Corona-Krise im Kreis Kleve Reiserückkehrer müssen ab sofort in Quarantäne

Kreis Kleve · Vom 10. April an müssen alle Reiserückkehrer für 14 Tage in Quarantäne und sich beim Gesundheitsamt melden. Das gab der Kreis Kleve am Karfreitag bekannt. Deutsch-Niederländische Grenzpendler sind von der Verordnung nicht betroffen.

 Wer im Ausland war, muss ab sofort 14 Tage lang in Quarantäne.

Wer im Ausland war, muss ab sofort 14 Tage lang in Quarantäne.

Foto: dpa/Michael Reichel

Reiserückkehrer müssen 14 Tage in Quarantäne Wichtige Informationen des Kreises Kleve für alle Reiserückkehrer, die ab dem 10. April aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren: Sie müssen sich ab sofort in eine 14 Tage lange Quarantäne begeben und sich beim Gesundheitsamt melden. Deutsch-Niederländische Grenzpendler, medizinisches Personal sowie Lastwagenfahrer seien von der Corona-Einreise-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erst einmal nicht betroffen, so die Kreisverwaltung in ihrer Mitteilung. Einwohner aus dem Kreis Kleve, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, müssen sich beim Gesundheitsamt melden. Hierfür wurde eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: reiserueckkehrer@kreis-kleve.de. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name/Namen, Vorname/Vornamen, Geburtsdatum/Geburtsdaten, Anschrift, Telefonnummer, Reisedaten, Hinweis auf grippeähnliche Symptome (welche, ab bzw. bis wann). Falls die Zusendung einer E-Mail nicht möglich ist, ist eine Kontaktaufnahme über das Info-Telefon der Kreisverwaltung Kleve unter der Rufnummer 02821 594950 möglich. Die Betroffenen erhalten vom Gesundheitsamt eine Rückmeldung.

Bürgertelefon der SPD Kranenburg

In der aktuellen Corona-Krise müssen sich die Bürger plötzlich mit Themen beschäftigen, die zuvor für nur wenige von Relevanz waren, so die SPD Kranenburg, die den Bürgern in dieser Zeit zur Seite stehen will. Daher richten die Sozialdemokraten in den kommenden vier Wochen ein Bürgertelefon ein. Jürgen Franken, Vorsitzender der SPD Kranenburg und Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, gibt jedoch zu bedenken: „Selbstverständlich können wir nicht jede Frage direkt eine klärende Antwort geben. Aber wir sind gut vernetzt und auch unsere Mitglieder müssen sich mit dem Thema ’Kurzarbeit’ auseinandersetzen, weil sie betroffen sind.“ Das gilt auch für Selbstständige die Soforthilfen beantragen. „Wir werden uns bemühen, Anrufern zeitnah eine Antwort zu geben.“ Die Bürger erreichen Jürgen Franken, der den Anfang am Bürgertelefon macht, von Dienstag bis Freitag, 14. bis 17. April, telefonisch unter der Telefonnummer 02826 1357, immer zwischen 10 und 17 Uhr.

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