Kaarst EU gegen Europa-Kunstwerk?

Kaarst · Aus Sicherheitsgründen empfiehlt eine EU-Verordnung den Abbau von Kunstwerken in Kreisverkehren. Die Ende 2011 errichtete Europa-Skulptur im Kreisverkehr an der Hubertusstraße sieht die Stadt dadurch nicht gefährdet.

Im Januar schaute sich Karl-Heinz Florenz (l.), Abgeordneter im EU-Parlament, mit Bürgermeister Franz-Josef Moormann das Europa-Kunstwerk an.

Im Januar schaute sich Karl-Heinz Florenz (l.), Abgeordneter im EU-Parlament, mit Bürgermeister Franz-Josef Moormann das Europa-Kunstwerk an.

Foto: lber

Sie ist bereits aus der Ferne zu sehen, auch im Dunkeln: die von Rose Köster, Burkhard Siemsen und Christoph Rehlinghaus geschaffene Europa-Skulptur im Kreisverkehr an der Hubertusstraße in Bütgen. Kleine Halogenlampen bestrahlen die Piktogramme aus dem Inneren der 8,20 Meter hohen Stele aus Corten-Walzstahl an.

Kaarst: EU gegen Europa-Kunstwerk?
Foto: Michael Reuter

Die Sparkassenstiftung Kaarst-Büttgen hat das Kunstwerk der Stadt im vergangenen Jahr anlässlich ihres 25-jährigen Stiftungsbestehens geschenkt. Der Wendel steht für das geistige Europa, die Spirale als Symbol für die Unendlichkeit und damit für das Wachstum der Europäischen Union. Umso seltsamer mutet es an, dass eine EU-Verordnung den Abbau von Kunstwerken in Kreisverkehren empfiehlt. In Baden-Württemberg wurde jetzt das erste Kunstwerk abgebaut.

Kaarst: EU gegen Europa-Kunstwerk?
Foto: ki-

Das Ziel: null Verkehrstote

 Die beleuchtete Europa-Stele ist auch im Dunkeln gut sichtbar.

Die beleuchtete Europa-Stele ist auch im Dunkeln gut sichtbar.

Foto: bün

Die EU-Verordnung 2008/96/EG trägt den Titel "Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur". Sie dient einem verkehrspolitischen Ziel, das im "Weißbuch Verkehr" der Europäischen Union festgehalten wurde: Bis zum Jahr 2050 soll die Anzahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen null betragen. Um es zu erreichen, zählt die Verordnung bei den potenziellen Abhilfemaßnahmen auch die "Beseitigung von neben der Straße befindlichen feststehenden Hindernissen" auf.

Baden-Württemberg erließ im vergangenen Jahr auf Grundlage der aus dem Jahr 2008 stammenden EU-Verordnung den sogenannten Kreisel-Erlass. Seit November sind dort "starre Hindernisse" in außerörtlichen Straßenkreiseln nicht mehr erlaubt. In Rottweil-Neufra etwa wurde vor kurzem Kunst in einem Kreisverkehr abgebaut. Und auch in Zerfen in Rheinland-Pfalz wurde nach einem tödlichen Unfall Kunst im Kreisverkehr entfernt.

Dass das erst im November vergangenen Jahres errichtete Europa-Kunstwerk im Kreisverkehr Hubertusstraße ein ähnliches Schicksal ereilen könnte, hält Manfred Meuter, Technischer Beigeordneter im Kaarster Rathaus, für quasi ausgeschlossen. "Erstens handelt es sich hier nur um eine Empfehlung der EU", sagt er. "Zweitens steht die Stele erhöht, sie ist in sich beleuchtet und von einem Erdpuffer umgeben. Außerdem weisen hunderte kleine Reflektorbirnen im Bordstein dem Autofahrer den Weg." Ein Sicherheitsrisiko sehe die Stadt deshalb nicht. Das bestätigt auch die Statistik. Im Kreisverkehr Hubertusstraße hat es bislang keinen Unfall gegeben.

"Ein Erlass wie in Baden-Württemberg ist in NRW nicht geplant", sagt Mirjam Grotjahn, Sprecherin des NRW-Verkehrsministeriums. In der Richtlinie gehe es um generelle Vorgaben. In NRW werde jeweils im Einzelfall geprüft, wie ein Kreisverkehr gestaltet werden sollte, damit er sicher ist.

(NGZ/rl)
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