Unverständnis bei Kaarster Bürgermeisterin Beschwerde der Stadt gegen Vorfeld-Erweiterung zurückgewiesen

Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Vorfeldflächen am Flughafen Düsseldorf hat das Bundesverwaltungsgericht gegen die Interessen der Stadt Kaarst entschieden.

 Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen die Interessen der Stadt Kaarst entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen die Interessen der Stadt Kaarst entschieden.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die Beschwerde der Stadt Kaarst gegen die Nichtzulassung der Revision aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juni 2018 wurde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Argumente der Stadt hinsichtlich der unzureichenden Beteiligung der betroffenen Kommunen im Planverfahren wurden von den Richtern ebenso abgelehnt wie zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

„Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist mehr als enttäuschend“, sagt die Kaarster Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus: „Die Interessen der betroffenen Kommunen und damit der Bürger, die unter dem zunehmenden Fluglärm leiden, werden meines Erachtens nicht ausreichend von den Gerichten gewürdigt. Wir werden die Urteilsbegründung nun sehr genau prüfen und mit der Politik das weitere Vorgehen beraten.“ Neben der Stadt Kaarst hatten Meerbusch, Ratingen und mehrere Privatpersonen gegen die Erweiterung des Flughafen-Vorfeldes geklagt.

Der Antrag des Flughafens über eine Erweiterung der zulässigen Stars und Landungen pro Stunde von 45 auf 60 steht noch aus. Da wird frühestens 2021 eine Entscheidung fallen.

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