Erweiterung der Flughafen-Kapazitäten „Kaarster gegen Fluglärm“ fordert neue Gutachten

Kaarst · Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ fordert neue Gutachten zur Erweiterung der Kapazitäten des Düsseldorfer Flughafens, weil die bisherigen alle veraltet seien.

 Werner Kindsmüller, Vorsitzender des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“.

Werner Kindsmüller, Vorsitzender des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“.

Foto: Elisabeth Keldenich

Am 16. Februar 2015 hatte der Flughafen Düsseldorf den Antrag auf Erweiterung der Kapazitäten von 45 auf 60 Flugbewegungen in der Stunde beim Verkehrsministerium eingereicht. Mit dem Antrag wurden Gutachten vorgelegt, die die Notwendigkeit begründen sollten. Fünf Jahre später forderte der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ Verkehrsminister Wüst in einem Brief auf, aktualisierte Gutachten vom Flughafen zu verlangen, da er bis heute keine Entscheidung über diesen Antrag getroffen habe. Der Verein begründet diese Forderung damit, dass die damals vorgelegten Gutachten inzwischen veraltet seien. Als Beispiel wird angeführt, dass sich die Prognose des Verkehrsaufkommens für das Jahr 2030, die der Flughafen vorgelegt habe, auf Daten einer Potenzialanalyse für den Zeitraum 2009 bis 2014 stütze.

„Je mehr Zeit sich der Minister für die Entscheidung lässt, umso veralteter sind die Daten, auf deren Grundlage er seine Entscheidung trifft“, begründet der Vorsitzende des Vereins, Werner Kindsmüller die Forderung. „In den vergangenen Jahren haben sich gravierende Veränderungen der Anbieterstruktur im Luftverkehr, aber auch strukturelle Änderungen des Passagier- und Flugbewegungsaufkommens am Flughafen Düsseldorf ergeben. Auch das Wettbewerbsumfeld des Flughafens hat sich gewandelt“, erklärt Werner Kindsmüller in einer Mitteilung weiter.

Zudem fordert der Verein den Landes-Verkehrsminister auf, alle Gutachten, die seit der Bürgerbeteiligung im Jahre 2016 zum Vorhaben des Flughafens Düsseldorf erstellt worden sind, offen zu legen. Kindsmüller: „Die Anwohner haben ein Recht darauf, diese Informationen zu erhalten, schließlich würde eine Kapazitätserweiterung eine Verschärfung der Lärmbelastung bedeuten.“

(NGZ)
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