Raser-Prozess in Mönchengladbach Haft für Fahrer nach tödlichem Unfall gefordert

Mönchengladbach · Im Prozess um ein mutmaßliches illegales Autorennen mit einem Todesopfer hat die Staatsanwaltschaft für den Unfallfahrer zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert.

 Ein Kreuz steht in Mönchengladbach nahe der Unfallstelle (Archivfoto).

Ein Kreuz steht in Mönchengladbach nahe der Unfallstelle (Archivfoto).

Foto: dpa/Federico Gambarini

Der 29-Jährige solle wegen vorsätzlicher Verkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung ins Gefängnis, forderte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Landgericht Mönchengladbach. Der Angeklagte hatte zwar gestanden, im Juni 2017 in einer Tempo-40-Zone viel zu schnell gefahren zu sein, will sich aber mit dem Mitangeklagten kein Rennen geliefert haben.

Für den 26 Jahre alten Mitangeklagten forderte die Anklage ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung. Er ist der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Unfallflucht angeklagt. In der Unfallnacht sollen sich die beiden Angeklagten in der Mönchengladbacher Innenstadt ein Rennen geliefert haben. Der 29-Jährige soll den 38 Jahre alten Fußgänger mit Tempo 80 erfasst haben. Der Mann wurde 40 Meter durch die Luft geschleudert und war an seinen Schädelverletzungen gestorben.

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Das Berliner Landgericht hatte im Februar 2017 bundesweit das erste Mal in einem Raser-Fall lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes verhängt. Das Urteil hatte allerdings keinen Bestand. Das Landgericht Mönchengladbach hatte eine Mordanklage gegen den 29-Jährigen abgelehnt. Die Richter sahen keinen hinreichenden Tatverdacht für einen Tötungsvorsatz.

(mba/dpa)
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