Prozess um Gruppenvergewaltigungen „Er hat mir gesagt, die ganze Wohnung sei videoüberwacht“

Neuss · Fünf Männer sollen Frauen betäubt und sie dann gemeinsam in einer Krefelder Wohnung vergewaltigt haben. Im Prozess sagte nun eine 18-Jährige aus. Die Angeklagten wirkten während der Verhandlung zeitweise amüsiert.

 Die Angeklagten beim Prozessauftakt im Amtsgericht Neuss. (Archiv)

Die Angeklagten beim Prozessauftakt im Amtsgericht Neuss. (Archiv)

Foto: dpa/Fabian Strauch

Die Handyvideos, die am Freitag im Amtsgericht Neuss per Beamer auf die Wand projiziert werden, zeigen verwackelte Bilder. Das liegt vor allem daran, dass der filmende Mann derart lachen musste, dass er das Smartphone nicht ruhig halten konnte. Die Videos zeigen die damals 17-jährige Nina K. (Name geändert) im Flur einer Wohnung in Krefeld. Sie liegt wie bewusstlos auf dem Boden. Ein Mann packt ihre Arme, der andere ihre Beine. Sie versuchen, das Mädchen in ein Zimmer zu tragen.

Doch die beiden müssen immer wieder lachen, so sehr, dass sie Nina K. wieder auf den Boden sinken lassen. Sie lachen und lachen, filmen unter ihren Rock, das Mädchen schlägt irgendwann kurz die Augen auf, verdreht sie nach oben, da klopft ihr einer der jungen Männer immer wieder mit den Händen auf die Wangen und fragt: „Bist du wach?“

Während die Videos im Kostenpflichtiger Inhalt Prozess um Gruppenvergewaltigungen in Krefeld gegen fünf Männer gezeigt werden, schauen auch die Angeklagten hin. Zwei von ihnen wirken amüsiert und versuchen, nicht zu lachen. Niemand sonst lacht im Saal. Die Angeklagten sind 24 bis 29 Jahre alt, stammen aus Moers, Krefeld, Wesel und Dinslaken. Gemeinschaftlich sollen sie zwei Frauen mit K.-o.-Tropfen betäubt, erniedrigt und stundenlang vergewaltigt haben. In einem dritten Fall blieb es laut Anklage beim Versuch. Die Taten wurden gefilmt. Am ersten Prozesstag hatte einer der Angeklagten gesagt, der Sex mit den 17 und 21 Jahre alten Frauen sei einvernehmlich gewesen.

Am fünften Verhandlungstag sagt nun Nina K. aus. Sie wird in den Saal gebeten, nachdem die Videos und Bilder gezeigt wurden. Inzwischen ist sie volljährig, sie geht noch zur Schule. Leise erzählt sie, woran sie sich erinnern kann. Sie sei an Karneval mit einer Freundin in der Düsseldorfer Altstadt gewesen, da hätten sie zwei der Angeklagten kennengelernt und später vor einem Club wieder getroffen. „Er hat sich mir als Jamal vorgestellt“, sagt sie und blickt zu dem Angeklagten, der eigentlich Achmed D. heißt, damals seinen richtigen Namen aber offenbar nicht nennen wollte. Er und sein Freund hätten den Vorschlag gemacht, nach Krefeld zu fahren, erzählt Nina K.. „Netflix und chillen“, habe einer gesagt. Die Mädchen fuhren mit.

In der Wohnung von L. habe man Flaschendrehen gespielt, es sei ums „Küssen und Trinken“ gegangen. Schon in Düsseldorf hätten sie zusammen Wodka Red Bull getrunken, später sei Whisky Cola dazu gekommen. „Ich habe in der Nacht mit Jamal an der Tankstelle noch eine Flasche Wodka gekauft“, sagt Nina K. „Da meinte er, dass er sich eine Beziehung mit mir vorstellen könnte und so.“ Zurück in der Wohnung habe sie sich ins Bett gelegt und sei eingeschlafen, „dann weiß ich gar nichts mehr.“ Am Morgen habe Jamal sie geweckt und ihr gesagt, sie solle „die Kotze auf dem Boden wegmachen.“ Das habe sie gemacht. „Die wollten mich dann los werden“, sagt sie. Keine 15 Minuten später habe sie vor der Tür gestanden.

Später am Tag habe sie Jamal angerufen, weil ihre Freundin ihr erzählt hatte, sie habe Sex mit ihm gehabt, während Nina K. geschlafen hat. „Jamal sagte, das stimmt nicht.“ Sie habe ihn damals gut gefunden. Achmed D. lächelt ihr im Gerichtssaal zu, immer wieder sucht er ihren Blick. Die 18-Jährige schaut beschämt lächelnd weg. Sie erzählt, dass sie seine Nachrichten damals irgendwann nicht mehr beantwortet habe. „Er schrieb mir, dass er ein Foto von mir veröffentlicht, wenn ich ihn weiter ignoriere“, sagt sie. Also habe sie ihm wieder geschrieben. Das Foto schickte er ihr. Es wird auch in der Verhandlung gezeigt: Nina K. liegt scheinbar schlafend auf dem Fußboden, um ihren Kopf herum wurden Flaschen drapiert. „Er hat mir gesagt, die ganze Wohnung sei videoüberwacht“, sagt sie. „Ich wusste aber nicht, dass es Videos von mir gibt.“ Als sie den Saal verlässt, lächelt Achmed D. sie wieder an und nickt ihr zu.

Betäubungsmittel oder K.-o.-Tropfen konnten nicht nachgewiesen werden, als Nina K. im Zuge der Ermittlungen ärztlich untersucht worden war. Allerdings lag die Nacht in Krefeld auch schon einige Zeit zurück. Einer der Verteidiger sagt mit Verweis auf das Video: „Da ist eher Alkohol das Problem, nicht K.-o.-Tropfen.“ Die junge Frau sei „sturzbetrunken“ gewesen. Ihre Aussage wertet er als Beleg dafür, „dass diese Abende normale Feierabende waren, wo getrunken wurde.“ Alles sei freiwillig geschehen. Nina K. hatte im Zeugenstand auf Nachfrage gesagt: „Mich hat keiner unter Druck gesetzt.“ Die Staatsanwaltschaft geht auch nicht davon aus, dass die 18-Jährige vergewaltigt wurde, ihre Vernehmung machte aber deutlich, wie die Angeklagten agierten, und wie sie die Frauen zum Trinken harten Alkohols animierten, während sie selbst eher wenig tranken, wie die Zeugin sagte. Und wie sie die Frauen verhöhnten. Laut Anklage zeigen die anderen Videoaufnahmen, wie die Angeklagten die Frauen bei den so dokumentierten Vergewaltigungen „zum Objekt ihrer Macht- und Erniedrigungsphantasien“ machen.

Eines der beiden mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer und somit eine Hauptbelastungszeugin ist zur Zeit im Ausland und sollte eigentlich per Videochat vernommen werden, weil sie im siebten Monat schwanger ist. Die Verteidiger beantragten aber, dass ihr persönliches Erscheinen angeordnet werden soll.

Einer der Angeklagten ist seit Freitag wieder auf freiem Fuß. Auf Antrag seiner Verteidiger hat das Gericht den Haftbefehl aufgehoben, da kein dringender Tatverdacht gegen ihn mehr besteht. Die Ermittlungen laufen aber auch gegen ihn weiter.

Die Taten sind eigentlich vor dem Landgericht Kleve angeklagt. Aus Platzgründen finden die Verhandlungen aber nicht nur in Kleve, sondern auch im Amtsgericht Neuss und im Landgericht Duisburg statt.

Am 2. Dezember wird der Prozess fortgesetzt.

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