Kreis Kleve Hilfe für Sehbehinderte bei der Landratswahl

Kreis Kleve · Der Kreis Kleve verteilt Stimmzettelschablonen und hat eine Telefonhotline mit Infos zu den Bewerbern eingerichtet. Wer nicht lesen kann oder eine Behinderung hat, kann sich im Wahllokal helfen lassen.

 Am Sonntag, 27. November, wird im Kleve ein neuer Landrat oder eine neue Landrätin gewählt

Am Sonntag, 27. November, wird im Kleve ein neuer Landrat oder eine neue Landrätin gewählt

Foto: dpa/Bodo Schackow

Bei der Landratswahl am Sonntag, 27. November, und einer möglichen Stichwahl zwei Wochen später können blinde und sehbehinderte Wähler ihre Stimme eigenständig abgeben. Das ermöglicht eine Stimmzettelschablone, die ab sofort kostenfrei verteilt wird und für beide Wahlen geeignet ist.

„Bei dem Einlegen des Stimmzettels in die Schablone orientieren sich blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler an der abgeschnittenen rechten oberen Ecke des Stimmzettels“, erläutert Kreiswahlleiterin Zandra Boxnick, Allgemeine Vertreterin der Landrätin. Über eine Telefonhotline, die 24 Stunden täglich unter 02821 85-754 erreichbar ist, erhalten Interessierte Auskunft über die Bewerber um das Amt der Landrätin bzw. des Landrates. Dies ermöglicht es blinden und sehbehinderten Wählern, sich zu informieren und den Stimmzettel ohne fremde Hilfe auszufüllen. Die Stimmzettelschablonen können telefonisch bei der Kreisverwaltung Kleve unter 02821 85-169 und -161 angefordert werden. Um sicherzustellen, dass die Wahlhilfe rechtzeitig eintrifft, empfiehlt die Kreiswahlleitung, die Unterlagen möglichst zeitnah anzufordern.

Die Kreiswahlleiterin weist zudem darauf hin, dass die Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt! - Wissen, wie man wählt“, die für die Kommunalwahlen 2020 aufgelegt wurde und unter www.politische-bildung.nrw.de abgerufen werden kann, inhaltlich auch für die nun anstehende Landratswahl greift. Seitens der kreisangehörigen Kommunen soll zudem sichergestellt werden, dass es für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefreie Wahlräume gibt. „Die Wahlämter der Städte und Gemeinden im Kreis Kleve können Auskunft darüber erteilen, welche Wahllokale barrierefrei erreichbar sind. Wenn das eigene Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich ist, kann ein Wahlschein beantragt werden. Mit diesem kann man dann in einem anderen, barrierefreien Wahllokal wählen“, erläutert Boxnick.

Wer nicht lesen oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten, bei der Briefwahl in den Stimmzettelumschlag einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, darf sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person helfen lassen. Diese Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und kann frei ausgewählt werden. Sie ist zur Geheimhaltung verpflichtet und darf ausschließlich die Kennzeichnung des Stimmzettels mit der, vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung, unterstützen. Eine Beeinflussung der Willensbildung ist unzulässig, so der Kreis Kleve.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landratswahl im Kreis Kleve befinden sich online unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff: „Wahlen“).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort