Unterkünften untergebracht.

(capf/gap)
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