Geld für den Kreis Heinsberg Land stellt weitere Mittel für Corona-Ausgleich bereit

Kreis Heinsberg · 7,26 Millionen Euro fließen durch ein Maßnahmenpaket in den Kreis Heinsberg. Damit sollen finanzielle Folgen der Pandemie abgefedert werden.

 Die Folgen der Pandemie sind auch finanziell weiter deutlich spürbar.

Die Folgen der Pandemie sind auch finanziell weiter deutlich spürbar.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Das Land NRW hat den Kommunen des Kreises Heinsberg weitere Unterstützung bei den finanziellen Folgen der Corona-Krise zugesichert. Im Haushalts- und Finanzausschuss beschloss der Landtag ein 500 Millionen Euro schweres Paket für alle Kommunen des Landes, das die direkten und indirekten Folgen der Pandemie abfedern soll.

Insgesamt fließen aus diesem Paket 7,26 Millionen Euro in den Kreis Heinsberg, davon entfallen 5,85 Millionen auf die Städte und Gemeinden, der Rest geht an die Kreisverwaltung. Erkelenz erhält 955.000 Euro, Hückelhoven 894.000 Euro, Wegberg 611.000 Euro und Wassenberg 416.000 Euro.

„Unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen standen und stehen angesichts der Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Auch heute wirken sich die Kosten der Pandemie weiter auf die Haushalte in den Städten, Gemeinden und Kreisen aus“, erklärten dazu die beiden CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Heinsberg, Thomas Schnelle und Bernd Krückel. Die Landesregierung ebne den Weg dafür, „dass die Kommunen gänzlich unbürokratisch ohne Antrag zusätzliche Mittel zur Entlastung erhalten, die noch in diesem Jahr ausgezahlt werden“.

Grundlage der Verteilung des Geldes ist die Einwohnerzahl, wobei der Zuschuss mindestens 300.000 Euro beträgt, wovon auch einige kleinere Gemeinden im Kreis profitieren. Anders als 2020, als die finanzielle Belastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie maßgeblich durch das Wegbrechen der Steuereinnahmen geprägt war, könne mittlerweile von einer relativ gleichmäßigen, bevölkerungsproportionalen Verteilung der Belastungen ausgegangen werden. Deshalb sollen den Kommunen Mittel ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelationen gewährt werden. Dies geschehe in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Die Mittel werden aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

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