Damit es im Winter nicht kalt wird Stadt Kleve erhöht Zuschuss für Kindertagespflegestellen

Kleve · Einsparpotenziale bei Heizkosten sind in Räumen, in denen Kleinstkinder über Tag betreut werden, nur begrenzt realisierbar. Nun hat die Stadt ihre Förderrichtlinien aktualisiert.

 Die Stadt Kleve erhöht die Zuschüsse.

Die Stadt Kleve erhöht die Zuschüsse.

Foto: dpa-tmn/Monika Skolimowska

(RP) Zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023 werden in der Stadt Kleve 242 Kinder im Rahmen von Kindertagespflege betreut. Die Anzahl der Kinder wird in den nächsten Monaten noch steigen. Typisch für diese familienähnliche Betreuungsform ist die Erziehung, Bildung und Betreuung im eigenen Haushalt der Kindertagespflegepersonen. Für die dabei entstehenden Kosten gewährt die Stadt Kleve eine Pauschale an Tagesmutter oder -vater, die unter anderem die entstehenden Sachkosten abdeckt. Bis zu 116 Kinder werden jedoch auch außerhalb des Haushalts der Kindertagespflegeperson in ausschließlich zu diesem Zweck gemieteten oder hergerichteten Räumen betreut.

Überwiegend trifft dies bei Großtagespflegestellen, die ein Zusammenschluss von Kindertagespflegepersonen sind, zu. Diese besondere Betreuungsform hat sich bereits vor vielen Jahren als wichtige Säule der Kindertagesbetreuung etabliert und wird von der Stadt Kleve mit einem zusätzlichen Zuschuss zu den Mietkosten ermöglicht.

Nun hat die Stadt ihre Förderrichtlinien aktualisiert, um Kindertagespflege in extra dafür vorgehaltenen Räumen für den Winter zu stärken. Diese sind nämlich von den stark steigenden Energiepreisen besonders betroffen. Einsparpotenziale bei Heizkosten sind in Räumen, in denen Kleinstkinder über Tag betreut werden, nämlich nur begrenzt realisierbar. Von der Energieeinsparverordnung hat auch die Bundesregierung die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ausdrücklich ausgenommen.

Nach der geänderten Richtlinie gewährt die Stadt den Kindertagespflegpersonen für Kinder aus Kleve ab dem 1. Oktober einen Mietkostenzuschuss von nun 75 Euro je Monat und Kind (bislang 60 Euro). Für Kindertagespflegepersonen, die typischerweise fünf Kinder betreuen, kommt so ein Mietzuschuss von 375 Euro im Monat zusammen, der ergänzend zu den laufenden Geldleistungen für die Betreuung gewährt wird. Bei einer typischen Betreuung von fünf Kindern mit einem wöchentlichen Umfang von 30 Stunden erhalten die selbstständigen Kindertagespflegepersonen weitere rund 3400 Euro, mit dem der übrige Sachaufwand und die Förderungsleistung vergütet werden. So könne für alle Klever Kinder im entsprechenden Alter eine kontinuierliche und verlässliche Förderung gewährleistet werden, wie es von er Stadt heißt.

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