Zahlen des statistischen Landesamtes Mehr Wohngeldempfänger im Kreis Heinsberg

Erkelenzer Land · Die Zahl der Wohngeldempfänger 2020 um 23,1 Prozent gestiegen. So gab es insgesamt 1955 Empfänger, 2019 waren es noch 1588 gewesen.

 Auch Online ist das Wohngeld zu beantragen.

Auch Online ist das Wohngeld zu beantragen.

Foto: Stadt Hückeswagen

Im Kreis Heinsberg haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Haushalte Wohngeld empfangen als in den Jahren zuvor. Wie aus Zahlen des statistischen Landesamtes hervorgeht, ist die Zahl der Wohngeldempfänger 2020 um 23,1 Prozent gestiegen. So gab es insgesamt 1955 Empfänger, 2019 waren es noch 1588 gewesen. Knapp 90 Prozent dieser Haushalte waren Mieter, die restlichen zehn Prozent Wohneigentümer, die einen Zuschuss erhalten hatten.

Hintergrund dieser Steigung ist eine Wohngeldreform, die zum Januar 2020 in Kraft getreten war. Dadurch war nicht nur die Höhe des Wohngelds zum ersten Mal seit 2016 erhöht worden, sondern es erhielten auch mehr Haushalte Anspruch auf Leistungen. Wohngeld kann nach Auskunft des Landesamtes beantragt werden, „wenn ein Mindesteinkommen vorhanden ist und durch das Wohngeld Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder SGB XII (Sozialhilfe) vermieden werden kann“. Dabei wird zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen (für selbst genutztes Wohneigentum) unterschieden.

Gestiegen ist im Kreis Heinsberg entsprechend der Gesetzesneuerung auch die durchschnittliche Leistungshöhe für Wohngeldempfänger: Sie lag bei einem Zuschuss von 185 Euro pro Monat und damit im Schnitt 17 Euro über dem Vorjahreswert.

Der Kreis liegt mit diesen Zahlen in etwa im landesweiten Durchschnitt. In Nordrhein-Westfalen bezogen demnach 2020 insgesamt 153.190 Haushalte Wohngeld, das waren 23,9 Prozent mehr als im Vorjahr. In diesen sogenannten reinen Wohngeldhaushalten zählen alle im Haushalt lebenden Personen als wohngeldberechtigt. Die durchschnittlich gezahlten Leistungen stiegen landesweit auf im Mittel 195 Euro, was einem Plus von 28 Euro entsprach.

Für Haushalte, die prüfen möchten, ob sie wohngeldberechtigt sind, hat die Landesregierung ein Online-Prüfformular entwickelt: www.wohngeldrechner.nrw.de.

(RP)
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