Abstand, Größe, Anmeldefrist Osterfeuer – diese Regeln sind geplant

Xanten · In Xanten sind neue Vorschriften für Brauchtumsfeuer geplant. Dadurch soll nicht mehr jeder an Ostern seinen Grünschnitt verbrennen können. Diskutiert wird aber noch über Abstand, Anmeldefristen und Haftung.

 Bisher seien die Regeln für Osterfeuer in Xanten „sehr liberal“, sagt Bürgermeister Thomas Görtz. Neue Regeln sollen den „Wildwuchs an Osterfeuern“ eindämmen.

Bisher seien die Regeln für Osterfeuer in Xanten „sehr liberal“, sagt Bürgermeister Thomas Görtz. Neue Regeln sollen den „Wildwuchs an Osterfeuern“ eindämmen.

Foto: dpa/Rainer Jensen

Politik und Verwaltung diskutieren über neue Regeln für Osterfeuer in Xanten. Dabei wollen sie sich an Vorschriften orientieren, die in anderen Kommunen gelten, diese aber für die Stadt anpassen. Bisher sei Xanten mit Osterfeuern „sehr liberal“ umgehen, sagte Bürgermeister Thomas Görtz am Donnerstag im Hauptausschuss. Die neuen Regeln sollten Brauchtumsfeuer nicht verhindern. „Das sind wichtige gesellschaftliche Ereignisse.“ Aber es solle keinen „Wildwuchs an Feuern“ mehr geben. Von manchen werde das Osterfest als Vorwand genommen, um Grünschnitt zu verbrennen. Deshalb sind folgende Regeln geplant, die vom Stadtrat am Dienstag, 7. Dezember, beschlossen werden sollen.

Veranstalter Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine und Nachbarschaften sollen die Möglichkeit haben, ein Osterfeuer anzumelden. Dagegen soll die bisherige Regelung entfallen, wonach jeder Privathaushalt ein Osterfeuer anzünden darf.

Anmeldefrist Wer ein Osterfeuer machen möchte, muss es beim Ordnungsamt anmelden. Dafür ist ein Formular vorgesehen, auf dem zum Beispiel eingetragen wird, wer der Veranstalter ist, wo das Feuer geplant ist, was verbrannt werden soll, welche Maßnahmen der Gefahrenabwehr vorgesehen sind (Feuerlöscher) und wie viele Menschen teilnehmen. Im Hauptausschuss wurde darüber diskutiert, bis wann der Veranstalter das Osterfeuer anmelden muss. Die Verwaltung hatte eine Frist von vier Wochen vorgeschlagen. Pankraz Gasseling (CDU) hielt diesen Zeitraum für zu lang. Görtz entgegnete, dass die Frist auch kürzer sein könne. Eberhard Ritter (Grüne) schlug einen Kompromiss vor: Ein Osterfeuer soll mindestens vier Wochen und muss spätestens zwei Wochen vorher angemeldet werden.

Abstand Osterfeuer sollen nicht zu nah an Häusern, Plätzen oder Wegen brennen. Die Verwaltung schlug einen Abstand von 100 Metern zu Gebäuden vor. Dabei gehe es nicht nur um Brandschutz, sondern auch um die Vermeidung einer Geruchs- und Rauchbelästigung für Anwohner. Gasseling warnte davor, dass beim Abstand von 100 Metern viele Osterfeuer nicht mehr möglich sein würden. Diese Sorge hatte auch Thomas Janßen (Forum Xanten, Fox). Gasseling schlug einen Abstand von 50 Metern vor. Peter Hilbig (Freie Bürgerinitiative, FBI) stimmte zu. Görtz sagte, dass die Verwaltung auf 50 Meter heruntergehe.

Größe Außerdem sollen die Ausmaße des Osterfeuers begrenzt werden. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, dass die Grundfläche „eine Größe von zehn mal zehn Meter nicht überschreiten“ dürfe. Der Hauptausschuss einigte sich darauf, die Formulierung zu ändern, weil ein Osterfeuer vielleicht auch länger als breit sein könnte. Deshalb soll es heißen, dass ein Osterfeuer die Größe von 100 Quadratmetern nicht überschreiten darf.

Haftung Es wird eine Aufsichtspflicht gelten. Die Verwaltung schlägt die Formulierung vor: „Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.“ Außerdem machte die Verwaltung einen Vorschlag zur Haftung: Demnach sollten die Aufsichtspersonen dafür verantwortlich sein, dass die Regeln eingehalten werden, und gegenüber dem Veranstalter „für alle privat- und öffentlich-rechtlichen Ansprüche, die auf dem Verbrennungsvorgang begründet sind“, haften. Gasseling warnte davor, dass kein Verein dann noch Freiwillige finden werde, die die Aufsicht übernehmen wollen. Verwaltung und Politik einigten sich deshalb darauf, dass der Veranstalter haften soll.

Kontrollen Das Ordnungsamt soll am Veranstaltungstag die Osterfeuer stichprobenartig kontrollieren. Hilbig befürchtete, dass dann gerade diejenigen kontrolliert würden, die ihr Osterfeuer anmelden – und nicht diejenigen, die es nicht machen. Görtz versicherte, dass die Einhaltung der Regeln überprüft werden müsse, aber dass sich die Kontrollen nicht nur darauf konzentrieren würden. Das Ordnungsamt werde auch darauf achten, ob es unangemeldete Feuer gebe.

(wer)
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