Etat 2020 Bedburg-Hau: Haushalt geht ins Minus

Bedburg-Hau · Kämmerer Georg Fischer plant für den Etat 2020 mit einem Verlust von fast 400.000 Euro.

 Trug die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs für den erkrankten Kämmerer Georg Fischer vor: Bürgermeister Peter Driessen.

Trug die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs für den erkrankten Kämmerer Georg Fischer vor: Bürgermeister Peter Driessen.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Die Gemeinde Bedburg-Hau muss sich wieder auf magerere Zeiten einstellen. Bürgermeister Peter Driessen legte am Donnerstag den Haushaltsplanentwurf des derzeit erkrankten Kämmerers Georg Fischer vor. Der Etat schließt mit einem Minus von rund 400.000 Euro ab. „Persönlich hatte ich mit diesem Ergebnis nicht gerechnet und es macht mich auch nicht stolz“, sagte Driessen.

Das sind die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs für 2020: Fischer rechnet mit Erträgen in Höhe von rund 28,1 Millionen Euro und. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 28,4 Millionen Euro gegenüber. Das bedeutet für 2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 390.000 Euro. Um dieses Delta zu decken, will der Kämmerer die Ausgleichsrücklage in Anspruch nehmen. Mittelfristig sehen die Prognosen des Kämmerers wieder besser aus: Für 2021 rechnet Fischer mit einem Jahresüberschuss von 13.947 Euro, für 2022 mit 234.277 Euro und für 2023 mit 169.058 Euro.

Zurück zum Haushalt 2020: „Hohen Erträgen, etwa im Bereich Steuern und ähnliche Abgaben, von plus 773.000 Euro stehen 2020 erhebliche Steigerungen im Aufwandsbereich gegenüber“, sagte Bürgermeister Driessen. So steige die allgemeine Kreisumlage um 295.000 Euro, die Jugendamtsumlage um 611.000 Euro und die Versorgungsaufwendungen um 518.000 Euro.

Auch im kommenden Jahr will die Gemeinde wieder in ihre Infrastruktur und Angebote investieren. Umfangreichen Ausgaben in den Bereichen Abwasser, Straßenbau, Bildung, Sport und Brandschutz von rund 7,56 Millionen Euro stehen im Haushaltsplanentwurf Einzahlungen wie Verkaufserlöse und Landes- bzw. Bundesförderungen in Höhe von 3,8 Millionen Euro gegenüber.

Kreditaufnahmen hat Kämmerer Fischer nicht eingeplant, gleichwohl konnten 2019 Sondertilgungen in Höhe von rund zwei Millionen Euro vorgenommen werden. Auch wenn Bürgermeister Driessen über das Minus im Haushalt nicht erfreut ist – „darauf, dass wir in diesem Jahr zwei Millionen Euro in den Schuldenabbau investiert haben, bin ich stolz“, sagt Driessen.

Der Etat 2020 war jedoch nur einer von 25 Tagesordnungspunkten. So diskutierte die Politik über eine Reihe von Anträgen. Die Sozialdemokraten hatten einen Antrag eingereicht zur Ermittlung des Bedarfs und zur Schaffung von bezahlbarem öffentlich geförderten Wohnraum. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Wilhelm van Beek findet: „Eine Mischung aus frei finanziertem und sozialem Wohnungsbau ist nötig. Wir brauchen eine Analyse und Strategie für ausreichend bezahlbaren Wohnraum in Bedburg-Hau. Laut der Wohnungsmarktstudie des Kreises Kleve gibt es Nachholbedarf.“ Senioren müssten durch unterschiedliche barrierearme Wohnformen berücksichtigt werden. Einstimmig beschloss der Rat, die Verwaltung zur Kontaktaufnahme mit dem Amt für Wohnungsbauförderung des Kreises Kleve zu beauftragen, um den genauen Bedarf zu ermitteln.

Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe hatte sich mit dem Thema Osterfeuer auseinandergesetzt. Der Hintergrund: Zukünftig sollen alle Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine und Nachbarschaften die Möglichkeiten haben, ein Osterfeuer durchzuführen – nicht jedoch Privathaushalte. Das wurde auch so beschlossen. Für die Bearbeitung, Überprüfung und Kontrolle der Feuer wird eine Verwaltungspauschale von 20 Euro erhoben.

Ebenfalls einstimmig befürwortete der Rat einen Antrag der SPD zur E-Mobilität. Es soll geprüft werden, ob in Bedburg-Hau ein ähnliches System wie in Kerken eingeführt werden kann. Dort hat die Gemeinde ein Elektroauto angeschafft, das von den Bürgern auch gemietet werden kann.

Wiederum einstimmig zu ging es beim Thema Veränderungssperre für das Gelände der LVR-Klinik. Diese läuft eh am 7. Dezember aus. Der Rat beschloss, die Veränderungssperre nicht mehr zu verlängern.

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