Übersicht Welche NRW-Städte sind vom Diesel-Fahrverbot betroffen?
In mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen wird es 2019 Fahrverbote geben. Grund: Die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) liegt im Jahresmittel - teilweise deutlich und seit Jahren - über dem Grenzwert von 40 µg/m³. Im Folgenden finden Sie alle NRW-Städte für die das Fahrverbot gelten wird, wo es droht und wo es außerhalb von NRW gilt.
Diesel-Fahrverbot in Bonn
Gültig ab: April 2019
Betroffene Fahrzeuge: Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2.
Fahrverbotszone: Zwei vielbefahrene und damit sehr belastete Straßen
Diesel-Fahrverbot in Essen
Gültig ab: 1. Juli 2019
Betroffene Fahrzeuge: Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September auch für Euro-5-Diesel.
Fahrverbotszone: aktuelle grüne Umweltzone, u.a. ein Abschnitt der A40.
Diesel-Fahrverbot in Gelsenkirchen
Gültig ab: 1. Juli 2019
Betroffene Fahrzeuge: Diesel-Abgasnorm Euro 1-5
Fahrverbotszone: Kurt-Schumacher-Straße
Diesel-Fahrverbot in Köln
Gültig ab: April 2019
Betroffene Fahrzeuge: Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September auch für Euro-5-Diesel
Fahrverbotszone: Gesamte Umweltzone
Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf
Auch hier drohen Fahrverbote, die Stickoxidbelastung an den Messstationen ist höher als beispielsweise in Bonn oder Gelsenkirchen.
Diesel-Fahrverbot in Dortmund und Bochum
Auch hier drohen Fahrverbote. Die Klage der Umwelthilfe sollte eigentlich zuletzt zusammen mit der gegen Essen und Gelsenkirchen vor dem Verwaltungsgericht Bochum verhandelt werden. Die Verhandlung der Fälle wurde dann jedoch wegen rechtlicher Unklarheiten noch einmal verschoben.
In diesen Städten gibt es außerhalb von NRW Fahrverbote
Fahrverbot in Frankfurt
Gültig ab: Voraussichtlich Februar 2019
Betroffene Fahrzeuge: Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2.
Fahrverbotszone: Voraussichtlich die derzeitige Umweltzone, also die Fläche innerhalb des Autobahnrings rund um die Stadt.
Diesel-Fahrverbot in Berlin
Gültig ab: Spätestens Juni 2019
Betroffene Fahrzeuge: Diesel-Abgasnorm Euro 1-5
Fahrverbotszone: Elf Abschnitte auf insgesamt acht Straßen in der Innenstadt, inklusive zentraler Hauptverkehrs- und Verbindungsstrecken in Mitte und Alt-Moabit, z.B. Leipziger Straße und Friedrichstraße.
Diesel-Fahrverbot in Darmstadt
Ein Gericht gab der Deutschen Umwelthilfe und dem Land Hessen zuletzt die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Vergleich zu finden. Sollte dies nicht gelingen, wird ab 7. Dezember erneut vor Gericht verhandelt und ein Urteil gesprochen.
Diesel-Fahrverbot in Hamburg
Gültig seit: 1. Juni 2018
Betroffene Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Diesel-Abgasnorm Euro 1/I bis 5/V
Fahrverbotszone: Max-Brauer-Allee für Pkw, Lkw und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (zw. Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t zgG einschließlich Anhänger und Zugmaschinen (ausgenommen Pkw und Omnibusse) (zw. Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp)
Hier drohen Diesel-Fahrverbote
Mainz
Gültig ab: evtl. 1. September 2019 (wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid in den ersten sechs Monaten 2019 nicht eingehalten wird)
Betroffene Fahrzeuge: Diesel-Abgasnorm Euro 5 für einzelne Straßen, Euro 4 und älter für ganze Zonen
Stuttgart
Gültig ab: Januar 2019 für Auswärtige, ab April für Stuttgarter
Betroffene Fahrzeuge: Pkw und Lkw der Diesel-Abgasnorm Euro 4 bzw. IV und älter
Fahrverbotszone: im gesamten Stadtgebiet (aktuelle Umweltzone) Mehr Infos zu Diesel-Fahrverboten finden Sie hier.