Wahlkrimi entschieden Korkut Berdi darf für die CDU in Kalkar antreten

Kalkar · Der Kreiswahlausschuss war mit der Sache schnell fertig: Ein in Kalkar gemeldeter und dort oft schlafender Mann ist wählbar, befand er.

 Geschafft: Der Kreiswahlausschuss befand, dass Korkut Berdi in Kalkar wohnt und sich zur Wahl stellen darf.

Geschafft: Der Kreiswahlausschuss befand, dass Korkut Berdi in Kalkar wohnt und sich zur Wahl stellen darf.

Foto: Anja Settnik

Am Ende war die Angelegenheit recht schnell erledigt: Der Kreiswahlausschuss musste die Beschwerde des Kalkarer Wahlleiters Frank Sundermann behandeln und wies sie ab. Korkut Berdi, Wahlkreisbewerber in Altkalkar, wurde die Wählbarkeit bescheinigt.

Wie berichtet, hatte die Kalkarer Verwaltung nach einem Hinweis der Freien Bürger ein Gespräch mit Berdi geführt, das für Wahlleiter Frank Sundermann ergeben hatte, der Zahnarzt übernachte nur gelegentlich in einem Nebenraum seiner Praxis und wohne deshalb nicht wirklich in der Stadt. Folglich könne er sich nicht zur Wahl stellen. Die Politik sah das mit großer Mehrheit anders und der Kreiswahlausschusss gab ihr einstimmig Recht. Die Sitzung im Kreishaus fand im Beisein zahlreicher CDU-Zuschauer statt, Kreiswahlleierin Zandra Boxnick führte sie souverän. Weil die Verwaltungsvorlage erst am Morgen fertig war (am Vortag war – ergebnislos – noch der Landeswahlausschuss um seine Einschätzung gebeten worden), wurden zunächst einige Lektüre-Minuten eingeschoben. Der Schriftform konnten die Anwesenden nicht nur die Rechtslage und die Auslegung der Verwaltung entnehmen, sondern auch nachlesen, wie sich Korkut Berdi erklärt hatte.

Da steht geschrieben, dass Kalkar seit 2014 sein Hauptwohnsitz sei und er neben seiner Zahnarztpraxis eine Wohnung habe, in der er regelmäßig übernachte. Im Jahr 2019 etwa habe er dort 209, in Kleve nur 114 Nächte verbracht. 42 Tage beträfen Urlaub und sonstige Abwesenheiten. Kalkar sei sei Lebensmittelpunkt, beruflich und privat. Sein Auto sei dort gemeldet, er fördere die örtliche Feuerwehr und engagiere sich im Vorstand der CDU Kalkar. Auch sein Freundeskreis befinde sich in der Nicolai-Stadt; nach Kleve komme er nur, um sich um seinen Vater zu kümmern.

Die Wahlleiterin bestätigte die Rechtsauffassung, nach der das Melderecht, verbunden mit der quantitativen Betrachtung des tatsächlichen Aufenthalts, ausschlaggebend sei. Berdi und seine Praxis-Mitarbeiterinnen hatten an Eides statt versichert, dass der Arzt häufiger in Kalkar als in Kleve übernachte. Genau dies habe ihm Berdi im Gespräch am 27. Juli anders erklärt, versicherte Sundermann. Von ein oder zwei Nächten in der Woche sei damals die Rede gewesen. Da nun Berdis Aussage geglaubt wurde und nicht der des leitenden Beamten, sieht sich Sundermann der Lüge bezichtigt. Dennoch versicherte er gegenüber der RP, das Ergebnis, wie es sich nun darstelle, zu akzeptieren.

Die baurechtliche Frage, was Räume zu einer Wohnung mache, ist für die rechtliche Wertung ohne Belang. Berdi kann weiter in Ruhe nach einem neuen Zuhause suchen.

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