Schwerpunktprüfung auch in Krefeld Zoll deckt illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit bei Kurierdiensten auf

Krefeld · Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld unterstützte die jüngste Schwerpunktprüfung mit 35 Einsatzkräften. In sieben Fällen besteht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs.

 Es ging auch um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns: Immer wieder führen Beamte des Hauptzollamtes Krefeld Kontrollen in der Region durch.

Es ging auch um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns: Immer wieder führen Beamte des Hauptzollamtes Krefeld Kontrollen in der Region durch.

Foto: Zoll Krefeld

Mehr als 2.200 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) haben in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde. Überprüft wurde zudem auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1. Juli 2020 gilt. Sie  regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der Kurier, Express- und Paketdienste tätig sind.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld hat die bundesweite Schwerpunktprüfung mit 35 Einsatzkräften unterstützt. „Die Einsatzschwerpunkte bildeten die Kontrollen der Kurierdienste im Zuständigkeitsbezirk Krefeld, Mönchengladbach, Neuss sowie Viersen / Kempen“, so Rainer Wanzke, Sprecher des Hauptzollamtes in der Seidenstadt.  Eine erste Auswertung und ein Abgleich mit den bisher vorgelegten Unterlagen ergaben folgende Feststellungen:

- in sieben  Fällen besteht der Verdacht des Mindestlohnverstoßes - in 36 Fällen besteht der Verdacht des Sofortmeldeverstoßes

- in zwei  Fällen besteht der Verdacht der Aufzeichnungspflichtverletzung

- in 29 Fällen besteht der Verdacht der Beitragsvorenthaltung

- in zwölf Fällen besteht der Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung

- in sieben Fällen besteht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs

- in einem Fall besteht der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Bundesweit haben die  Einsatzkräfte bei der Aktion insgesamt rund 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Betrugs, illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Ferner wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet. In rund 1.600 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich.

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