In vielen Ländern ist gesetzlich geregelt, wie viel Geld ein Arbeitnehmer mindestens von seinem Arbeitgeber bekommen muss. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundensatz oder den Monatslohn beziehen. Dabei sind Unterschiede zwischen Bundesländern, Städten oder Branchen möglich.
Mit der Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro bleibt Deutschland nach Angaben des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts unter dem Niveau vieler Nachbarländer. In Luxemburg (11,10 Euro), Frankreich (9,53 Euro), den Niederlanden (9,11 Euro), Belgien (9,10 Euro) und Irland (8,65 Euro) liegt der Mindestlohn über dem angestrebten deutschen Niveau. Noch niedriger liegen die Lohnuntergrenzen in den südeuropäischen EU-Staaten sowie in Mittel- und Osteuropa.
Der Mindestlohn wird seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland durch das Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, geregelt.
Welche Branchen sind vom Mindestlohn ausgenommen?
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gilt seitdem eine Entlohnung in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Ausgenommen davon sind sowohl Branchen und Unternehmen in Deutschland, die nach den Branchenmindestlöhnen bezahlen, sofern diese nicht niedriger ausfallen als der Mindestlohn, als auch Schüler und Studenten, die ein Praktikum als Teil der Schulbildung beziehungsweise des Studiums absolvieren müssen. Auch Praktika, die maximal drei Monate andauern, müssen nicht zwangsläufig mit dem Mindestlohn entlohnt werden. Gleiches gilt für durch die Arbeitsagentur gefördert Weiterbildungen oder Maßnahmen zum Berufswiedereinstieg.
In der Arbeitnehmerüberlassung, im Volksmund auch Zeitarbeit genannt, wurde der Mindestlohn bereits am 1. April 2014 deutschlandweit eingeführt. Damit sind alle Arbeitgeber, die Zeitarbeit in Anspruch nehmen, verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit dem Mindestlohn zu bezahlen. Im gleichen Jahr wurde zudem eine stufenweise Anpassung des Arbeitsentgelts beschlossen, die ab April 2014 zunächst 8,50 Euro, ab April 2015 8,80 Euro und ab Juni 2016 schließlich 9,00 Euro brutto pro Stunde im Westen Deutschlands beträgt. Am Ende wurden die Beträge sogar erhöht.
Gastronomie kritisiert Mindestlohn
Die Gastronomie, in der die Arbeitnehmerüberlassung häufig vertreten ist, steht dem Mindestlohn teilweise kritisch gegenüber. Auf der einen Seite bedeutet er zwar eine faire Entlohnung der Arbeitnehmer, die körperlich hart arbeiten müssen, auf der anderen Seite stellt er eine große Herausforderung für Unternehmen in der wirtschaftlich geschwächten Branche dar.
Die Schweiz lehnte in einer Volksabstimmung im Jahr 2014 einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken (18,50 Euro) die Stunde mit großer Mehrheit ab.