Gegen steigende Heizkosten Tagesmütter im Kreis Kleve bekommen Zuschuss – aber nicht in allen Kommunen

Kreis Kleve · Tagesmütter- und -väter im Kreis Kleve bekommen eine Einmalzahlung, um steigende Energiekosten zu kompensieren. Für welche Kommunen im Kreis Kleve das gilt.

Tagesmütter im Kreis Kleve bekommen einen Zuschuss. Aber nicht Kommunen, die eigene Jugendämter haben.

Tagesmütter im Kreis Kleve bekommen einen Zuschuss. Aber nicht Kommunen, die eigene Jugendämter haben.

Foto: dpa

Der Kreis Kleve unterstützt die in der Kindertagespflege tätigen Personen in seinem Zuständigkeitsbereich mit einer Einmalzahlung. Das hat der Jugendhilfeausschuss nach einem entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig beschlossen. Um eine verlässliche Betreuung in den Wintermonaten sicherzustellen, erhalten alle Tagesmütter und -väter einen „Energieausgleich“ in Höhe von 300 Euro. Diese Einmalzahlung wird unabhängig von anderen (staatlichen) Hilfsprogrammen geleistet. Einen Anspruch haben alle Tagespflegepersonen, die in den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet tätig sind, mit Ausnahme der Städte Emmerich, Geldern, Goch, Kleve und Kevelaer, die eigene Jugendämter unterhalten. Dort müssten die Kommunen selbst über entsprechende Programme entscheiden.

„Ich bin mir sicher, dass diese Unterstützung in den aktuell schwierigen Zeiten einen Beitrag dazu leistet, die Arbeit als Tagespflegeperson verlässlich weiterführen zu können. Für Ihren Einsatz und die geleistete Arbeit bedanke ich mich an dieser Stelle recht herzlich,“ sagt Andrea Schwan, Fachbereichsleiterin für Jugend, Soziales und Jobcenter. Unterschrieben haben den CDU-Antrag der Fraktionsvorsitzende Paul Düllings und die Fraktionsgeschäftsführerin Anna-Kristin-Seifert. „Die Einsparpotenziale bei Heizkosten sind in den Räumen, wo Kleinstkinder den ganzen Tag betreut werden, nur begrenzt oder gar nicht realisierbar. Hier müssen wir als Kreis Kleve Unterstützung leisten, damit auch in Zukunft diese besondere Betreuungsform als wichtige Säule der Kindertagsbetreuung angeboten werden kann“, heißt es im Antrag. „Auch wenn die Bundesregierung die Einrichtungen der Kindertagesbetreuungen ausdrücklich ausgenommen hat, ändert dies ja nicht die erhöhten Kosten für Einrichtungen.“

Im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve sind aktuell 183 Kindertagespflegepersonen in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren tätig. Ihre Arbeit stellt eine bedeutsame Säule in der U3-Betreuung dar, wie es heißt. Tagespflegepersonen sind gleichermaßen von den enorm gestiegenen Energiekosten betroffen, jedoch sind Energie-Einsparpotenziale – etwa die Reduzierung der Temperatur – aufgrund der Betreuung der Kinder im Alter von ein bis drei Jahren kaum bis gar nicht gegeben. Dies betrifft gleichermaßen Tagespflegepersonen in den eigenen, wie auch Tagespflegepersonen in angemieteten Räumlichkeiten.

Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt automatisch voraussichtlich im November.

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