Nationale Wissenschaftsakademie Kurzfristige Fahrverbote für Diesel bringen keine Entlastung

Berlin · Wissenschaftler der Leopoldina empfehlen eine bundesweite Strategie zur Luftreinhaltung. Eine exakte Grenzziehung für Stickstoffdioxid oder Feinstaub sei nach ihren Erkenntnissen nicht möglich.

Diesel-Fahrverbot 2019 - welche Städte in NRW sind betroffen?
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Welche NRW-Städte sind vom Diesel-Fahrverbot betroffen?

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Die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina empfiehlt eine bundesweite Strategie zur Luftreinhaltung und eine nachhaltige Verkehrswende. Dabei solle der Schwerpunkt mehr auf Feinstaub als auf Stickstoffoxiden liegen, heißt es in einer am Dienstag vorgelegten Stellungnahme von Wissenschaftlern. Von „kurzfristigen oder kleinräumigen Maßnahmen“, etwa von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge, sei keine wesentliche Entlastung zu erwarten.

In der Stellungnahme heißt es, Stickstoffoxide könnten die Symptome von Lungenerkrankungen wie Asthma verschlimmern und trügen zur Bildung von Feinstaub und Ozon bei. Feinstäube könnten unter anderem Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Lungenkrebs verursachen.

Stickstoffoxide stammen vor allem aus Diesel-Abgasen. In vielen Städten werden Grenzwerte überschritten, Gerichte haben deswegen Fahrverbote verhängt.

Die derzeitige Verengung der Debatte auf Stickstoffdioxid sei nicht zielführend, heißt es in der Stellungnahme der Wissenschaftler. Feinstaub sei deutlich schädlicher für die Gesundheit. Daher müssten die Anstrengungen zur Luftreinhaltung auf die Feinstaub-Reduktion konzentriert werden. Weder für Stickstoffdioxid noch für Feinstaub aber sei eine exakte Grenzziehung möglich zwischen gefährlich und ungefährlich - im Sinne eines Schwellenwertes, unterhalb dessen keine Gesundheitseffekte zu erwarten sind.

Vor allem der seit 2010 verbindliche EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft war in die Kritik geraten. Eine Gruppe von Lungenärzten hatte die Debatte angestoßen, indem sie den gesundheitlichen Nutzen der Grenzwerte anzweifelte. Dagegen gab es aber breiten Widerspruch deutscher und internationaler Experten. Ende Januar hatte die Bundesregierung angekündigt, die Leopoldina um eine Stellungnahme zu bitten. Einer Arbeitsgruppe gehörten 20 Professoren aus zwölf Fachgebieten an. (dpa)

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Weitere Meldungen über drohende Diesel-Fahrverbote (April 2019):

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Grüne wollen Diesel und Benziner bis 2030 verbieten

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter fordert das Ende des Verbrennungsmotors - und zwar mit verbindlichem Datum. Er plädiert in einem der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegenden Papier zum umweltfreundlichen Umbau der Mobilität für ein gesetzliches Verbot neuer Autos mit Verbrennungsmotoren. Ab 2030 sollten nur noch abgasfreie Autos neu zugelassen werden dürfen.

Ein festes Datum für das Aus schaffe Planungssicherheit für Industrie und Beschäftigte, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ aus dem Papier. Ältere Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürften demnach noch fahren, es dürften nur keine neuen mehr zugelassen werden. Hofreiter sprach von einem anspruchsvollen, aber realistischen Ziel. Die Forderung, ab 2030 nur noch abgasfreie Autos neu zuzulassen, findet sich auch im Programm der Grünen zur Europawahl.

Hofreiters Äußerungen kommen mitten in der Debatte über mehr Klimaschutz im Verkehr. Im Verkehrssektor sind große Anstrengungen notwendig, um Klimaziele 2030 zu erreichen. Am Mittwoch tagt zum ersten Mal das neue „Klimakabinett“ der Bundesregierung mit den zuständigen Ministern.

Die Klimaziele im Verkehrssektor wackelten gewaltig, so Hofreiter. Um sie zu erreichen, müssten Bundesregierung und Autoindustrie rasch die Weichen für saubere Antriebe stellen. „Und das heißt in erster Linie: die Elektromobilität voranbringen. Wenn sie jetzt zögern, geht das nicht nur zu Lasten des Klimas. Es gefährdet auch Tausende Jobs in Deutschland und den Wohlstand vieler Regionen.“

Seitens der CDU hagelt es Kritik an der Forderung. Die Entwicklung zur Elektromobilität müsse technologieoffen vorangetrieben werden, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. „Jetzt definitiv zu sagen, ab 2030 gibt es keine Benziner und keine Diesel mehr, ist ein falscher Schritt.“ Man müsse Anreize setzen, „aber weg von diesen alten Verbotsideen“.

In anderen europäischen Staaten sind solche Regelungen bereits in Kraft. Norwegen lässt ab 2025 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr zu, Dänemark ab 2030. Frankreich hat sich 2040 zum Ziel gesetzt. (dpa/zim)

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Weitere Meldungen über drohende Diesel-Fahrverbote (März 2019):

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EU-Parlament beschließt strengere Klima-Regeln für Autos

Der CO2-Ausstoß von Autos muss in der Europäischen Union bis 2030 erheblich sinken. Entsprechende neue EU-Vorgaben billigte das Europaparlament am Mittwoch mit großer Mehrheit. Demnach muss der Kohlendioxid-Ausstoß von Neuwagen um 37,5 Prozent im Vergleich zu 2021 reduziert werden. Für leichte Nutzfahrzeuge ist eine CO2-Senkung um 31 Prozent vorgesehen. Als Zwischenetappe muss bis 2025 in beiden Fahrzeugklassen eine Minderung um 15 Prozent erreicht sein. Formell müssen nun noch die EU-Mitgliedstaaten zustimmen.

Die Vorgaben sind deutlich schärfer, als die Autoindustrie und die Bundesregierung dies ursprünglich wollten. Die EU-Staaten hatten Anfang Oktober für eine Senkung des CO2-Werts bei neuen Autos und leichten Nutzfahrzeugen um durchschnittlich 35 Prozent plädiert. Deutschland hatte zuvor sogar nur 30 Prozent Minderung gewollt.

Die Regeln sollen helfen, die EU-Klimaschutzziele insgesamt zu erreichen und die CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehr zu drücken. Zu erreichen sind die neuen Zielwerte nur, wenn Autohersteller neben Dieseln und Benzinern immer mehr Fahrzeuge ohne Ausstoß schädlicher Klimagase verkaufen, also zum Beispiel Elektroautos.

Die derzeit gültigen Vorgaben sehen vor, dass Neuwagen in der EU 2021 im Flottendurchschnitt nicht mehr als 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen sollen. Doch von diesem aktuellen Etappenziel sind viele Hersteller noch weit entfernt: Der europäische Durchschnitt lag zuletzt bei 118,5 Gramm. Insgesamt stammt rund ein Viertel aller Klimagase der EU aus dem Verkehr, Autos und Lastwagen haben daran den größten Anteil. (dpa)

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Städte- und Gemeindebund: „Dieselfahrverbote führen zu mehr Staus“

Veröffentlicht am 15. März

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund freut sich über die geplante Lockerung bei Dieselfahrverboten. Geschäftsführer Gerd Landsberg sagt, dass so Staus und eine stärkere Umweltbelastung verhindert werden können. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, hat die gesetzliche Lockerung von Dieselfahrverboten bei einer nur geringfügigen Überschreitung der EU-Grenzwerte als Hilfe für Städte und Bürger bezeichnet und vor weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen gewarnt. „Wir erwarten, dass diese gesetzgeberischen Vorhaben nicht blockiert werden, denn die Städte, aber auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft brauchen Planungssicherheit. Die bestehenden Probleme lösen wir nicht in den Gerichtssälen, sondern immer nur vor Ort“, sagte Landsberg unserer Redaktion.

Viele Städte hätten große Anstrengungen unternommen, um die Grenzwerte einzuhalten. „Hier würden Fahrverbote zu Staus und Umwegverkehren führen und damit die Umweltbelastungen nicht sinken, sondern steigen.“ Ein besonders wichtiger Ansatz für die Kommunen sei es auch, dass ihre schweren Dieselfahrzeuge, die im Einsatz für das Allgemeinwohl seien – Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bergungsgerät und schwere Entsorgungsfahrzeuge – von etwaigen Fahrverboten ausgenommen werden. „Diese Geräte lassen sich nicht kurzfristig durch immissionsärmere Fahrzeuge ersetzen. Sie sind aber für das Leben und die Sicherheit in der Stadt unverzichtbar.“

Landsberg versicherte: „Die Städte und Gemeinden unternehmen weiterhin alles, auch mithilfe von Bund und Ländern, um die Verkehrswende voranzutreiben. Wir sind zuversichtlich, dass diese Entwicklung dazu führen wird, dass Fahrerbote in weiten Teilen bald der Vergangenheit angehören werden.“ (dpa)

Diesel-Fahrverbote sind zulässig - Reaktionen auf Gerichtsurteil
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Diesel-Fahrverbote sind zulässig - so reagieren Politik und Wirtschaft

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Foto: dpa, fg gfh

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Lungenärzte erwarten Verschärfung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid

Veröffentlicht am 7. März

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) erwartet, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in absehbarer Zeit eine Absenkung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) empfehlen wird. Derzeit werde in der WHO darüber beraten, ob der etwa in der EU geltende Grenzwert noch den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entspreche, sagte Professor Holger Schulz vom Helmholtz Zentrum München der „Welt“ (Donnerstag). Es sei davon auszugehen, dass die WHO eine Absenkung vorschlagen werde.

Schulz zählt zu den Autoren des Positionspapier, das die DGP im November zum Thema Luftschadstoffe vorgestellt hatte. Darin heißt es an zentraler Stelle: „Gesundheitsschädliche Effekte von Luftschadstoffen sind sowohl in der Allgemeinbevölkerung als auch bei Patienten mit verschiedenen Grunderkrankungen gut untersucht und belegt.“ Und: „Eine weitere deutliche Reduktion der Luftschadstoffbelastung ist geboten und eine Absenkung der gesetzlichen Grenzwerte erforderlich.“

Konkret bedeutet das laut Schulz: „Bezogen auf Stickstoffdioxid ist nach meiner Ansicht ein Grenzwert von 30 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinnvoll.“ Der Stickstoffdioxid-Grenzwert liegt im Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und basiert auf Empfehlungen der WHO. Schulz betonte, es sei Aufgabe der Politik, nicht der Wissenschaft, neue Obergrenzen zu formulieren. Fest stehe, dass Luftschadstoffe gesundheitsschädlich seien: „Das ist bereits bei Werten von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nachweisbar.“

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Genauigkeit der Abgas-Messstationen kommt auf den Prüfstand

Das sagen Düsseldorfer zum drohenden Diesel-Verbot 2018
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Das sagen Düsseldorfer zum drohenden Diesel-Verbot

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Foto: Martin Gerten/dpa

Veröffentlicht am 3. März

Bundesumweltministerin Svenja Schulze lässt die Genauigkeit der Abgas-Messstationen in Deutschland überprüfen. Das hat sie in der „Bild am Sonntag“ angekündigt. Helfen soll dabei ein unabhängiges Gutachten. „Die Messstationen werden nach EU-weit gültigen Regeln laufend überprüft. Aber ich sehe ja, dass diese Debatte hierzulande sehr aufgeregt geführt wird, deshalb habe ich beim TÜV Rheinland ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben“, sagte Schulze der Zeitung. „Die Überprüfung der Messstationen ist diese Woche angelaufen.“

Den Vorstoß von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), die Stickoxid-Grenzwerte überprüfen zu wollen, kritisierte Schulze scharf: „Diese Grenzwerte werden regelmäßig von Wissenschaftlern und Medizinern auf den Prüfstand gestellt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, daran zu rütteln.“

Der seit 2010 verbindliche EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ist in die Kritik geraten - er ist auch Grundlage für gerichtlich verhängte Diesel-Fahrverbote. Ende Januar hatte die Bundesregierung angekündigt, die Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften um eine Klärung zu bitten.

„Ich kann nur dazu raten, dem Diskurs in der Wissenschaft zu vertrauen“, sagte Schulze. „Das hätte auch Herr Scheuer tun sollen, anstatt vorschnell einzelne Ärzte zu loben.“

Eine Gruppe von Lungenärzten hatte den gesundheitlichen Nutzen der Grenzwerte angezweifelt. Dagegen gibt es aber breiten Widerspruch deutscher und internationaler Experten.

Schulze fügte hinzu: „Herr Scheuer hat die Aufgabe, eigene Maßnahmen (für den Klimaschutz) zu benennen. Ich bin sehr gespannt, was er vorschlagen wird, damit auch der Verkehr klimafreundlicher wird.“ (dpa)

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Weitere Meldungen über drohende Diesel-Fahrverbote (Februar 2019):

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Ermittler leiten gegen Daimler Diesel-Bußgeldverfahren ein

Veröffentlicht am 20. Februar 2019

Im Zuge ihrer Diesel-Ermittlungen beim Autobauer Daimler hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun auch ein Bußgeldverfahren gegen den Konzern eingeleitet. Das bestätigte Daimler am Mittwoch auf Anfrage. Es geht bei solchen Verfahren um den Verdacht, dass die Konzernspitze ihre Aufsichtspflichten verletzt und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnte. VW musste deshalb bereits eine Milliarde Euro bezahlen, Audi 800 Millionen Euro. Zudem laufen Verfahren gegen Porsche und Bosch. Nun droht auch Daimler eine hohe Geldbuße.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen einzelne Daimler-Mitarbeiter wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung gibt es schon seit dem Frühjahr 2017. Hintergrund ist der Einsatz von mutmaßlich illegalen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen. Das Bußgeldverfahren ist neu und richtet sich gegen Daimler als Konzern. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Firmen sind nicht möglich, sie können sich nur gegen Einzelpersonen richten.

Daimler betonte, das Unternehmen kooperiere auch in diesem Fall mit den Ermittlungsbehörden. Weiter dazu äußern wollte sich der Konzern nicht.

Nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hat Daimler illegale Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz verwendet. Die Behörde hat den Autobauer deshalb zum Rückruf von europaweit rund 700.000 Autos - davon 280.000 in Deutschland, verpflichtet, um dort eine neue Version der Motorsteuerungssoftware aufzuspielen. Daimler hat vergangenen Herbst mit den Updates begonnen, bestreitet aber, dass die Funktionen illegal sind, und hat Widerspruch gegen die KBA-Anordnung eingelegt.

Im Sommer 2017 hatte der Konzern angekündigt, drei Millionen Diesel per Software-Update nachzurüsten, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Die 700.000, die von dem amtlichen Zwangsrückruf betroffen sind, gehören dazu. (dpa)

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Dämpfer für VW-Kunden vor Gericht

Das Oberlandesgericht Braunschweig wies die Klage eines Autobesitzers ab, der sich im Dieselskandal von VW betrogen fühlt. Weil das Gericht aber eine Revision zuließ, könnte der Fall Signalwirkung bekommen.

Im VW-Dieselskandal rückt ein Verfahren am Bundesgerichtshof näher. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies am Dienstag zwar die Schadenersatzforderung eines VW-Kunden zurück, ließ aber eine Revision zu. Weil Vertreter des Rechtsdienstleisters Myright umgehend den Schritt vor das oberste deutsche Zivilgericht ankündigten, könnte der Fall zum ersten Diesel-Verfahren gegen die Volkswagen AG werden, das vom Bundesgerichtshof verhandelt wird.

Myright hat nach eigenen Angaben die Ansprüche von insgesamt knapp 45 000 Dieselbesitzern gesammelt. Ende Februar wird der BGH voraussichtlich über die erste Dieselfahrer-Klage gegen einen VW-Händler verhandeln.

Diese Diesel- und Benziner-Autos erfüllen die Euro-6d-temp-Abgasnorm
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Überblick - diese Autos erfüllen die Euro-6d-temp-Norm

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In dem konkreten Einzelfall forderte der Kläger am OLG Braunschweig Schadenersatz für sein 2010 für rund 41.000 Euro gekauftes Auto. Mit dieser Forderung war er im Sommer 2018 beim Landgericht Braunschweig gescheitert. Die Abweisung der Berufung ist das erste Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig im Zuge des Abgas-Skandals. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründet, sagte Richterin Christa Niestroj.

Wegen der Möglichkeit der Revision geht von dem Urteil eine gewisse Signalwirkung aus. Eine Gerichtssprecherin betonte zwar, dass es sich um eine Entscheidung in einem Einzelfall handele. Sollte sich aber der BGH tatsächlich mit dem Fall beschäftigen, werde dies auch zu einer Vereinheitlichung und Festigung der Rechtssprechung führen.

Zwar habe Volkswagen in dem betroffenen Fahrzeug eine unzulässige Abschaltautomatik verbaut, die Übereinstimmungsbescheinigung als auch die zugrundeliegende Typgenehmigung blieben aber dennoch wirksam, hieß es am Dienstag zur Urteilsbegründung. Das Gericht erklärte zudem, dass die Regelungen nicht dazu dienten, das Vermögen von Autokäufern zu schützen, sondern vor allem auf Verkehrssicherheit und auch Umweltschutz abzielten.

Volkswagen sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Nach Angaben eines Unternehmenssprechers gibt es mittlerweile 22 Urteile von Oberlandesgerichten, die im Sinne von Volkswagen oder der Händler entschieden wurden. Zudem gebe es zahlreiche andere Entscheidungen auf OLG-Ebene, von denen die Mehrheit zugunsten von Volkswagen oder den Händlern ergangen seien. Dennoch rechnet auch der Autobauer damit, dass dies das erste Diesel-Verfahren gegen Volkswagen sein wird, welches vor dem Bundesgerichtshof landet.

Der VW-Konzern sieht sich in dem Skandal einer Vielzahl von Klagen gegenüber. Bundesweit seien etwa 50.000 Verfahren anhängig, rund 14.000 Urteile oder Beschlüsse seien ergangen - überwiegend zugunsten von Volkswagen beziehungsweise der Händler. Neben zivilrechtlichen Klagen von Autobesitzern, die sich getäuscht fühlen, gibt es aber auch Klagen von Anlegern und Investoren. Außerdem wird strafrechtlich ermittelt.

Die Zulassung der Revision in Braunschweig interpretierte Myright-Vertreter Jan-Eike Andresen als Erfolg. Damit bekomme das Verfahren grundsätzliche Bedeutung im Abgas-Skandal für die rund 2,6 Millionen betroffenen Autofahrer mit manipuliertem VW Diesel in Deutschland. (dpa)

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EU einigt sich auf Grenzwerte für Nutzfahrzeuge

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf verbindliche CO2-Grenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge geeinigt. Bei nächtlichen Verhandlungen sei eine vorläufige Einigung erzielt worden, erklärte die rumänische Ratspräsidentschaft am Dienstag im Kurzbotschaftendienst Twitter. Die EU-Kommission teilte mit, die Vereinbarung sehe eine Senkung der Emissionen neuer Lkw um 30 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2019 vor.

Der Wert entspricht den Forderungen der Kommission sowie der gemeinsamen Position, die die Mitgliedstaaten kurz vor Weihnachten festgelegt hatten. Das EU-Parlament hatte strengere Vorgaben von mindestens 35 Prozent gefordert. (AFP)

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Stickoxid-Grenzwerte sollen bestehen bleiben

Die große Koalition will entgegen anders lautenden Berichten von „Spiegel“ und dem „Bayerischen Rundfunk“ die Ausnahmeregelungen für Diesel-Fahrverbote nicht lockern. Zwar gab es entsprechende Überlegungen, diese seien aber vom Tisch, teilten die Koalitionsfraktionen am Freitag mit. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass der Grenzwert, den umgerüstete Euro 5 Dieselfahrzeuge erfüllen müssen, fachlich richtig ist. Wir halten an dem Vorschlag der Bundesregierung fest.“ Auch Unionsfraktionsvize Ulrich Lange teilte mit: „Es wird keine Veränderung nach oben geben.“

Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesänderung festschreiben, dass Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen werden sollen, wenn sie im Alltag weniger als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen - etwa, wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Der Bundestag muss dieser Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes noch zustimmen.

Nach dpa-Informationen gibt es neben fachlichen Überlegungen einen weiteren Grund, den Wert bei 270 Milligramm zu belassen: Andernfalls müsse die EU-Kommission erneut unterrichtet werden. Das Notifizierungsverfahren dauert drei Monate. Unter anderem der „Spiegel“ hatte berichtet, die Bundesregierung plane zusammen mit einer Gruppe von Unions- und SPD-Abgeordneten „offensichtlich“, die Grenzwerte für Dieselfahrzeuge zu lockern. (dpa)

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EU-Entscheidung macht Fahrverbote unwahrscheinlicher

Im Streit um die Grenzwerte für Stickoxid bekommt die Bundesregierung Rückendeckung aus Brüssel. Die EU-Kommission toleriert Deutschlands Versuch, durch eine Gesetzesänderung eine Vielzahl von Fahrverboten zu verhindern.

Dazu hatte die schwarz-rote Bundesregierung eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht.

Bislang liegt der europaweit gültige Stickoxid-Grenzwert bei 40 Mikrogramm im Jahresmittel. Weil dieser Wert in mehreren deutschen Städten deutlich überschritten wird, hatten Gerichte Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge angeordnet. Diese erschienen den Richtern am geeignetsten, um kurzfristig Verbesserungen der Luftqualität zu erzielen, da ältere Diesel-Fahrzeuge zu den Hauptverursachern der hohen Belastung zählen. Nachdem allerdings immer mehr Städte zu Fahrverboten verpflichtet wurden, stieg der Unmut in der Bundesregierung. Der Plan ist nun, das Gesetz so zu ändern, dass Fahrverbote in Regionen mit Stickoxidbelastungen von bis zu 50 Mikrogramm nicht erforderlich seien, weil die gültigen Grenzwerte durch andere Maßnahmen erreicht werden könnten. „Fahrverbote werden dabei nicht vollständig ausgeschlossen – liegen aber in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Mitgliedsstaaten“, teilte ein EU-Sprecher mit. (dpa)

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Vorerst keine Fahrverbote in Wiesbaden

Der Streit über Dieselfahrverbote in Wiesbaden ist beigelegt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärte am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht, dass die bisher umgesetzten sowie die geplanten Maßnahmen zur Luftreinhaltung der Kommune voraussichtlich ausreichten, um die Belastung mit Stickstoffdioxid zu senken. Im Sommer werde die DUH aber die bis dahin erreichten Messwerte nochmals auswerten, kündigte der Kläger an.

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Verkehrsminister Scheuer hofft noch auf Vermeidung von Diesel-Fahrverboten

Quer durch die Republik drohen weitere Fahrverbote für Diesel wegen zu hoher Luftverschmutzung. Doch kommen sie tatsächlich? Der Verkehrsminister hält das letzte Wort noch nicht für gesprochen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer setzt darauf, Sperrungen für ältere Diesel in deutschen Städten noch abzuwenden. „Ich hoffe, dass die meisten der verhängten Fahrverbote gar nicht in Kraft treten - und die übrigen schon bald wieder aufgehoben werden“, sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Gerichtsurteile dazu beruhten auf Luftreinhalteplänen vergangener Jahre. „Ich rate den Kommunen und Ländern, sich mit allen juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen.“ Sie sollten dazu auch auf neue Maßnahmen wie die Nachrüstung von Diesel-Bussen hinweisen.

In Hamburg waren im vergangenen Jahr Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt worden, in Stuttgart sind sie seit dem Jahreswechsel aus dem Stadtgebiet verbannt. Weitere Städte - darunter Frankfurt, Berlin und Köln - sollen in diesem Jahr folgen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Einschränkungen vor Gericht erzwungen. In Stuttgart kamen am Samstag nach Polizeiangaben rund 800 Menschen zu einer Demonstration gegen das Fahrverbot. Zahlreiche Demonstranten trugen gelbe Westen - nach dem Vorbild der Protestbewegung in Frankreich.

Scheuer hat nach eigenen Worten Sorge vor solchen Protesten. „Im politischen Berlin ergötzen sich alle an Diskussionen, die oft nichts mit der Lebenswirklichkeit der Menschen außerhalb der Hauptstadt zu tun haben.“ Die Bürger wollten Klimaschutz und saubere Luft, „allerdings nicht mit Fahrverboten, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Steuererhöhungen“.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder forderte einen „nationalen Pakt zur Sicherung der Automobilindustrie“. Deutschland brauche eine gemeinsame Strategie und Forschungspolitik zum Erhalt der Arbeitsplätze, sagte der CSU-Chef der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstag). Ideologisch geprägte Debatten wie bisher könne „sich Deutschland auf Dauer nicht mehr leisten. Denn wir sägen uns den Ast ab, auf dem wir industriepolitisch sitzen.“ Die deutsche Autobranche müsse sich Technologieführerschaft bei Antrieben und beim autonomen Fahren sichern, sagte Söder den „Nürnberger Nachrichten“. Dazu gehöre auch der Aufbau einer heimischen Batterieproduktion für Elektroautos. (dpa)

ADAC fordert Ende von „Zahlenchaos“ bei Stickoxid-Grenzwerten

(Veröffentlicht am 1. Februar 2019)

Der Autofahrerclub ADAC hat sich in der Debatte um Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid für vergleichbare und engmaschigere Messungen ausgesprochen. „Wir müssen das Zahlenchaos beenden und eine fundierte Basis für umweltpolitische Entscheidungen schaffen“, sagte ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker der Deutschen Presse-Agentur. „Die aufgeheizte Diskussion um die Grenzwerte und Gesundheitsgefahren sollten wir produktiv nutzen, um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu schaffen.“

Zusätzliche Messpunkte seien ohne viel Aufwand möglich. „Dadurch kann dann auch sachgerecht beurteilt werden, ob es sich um punktuelle Grenzwertüberschreitungen handelt, die lokal gelöst werden können.“

Die Luftverschmutzung durch Diesel-Abgase ist leicht zurückgegangen, bleibt aber in vielen deutschen Städten höher als erlaubt. In mindestens 35 Städten wurde der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid 2018 überschritten, wie das Umweltbundesamt am Donnerstag mitgeteilt hatte. Für 28 der 65 Städte, die 2017 über dem Grenzwert lagen, fehlen aber noch Zahlen. Umweltschützer, Grüne und Linke forderten von der Bundesregierung stärkeres Gegensteuern für sauberere Luft.

Becker sagte, die aktuellen Zahlen des Umweltbundesamtes belegten, dass etliche Maßnahmen unterhalb von Fahrverboten bereits wirkten und fortgesetzt werden müssten. Der ADAC bekräftigte seine Forderung nach einer Hardware-Nachrüstung älterer Diesel.

Für „sinnvoll und dringlich“ halte der ADAC die Überprüfung der wissenschaftlichen Basis der Grenzwerte. „Wenn Bürger von Fahrverboten betroffen sind, müssen sie sich darauf verlassen können, dass die geltenden Grenzwerte wissenschaftlich begründet sind.“ Die EU-Kommission müsse die Kritik an der Herleitung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und Stickoxide zum Anlass nehmen, deren wissenschaftliche Basis zu überprüfen.

Auch Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) fordert dies. Gut 100 Lungenärzte hatten den Nutzen der EU-Grenzwerte in Zweifel gezogen. Dagegen gibt es Widerspruch deutscher und internationaler Experten. (dpa)

Mehr als 400.000 Dieselfahrer schließen sich Klage gegen VW an

(Veröffentlicht am 1. Februar)

Hunderttausende Dieselfahrer verbünden sich gegen VW: Drei Monate nach Einreichung der Verbraucherklage im Abgasskandal gegen die Wolfsburger haben sich über 401.000 Autokäufer in das Register beim Bundesamt für Justiz eingetragen.

Die hohe Zahl der Anmeldungen zeige, dass die Musterfeststellungsklage für viele Betroffene ein wichtiges Instrument sei, sagte der Bundesverband-Vorstand Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur. Das Klageregister sei weiter offen, Dieselfahrer könnten sich noch bis zur mündlichen Verhandlung anschließen. Ob der Einzelfall zur Klage gegen VW passt oder nicht, wird allerdings beim Eintrag ins Register noch nicht geprüft. Das zeige sich womöglich erst in nachgelagerten Verfahren, sagte Müller.

Bei der Musterfeststellungsklage übernehmen die Verbraucherschützer das Prozessrisiko. VW hat ihre Forderungen zurückgewiesen: Die Autos seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit. Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen.

Die Anwälte des vzbv wollen für den Prozess unter anderem Unterlagen und Beweismittel aus den USA heranziehen. Hier hatte Volkswagen 2017 ein Schuldeingeständnis abgegeben und Straftaten wie Verschwörung zum Verstoß gegen Umweltgesetze und Behinderung der Justizbehörden eingeräumt. Mit dem Justizministerium schloss der Konzern einen milliardenschweren Vergleich zur Beilegung strafrechtlicher Ermittlungen. (dpa)

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Meldungen über drohende Diesel-Fahrverbote aus dem Januar 2019:

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Viele Städte überschreiten den Stickoxid-Grenzwert (Veröffentlicht am 27. Januar)

Die Luftverschmutzung vor allem aus Diesel-Abgasen bleibt in vielen deutschen Städten höher als erlaubt. In mindestens 35 Städten wurde der EU-Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) im vergangenen Jahr überschritten.

Das geht aus einer ersten Bilanz des Umweltbundesamts (UBA) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Für 28 der insgesamt 65 Städte, die den Grenzwert 2017 übertrafen, sind noch nicht alle Zahlen für 2018 da. Die höchste Belastung hatte nun Stuttgart mit 71 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft vor München mit 66 Mikrogramm.

Insgesamt hat die Luftbelastung durch Diesel-Abgase im vergangenen Jahr leicht abgenommen - im Mittel der verkehrsnahen Messstationen um etwa zwei Mikrogramm pro Kubikmeter. Gab es 2017 an 45 Prozent dieser Stationen zu hohe Werte, waren es 2018 nach einer Hochrechnung des UBA noch 39 Prozent. Der verbindliche Grenzwert gilt seit 2010.

Gründe für den Rückgang der städtischen NO2-Belastungen sind laut UBA Tempolimits und Verkehrsbeschränkungen, mehr neue Autos, Software-Updates zur besseren Abgasreinigung bei älteren Diesel, aber auch das Wetter. Was wie viel zur Minderung beigetragen hat, lässt sich dem Amt zufolge allein anhand der Messdaten nicht bestimmen.

NO2 in Städten stammt zu einem großen Teil aus Diesel-Abgasen. Damit werden auch erste Fahrverbote in Städten begründet. In Hamburg wurden schon im vergangenen Jahr Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt, in Stuttgart sind sie seit dem Jahreswechsel aus dem ganzen Stadtgebiet verbannt. Weitere Städte - darunter Frankfurt, Berlin und Köln - sollen in diesem Jahr folgen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Einschränkungen vor Gericht erzwungen.

Die Bundesregierung versucht mit Förderprogrammen und Nachbesserungen älterer Dieselautos gegenzusteuern. Zudem sollen Autobesitzer mit Prämien zum Kauf saubererer Wagen bewegt werden. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sagte: „Nur saubere Autos bieten Sicherheit vor drohenden Fahrverboten.“ Die Technologie wie auch die rechtliche Regelung zur Hardware-Nachrüstung älterer Diesel mit Katalysatoren seien da und müssten nun schnell zum Einsatz kommen. „Denn mit den derzeitigen Maßnahmen dauert es einfach zu lange, bis wir überall saubere Luft haben.“

Im Jahr 2017 lag die NO2-Belastung den amtlichen Messungen zufolge in 65 Städten über dem Grenzwert. Entscheidend ist dabei der höchste Jahresmittelwert in einer Stadt. Vier dieser 65 Städte haben den Grenzwert 2018 eingehalten: Regensburg, Ludwigshafen am Rhein, Solingen und Halle (Saale). Zwei Städte, die 2017 noch knapp im grünen Bereich lagen, überschritten 2018 den erlaubten Wert: In Leipzig und Koblenz wurden 42 Mikrogramm NO2 gemessen.

Das Umweltbundesamt bekommt die Daten von den Umweltbehörden der Länder geliefert. Die Bilanz beruht auf Daten der Messstationen, die automatisch und stündlich Werte liefern. Im Mai kommen laut UBA die Werte sogenannter Passivsammler dazu, die noch ausgewertet werden. Die Kommunen betreiben auch noch eigene Messstationen, die aber für die EU-Richtlinie zu Luftschadstoffen nicht relevant sind.

Beim Feinstaub (PM10) hat das UBA einen Erfolg zu vermelden: Erstmals seit 2005 wurden die Grenzwerte 2018 in keinem Ballungsraum mehr überschritten. An 35 Tagen im Jahr darf die Belastung über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen. Nur eine industrienahe Messstation beim nordrhein-westfälischen Lünen maß an 36 Tagen höhere Werte. Für das UBA ist das aber kein Grund zur Entwarnung, da die Weltgesundheitsorganisation WHO einen Wert von 20 Mikrogramm empfiehlt.

Angestiegen ist die Konzentration von Ozon. Im Rekordsommer 2018 wurde laut UBA das Langfristziel zum Schutz der Gesundheit - nämlich höchstens 120 Mikrogramm pro Kubikmeter im Mittel über acht Stunden - an allen 265 Messstationen überschritten, durchschnittlich an 37 Tagen pro Station. Das sei „ungewöhnlich oft“, hieß es. (dpa)

Scheuer fordert Ende von „masochistischer Feinstaub-Debatte“

(Veröffentlicht am 27. Januar)

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat Konsequenzen aus der Kritik von mehr als hundert Lungenärzten an den Feinstaub-Grenzwerten angekündigt.

Er werde die Initiative der Ärzte zum Thema im nächsten EU-Verkehrsministerrat machen, kündigte Scheuer in der "Bild am Sonntag" an.

"Der Aufruf der Lungenärzte muss dazu führen, dass die Umsetzung der Grenzwerte hinterfragt und gegebenenfalls verändert wird", sagte Scheuer. Als Erstes müsse aber "die masochistische Debatte beendet werden, wie wir uns in Deutschland mit immer schärferen Grenzwerten selbst schaden und belasten können. Vor allem werden jetzt die Messstellen überprüft."

Zugleich warf Scheuer der Deutschen Umwelthilfe vor, die deutsche Autoindustrie kaputt machen zu wollen: "Es gibt eben Kräfte in diesem Land, die wollen erst den Diesel zerstören und dann den Benziner." Die Deutsche Umwelthilfe "und andere" verfolgten diese Strategie "zum Schaden der Bürger und der Arbeitsplätze".

Der Vorstoß von etwa hundert Ärzten hatte in den vergangenen Tagen für Unruhe gesorgt. Diese stellten die Wissenschaftlichkeit der geltenden Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub in Frage.

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Verkehrsgerichtstag für Überprüfung der Diesel-Grenzwerte

(veröffentlicht am 25. Januar)

Die EU-Kommission solle den Wert für Stickstoffoxid (NO2) von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft wissenschaftlich überprüfen lassen, forderte der Expertenkongress am Freitag in Goslar.

Weil die jenseits dieses Werts verhängten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Grundrechte eingriffen, dürften Verbote nur auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Grenzwerts als letztes Mittel angeordnet werden, heißt es in der Empfehlung. Bereits erlassene Fahrverbote sollten laufend auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag forderte den Gesetzgeber zudem auf, ein Gesamtkonzept zur Reduzierung aller relevanten Schadstoffe einschließlich Stickstoffdioxid zu entwickeln. Um eine schnellstmögliche Senkung der NO2-Werte zu erreichen, sollte es für ältere Diesel-Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung geben, an deren Kosten die Hersteller zu beteiligen seien. Der VGT forderte ferner einheitliche Standards für Schadstoff-Messungen. Derzeit können die Messstellen direkt am Fahrbahnrand oder bis maximal 25 Meter davon entfernt aufgebaut werden. (dpa)

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Verkehrsminister Scheuer freut sich über entfachte Feinstaub-Debatte

(Veröffentlicht am 24. Januar)

Die Initative von mehr als 100 Lungenfachärzten, die Feinstaub- und Stickoxidgrenzwerte in Frage stellen, stößt bei Verkehrsminister Andreas Scheuer auf eine positive Gegenreaktion.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer freut sich über die Initiative von mehr als hundert Lungenfachärzten, die Feinstaub- und Stickoxidgrenzwerte in Frage stellen. „Wir brauchen eine ganzheitliche Sichtweise“, sagte der CSU-Politiker am Donnerstagmorgen im ARD-Morgenmagazin. „Wenn über 100 Wissenschaftler sich zusammenschließen, ist das schon einmal ein Signal.“ Die bisherige Debatte nannte er „schon sehr skurril“.

Die Gruppe von Lungenspezialisten zweifelt den gesundheitlichen Nutzen der geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide (NOx) an. Sie sähen keine wissenschaftliche Begründung, die die geltenden Obergrenzen rechtfertigen würde, heißt es in einer Stellungnahme.

Grenzwerte sind Grundlage für Dieselverbote in Städten. In der EU gilt für Stickstoffdioxid (NO2) ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter, für Feinstaub sind es Werte je nach Partikelgröße. Werden die Werte länger überschritten, stehen jeweils Verbote für Diesel-Fahrzeuge zur Debatte. Die Union hält die Werte für zu hoch. Scheuer sagte, die EU gebe die Möglichkeit Grenzwertmessstationen auch dort zu platzieren, wo die Schadstoffemissionen nicht am höchsten sind. Dies hält er für „eine vernünftige Herangehensweise an die Grenzwerte“.

(dpa)


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Lungenfachärzte halten Stickstoffdioxid-Grenzwerte für „fragwürdig“

Veröffentlicht am 23.1.2019

Mehr als 100 deutsche Lungenfachärzte haben übereinstimmenden Medienberichten zufolge ein Positionspapier unterzeichnet. Darin zweifeln sie die Gesundheitsgefahr durch Stickstoffdioxid an und fordern eine Überprüfung der Grenzwerte.

Innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP) gibt es unterschiedliche Auffassungen zu dem Thema. In der schriftlichen Stellungnahme, die dem NDR und der „Welt“ vorliegt, bezeichnet der ehemalige Präsident der DGP, Prof. Dieter Köhler, einen Großteil der vorhandenen Studien zu Gesundheitsgefahren durch Dieselabgase als methodisch fragwürdig.

Köhler widerspricht damit laut NDR der bisherigen Position des aktuellen Vorstands der DGP. Der Vorstand hatte Anfang Dezember ausführlich auf die Gesundheitsrisiken durch NO2 aufmerksam hingewiesen und sich dabei die Studienergebnisse des renommierten Münchner Helmholtz-Instituts für Umweltmedizin zu eigen gemacht. Das Helmholtz-Institut sieht erhebliche Gesundheitsgefahren durch Stickstoffdioxid (NO2) auch schon in niedrigen Konzentrationen - wie etwa dem Grenzwert für NO2 von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel, der derzeit gültig ist.

Das Institut hatte verglichen, wie oft Menschen auf dem Land und in der Stadt krank werden, und die Unterschiede dem NO2-Ausstoß von Dieselfahrzeugen angelastet. Prof. Köhler widerspricht: Diese Abweichungen seien eher auf andere Faktoren wie unterschiedlichen Alkoholkonsum, Sport oder Rauchen zurückzuführen. "Man macht aus einer zufälligen Korrelation eine Kausalität, für die es keine Begründung gibt. Im Gegenteil: Man kann das sogar sehr gut widerlegen."

Die DGP, die Deutsche Lungenstiftung und der Verband Pneumologischer Klinik wollen laut NDR am Mittwoch eine gemeinsame Erklärung verbreiten, in der sie Köhlers Kritik an dieser Position und die bisher mehr als 100 unterstützenden Unterschriften öffentlich machen.

Der amtierende Präsident der DGP, der Hamburger Lungenfacharzt Prof. Klaus Rabe, sagte dem NDR, die Zahl der Kritiker in der GDP sei deutlich größer als zunächst angenommen. Die Gesellschaft hat insgesamt rund 4000 Mitglieder.

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Bezirksregierung Düsseldorf legt Luftreinhalteplan zur Verbesserung der Luftqualität vor

Veröffentlicht am 19.Januar 2019

Der Luftreinhalteplan soll am 1. Februar in Kraft treten, seit Freitag liegt er zur Einsicht offen. Ziel sei es, den vorgeschriebenen Stickstoffdioxidgrenzwert von durchschnittlich 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft so schnell wie möglich zu erreichen, um die Gesundheit der Anwohner der belasteten Straßen zu schützen, ohne dabei die Mobilität in der Stadt „unverhältnismäßig einzuschränken“, teilte die Bezirksregierung am Freitag mit.

Mit der zweiten Fortschreibung des Plans reagiert die Bezirksregierung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom September 2016 (AZ.: 3 K 7695/16), in dem festgestellt wurde, dass die Bezirksregierung den Luftreinhalteplan von 2013 nachbessern muss. Die Richter hatten dabei erklärt, dass „auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden“ müssten. In dem Fall hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt und dabei ausdrücklich Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge gefordert. Zuletzt forcierte der Verband seine Forderung mit einem Antrag auf Zwangsvollstreckung.

Laut dem jetzt überarbeiteten Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt sind an vielbefahrenen Straßen nun „Umweltspuren“ vorgesehen, die von Linienbussen, Elektrofahrzeugen oder Radfahrern genutzt werden können. Damit solle für die Verkehrsteilnehmer ein „Anreiz“ gesetzt werden, auf andere Transportmittel als das Auto umzusteigen, hieß es. Geprüft werden soll auch, ob solche Spuren von Autos befahren werden dürfen, die mit drei oder mehr Personen besetzt sind. Auch die städtische Fahrzeugflotte solle modernisiert oder entsprechende Fahrzeuge ausgetauscht werden. (epd)

Stickoxid-Belastung in NRW geht an vielen Straßen zurück

Veröffentlicht am 17. Januar 2019, 17.20 Uhr

Die Stickoxid-Belastung der Luft ist für mögliche Diesel-Fahrverbote entscheidend. Jetzt zeigen aktuelle Messungen: An vielen stark befahrenen Straßen in NRW geht die Belastung leicht zurück.

An einigen Straßen nahm die Belastung allerdings auch zu. Das geht aus einer ersten Auswertung der automatischen Messung der Luftschadstoffbelastung an 59 Standorten in NRW hervor, die das Düsseldorfer Umweltministerium am Mittwoch veröffentlichte.

Laut Ministerium war der Jahresmittelwert an 35 Messstellen rückläufig. Die Belastung sank dabei um bis zu sechs Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft. An 13 Messstellen ergab die Untersuchung allerdings auch einen Anstieg der NO2-Belastung um ein bis zwei Mikrogramm.

Verbessert haben sie demnach etwa die Werte am Clevischen Ring in Köln und an der Corneliusstraße in Düsseldorf, die 2017 zu den Spitzenreitern in Sachen Schadstoffbelastung gehörten. Mit 59 beziehungsweise 53 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft lag die NO2-Belastung aber immer noch deutlich über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. An der Brackeler Straße in Dortmund (51 Mikrogramm) und am Graf-von-Galen-Ring in Hagen (50 Mikrogramm) nahm die im Vorjahr schon hohe NO2-Belastung 2018 sogar noch leicht zu.

Die hohen NO2-Belastungen an einigen Straßen stehen im Mittelpunkt des aktuellen Streits um Diesel-Fahrverbote. Denn die Deutsche Umwelthilfe will mit ihren Klagen erreichen, dass der EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid eingehalten wird.

Die nun vom Düsseldorfer Umweltministerium veröffentlichten Ergebnisse sind allerdings noch vorläufig. Weitere Messergebnisse zur Ermittlung der NO2-Belastung stünden noch aus, betonte die Behörde. (dpa)

Düsseldorf führt Umweltspuren gegen Diesel-Fahrverbote ein

Veröffentlicht am 11. Januar 2019, 18.30 Uhr

Düsseldorf will drohende Dieselfahrverbote abwenden - jetzt führt die Stadt dazu auf zwei Straßen Umweltspuren ein. Fahren dürfen darauf nur Busse, Fahrräder, Taxis und Elektro-Fahrzeuge.

Die Einrichtung der Umweltspuren beschloss der Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Stadt am Mittwochabend. Die Sonderstreifen auf der rechten Fahrspur der besonders schadstoffbelasteten Merowingerstraße und auf der Prinz-Georg-Straße werden als Verkehrsversuch für ein Jahr angelegt. Dann werde geprüft, ob diese Maßnahmen die Luftwerte verbessert haben.

Außerdem prüft die Stadt die Einrichtung einer großen Umweltspur, die längs durch die City vom Werstener Kreuz bis ins Zentrum führt. Im Juni könnte der Rat die stadtweite Umweltspur dann beschließen. Gleichzeitig sollen auch Pendlerparkplätze ausgebaut werden. Geprüft wird auch, ob Fahrgemeinschaften die Umweltspuren nutzen dürfen.

Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt folgt mit den Umweltspuren der Aufforderung der Landesumweltministeriums. Damit sollen auch die Chancen vor Gericht verbessert werden, Dieselfahrverbote noch zu verhindern. Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geklagt. (dpa)

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Andreas Scheuer will bei Datenschutz nachbessern

Veröffentlicht am 9.Januar 2019, 17.20 Uhr

Für die Pläne zur automatischen Kontrolle von Diesel-Fahrverboten gab es massive Kritik. Jetzt will Bundesverkehrsminister Scheuer beim Datenschutz nachbessern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.

Darin wird präzisiert, dass es sich um stichprobenartige Kontrollen handeln soll. Außerdem sollen die erhobenen Daten künftig spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung gelöscht werden, bisher waren sechs Monate vorgesehen. Das geht aus dem Entwurf hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Zuvor hatte die Funke Mediengruppe darüber berichtet.

Über den Entwurf wird nun im Bundestag beraten. Die Linke-Verkehrspolitikerin Ingrid Remmers kritisierte, Scheuer wolle unter dem Deckmantel der Diesel-Fahrverbote den Ausbau einer „massiven Überwachungsinfrastruktur“ vorantreiben.

Auch der ADAC sieht die geplanten Regelungen trotz der Nachbesserungen weiter kritisch. Ein Kennzeichen-Scanning bleibe aus Sicht des ADAC problematisch, da es einen „gravierenden Grundrechtseingriff“ darstelle, sagte Ulrich Klaus Becker, Vizepräsident für Verkehr. „Stattdessen sollte mit Augenmaß gehandelt und eine Einzelfallüberwachung das Mittel der Wahl sein - wie es etwa auch bei Alkoholkontrollen der Fall ist.“

Der Bundesrat hatte „erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken“ gegen die von der Bundesregierung geplante automatisierte Nummernschild-Erfassung bei der Kontrolle von Fahrverboten geäußert. Eine automatisierte Kennzeichenerfassung greife in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein, wenn die erfassten Daten nicht unverzüglich wieder gelöscht würden, hieß es in einer Stellungnahme. Die Regelung erfasse unterschieds- und anlasslos alle Fahrer und Fahrzeuge, die sich innerhalb beschränkter Zonen bewegten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde abgelehnt, er ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Scheuer hatte Kritik bereits zurückgewiesen. Der Bund wolle keine „Massenüberwachung“ der Autofahrer. Es gehe um nachhaltige Lösungen, die die Luft besser machten und die Mobilität der Bürger erhielten. In vielen Städten haben Gerichte Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge angeordnet. (dpa)

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Keine Ermäßigung der Kfz-Steuer wegen Dieselfahrverboten

Veröffentlicht am 9. Januar 2019, 5.20 Uhr

Wer seinen Diesel-Wagen aufgrund von Fahrverboten nicht mehr optimal nutzen kann, darf die Kfz-Steuer trotzdem nicht mindern. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg hervor (Az.: 4 K 86/18), teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit.

Im konkreten Fall fuhr der Kläger einen Diesel-Pkw mit der Emissionsklasse Euro 5. Weil der Mann aus Hamburg in einzelnen Städten und Gemeinden durch die Dieselfahrverbote den Wagen nur eingeschränkt nutzen konnte, wollte er weniger Kfz-Steuer zahlen. Sein Argument: Grundlage der Besteuerung sei nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz schließlich der Schadstoffausstoß. Aufgrund der Fahrverbotes sei sein Fahrzeug potenziell weniger schädlich, da es in den Fahrverbotszonen keine Stickoxide mehr ausstoße.

Das Finanzgericht Hamburg entschied anders. Die Voraussetzungen für die Steuer liegen bereits vor, wenn das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen wird. Es spiele keine Rolle, ob, über welchen Zeitraum und wie häufig Fahrer den Wagen nutzen. Bemessungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer ist der CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugtyps, nicht die Luftbelastung in einzelnen Straßen.

Einschränkungen der Nutzbarkeit eines Dieselfahrzeugs haben also keine Auswirkungen auf die Kfz-Steuer, fasst Isabel Klocke vom BdSt zusammen. Dieselfahrer können sich aber unter bestimmten Umständen an einer Musterfeststellungsklage beteiligen. Details dazu finden Verbraucher etwa auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. (dpa)

Verwaltungsgericht vertagt Entscheidung zu Fahrverboten in Wiesbaden

Veröffentlicht am 19. Dezember 2018, 18.30 Uhr

Im Verfahren zwischen dem Land Hessen und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) um saubere Luft in Wiesbaden hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch kein Urteil gefällt und sich vertagt. Das Gericht forderte vom Land Hessen "weitere Unterlagen", bevor es eine Entscheidung treffen werde, erklärte eine Pressesprecherin nach der mehrstündigen Verhandlung in Wiesbaden.

Benötigt werde eine Prognoserechnung für 2020, die unter anderem die in der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Pläne für eine Hardwarenachrüstung von Bussen berücksichtige, erklärte das Gericht. Es forderte zudem Berechnungen zur Wirkung eines möglichen Fahrverbots für die neun Straßenabschnitte, die nach derzeitigen Prognosen auch im kommenden Jahr die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschreiten. Die Verhandlung soll am 13. Februar fortgesetzt werden.

Die DUH hatte in Wiesbaden ebenso wie in einer Reihe anderer Städte für saubere Luft geklagt. Die Organisation fordert Dieselfahrverbote für Wiesbaden, damit dort die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden.

Die Organisation zeigte sich nach der Verhandlung am Mittwoch optimistisch, dass auch in Wiesbaden Fahrverbote kommen werden. Auch Hessens Hauptstadt werde "um Fahrverbote nicht herumkommen", twitterte die DUH.

Bestätigt hatte das Gericht am Mittwoch indes den Vergleich zwischen der hessischen Landesregierung und der DUH zu Darmstadt. Dort soll es ab kommendem Sommer Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge auf zwei besonders belasteten Straßen geben. Verbindlicher Teil der zuvor erzielten außergerichtlichen Einigung sind auch Maßnahmen der Stadt Darmstadt zur Förderung des öffentlichen Nah- und des Radverkehrs.

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Deutscher Städtetag warnt vor Verkehrskollaps

Veröffentlicht am 1. Januar, 9.45 Uhr

Der Deutsche Städtetag hat vor einem Verkehrskollaps gewarnt und zusätzliche Milliarden des Bundes gefordert.

„2019 muss ein Jahr der Verkehrswende werden, in dem die Verkehrspolitik viel stärker auf zukunftsgerechte und nachhaltige Mobilität ausgerichtet wird“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. „Unsere Verkehrspolitik ist nicht mehr zeitgemäß. Es muss vor allem mehr attraktive Angebote geben, vom Auto auf die Bahn, auf ÖPNV und Fahrrad umzusteigen. Ohne eine Verkehrswende werden wir bald in Teilen unseres Landes einen Verkehrskollaps erleben.“

Bund und Länder müssten im neuen Jahr ein Gesamtkonzept für nachhaltige Mobilität vorlegen. „Wir leiten bereits die Verkehrswende in den Städten ein und wollen unseren Sachverstand in das Gesamtkonzept einbringen“, sagte Dedy. „Allerdings erwarten wir auch, dass Bund und Länder dafür über bisherige Programme hinaus Mittel in Milliardenhöhe einsetzen, zum Beispiel für Investitionen in den ÖPNV und die Verkehrsinfrastruktur insgesamt.“

Außerdem müssten die Anstrengungen für saubere Luft in den Städten fortgesetzt werden, sagte Dedy. „Es muss gelingen, die Gesundheit der Menschen zu schützen und die Städte mobil zu halten.“ Fahrverbote dürften auch 2019 nur das letzte Mittel bleiben, wenn nicht auf anderem Wege die Grenzwerte in den Städten eingehalten werden könnten.

Gerichte haben für mehrere Städte Fahrverbote für ältere Diesel angeordnet, etwa für Berlin, Köln, Essen, oder Frankfurt. Viele Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. In Stuttgart sind Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter vom Januar 2019 an aus dem gesamten Stadtgebiet verbannt, Autos mit örtlichen Kennzeichen vom 1. April an.

„Wir müssen in weiteren Städten mit Verboten rechnen, die Gerichte anordnen“, so Dedy. Derzeit überarbeiteten die Länder in Abstimmung mit den Städten eine Reihe von Luftreinhalteplänen. Dabei würden die Maßnahmen aus dem „Sofortprogramm saubere Luft“ und den Koalitionsbeschlüssen zu einem Maßnahmenpaket mit einbezogen. Diese sieht etwa Nachrüstungen bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen vor. Im Januar startet hier ein Förderprogramm. Dagegen dürfte es noch Monate dauern, bis in besonders belasteten Städten die geplanten Umbauten bei Pkw beginnen können.

„Der Deutsche Städtetag hat rechtzeitig darauf hingewiesen, dass die Gerichte das Heft des Handelns in die Hand nehmen, wenn Automobilindustrie und Bund untätig bleiben oder lange zögern“, so Dedy. Dagegen könnten auch die Städte mit ihren Maßnahmen wenig ausrichten. „Die Städte sind verärgert, dass die Automobilindustrie über ein Jahr lang hartnäckigen Widerstand gegen eine Hardware-Nachrüstung von Dieselautos geleistet hat. Da ist viel wertvolle Zeit verloren gegangen, in der Autohersteller für das Vermeiden von Fahrverboten hätten arbeiten können.“ (dpa)

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Wo in Deutschland Fahrverbote anstehen und ab wann

Veröffentlicht am 16. Dezember 2018, 16.40 Uhr

Wegen jahrelanger zu hoher Belastung der Luft durch gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) haben Gerichte mehrere deutsche Städte zu Fahrverboten verdonnert. Betroffen sind Kommunen, die bisher keine andere tragfähige Lösung gefunden haben, um den europäischen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten.Den Weg für Fahrverbote in Deutschland ebnete im Februar 2018 das Bundesverwaltungsgericht.

  • In Köln sollen Diesel bis zur Abgasnorm 4 sowie Benziner der Klassen 1 und 2 nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts ab 1. April aus dem Zentrum und anderen Stadtteilen verbannt werden, von September an auch Euro-5-Diesel.
  • In der NRW-Nachbarstadt Bonn sind ab 1. April zwei zentrale Hauptstraßen betroffen. Verbote könnten nur mit einem massiven Rückgang der Schadstoffwerte abgewendet werden, was aber als unwahrscheinlich gilt.
  • Für Essen ordnete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ab 1. Juli eine Fahrverbotszone an, zu der erstmals auch eine stark befahrene Autobahn gehört. Mit Sperrung der A40 auf dem Stadtgebiet wäre auch der Fernverkehr betroffen - zunächst Diesel bis zur Euronorm 4, vom 1. September an auch Euro 5.
  • Beim Nachbarn Gelsenkirchen darf eine zentrale Hauptverkehrsstraße ab 1. Juli nur noch von Dieselautos befahren werden, die die Euro-6-Norm erfüllen. Aachen muss ein Fahrverbot zum 1. Januar vorbereiten. Bei allen Urteilen will die nordrhein-westfälische Landesregierung Berufung einlegen - zum Teil hat sie das bereits getan.
  • Hamburg ist hingegen bisher die einzige deutsche Stadt mit Fahrverboten - die auch 2019 bestehen bleiben. Seit dem 31. Mai 2018 gelten auf Abschnitten zweier stark befahrener Straßen in der Elbmetropole Durchfahrtsbeschränkungen für Diesel bis zur Euro-Norm 5. Bei Verstößen werden für Autofahrer 20, für Lkw-Fahrer 75 Euro fällig.
  • Für Berlin hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass von Sommer 2019 an mindestens elf Abschnitte stark befahrener Straßen für Diesel mit den Normen bis Euro 5 zu sperren sind. Weitere Strecken könnten folgen. Das Land will vorerst keine Berufung einlegen. Die Frist dafür läuft am 17. Dezember ab.
  • In Stuttgart sind Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter schon vom 1. Januar 2019 an aus dem gesamten Stadtgebiet verbannt, Autos mit örtlichen Kennzeichen ab 1. April. Bei Verstößen sollen 80 Euro fällig werden. Die Landesregierung muss nach Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zudem schon jetzt Verbote für Euro-5-Diesel verbindlich planen.
  • Die Innenstadt von Frankfurt könnte zum 1. Februar nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden dicht sein - für Diesel bis zur Euro-4-Norm sowie für Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2. Für Euro-5-Diesel wäre demnach ab 1. September Schluss. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel muss noch über die Berufung des Landes entscheiden. Unabhängig davon will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) per Eilverfahren Fahrverbote sofort umgesetzt sehen.
  • Auch im südhessischen Darmstadt stehen Streckensperrungen wegen überschrittener Grenzwerte an. Die Landesregierung bemüht sich derzeit mit DUH und Verkehrsclub Deutschland außergerichtlich um eine Lösung. Am 19. Dezember gibt das Verwaltungsgericht Wiesbaden bekannt, ob ein Kompromiss erzielt wurde. Wenn nicht, fällt es ein Urteil. In beiden Fällen sind Fahrverbote sehr wahrscheinlich. Am selben Tag entscheidet das Gericht auch über Sperrungen in Wiesbaden.
  • In Rheinland-Pfalz könnten Teile von Mainz dicht gemacht werden. Wird in den ersten sechs Monaten 2019 der NO2-Grenzwert im Mittel nicht eingehalten, müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zum 1. September 2019 weitere verhältnismäßige Maßnahmen angeordnet werden - auch Fahrverbote. Ein Konzept dafür muss bereits zum 1. April vorliegen. Die Stadt akzeptierte das Urteil.

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Diesel-Fahrverbote: Was Privatkunden von VW tun können

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat gemeinsam mit dem Automobilclub ADAC eine Sammelklage gegen VW auf den Weg gebracht. Die Kläger wollen stellvertretend vor Gericht Schadenersatz für vom Abgasskandal betroffene VW-Kunden erwirken. Angeschlossen haben sich bereits 81.000 Autokäufer. Besitzer von manipulierten Dieselautos aus dem VW-Konzern können sich noch bis Prozessbeginn anschließen. Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz wurde am 26. November 2018 eröffnet.

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Weitere Informationen zum Thema „Diesel-Fahrverbote“:

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