Empfindliche Bußgelder Das Abbrennen von Osterfeuern ist aktuell eine Straftat

Alpen/Sonsbeck · Teilnehmer werden mit 400 Euro zur Kasse gebeten, Veranstalter mit bis zu 1000 Euro.

 Die auch am Niederrhein beliebten Brauchtumsfeuer zu Ostern dürfen  wegen der Corona-Krise diesmal nicht brennen.

Die auch am Niederrhein beliebten Brauchtumsfeuer zu Ostern dürfen wegen der Corona-Krise diesmal nicht brennen.

Foto: dpa/Rainer Jensen

Die Gemeinden Alpen und Sonsbeck erinnern in einer gemeinsamen Erklärung an die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, nach der sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen untersagt sind, die nicht der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen. „Zu diesen Veranstaltungen zählen auch alle Osterfeuer“, heißt es da aus den Rathäusern. Die dürften in diesem Jahr nicht abgebrannt werden. Verstöße würden streng geahndet. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um ein öffentliches oder ein rein privates Osterfeuer handelt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Osterfeuern diesmal strikt verboten sei. Sowohl Veranstaltern als auch Teilnehmern drohen nach der Corona-Schutzverordnung empfindliche Bußgelder. Ausrichtung und Teilnahme erfüllten zudem die Voraussetzungen einer Straftat. Die Ordnungsbehörden seien nach den Bestimmungen in der Verordnung angehalten, Verstöße gegen die Rechtsverordnung mit empfindlichen Bußgeldern zu belegen.

Teilnehmer müssten damit rechnen, mindestens mit 400 Euro zur Kasse gebeten zu werden, Veranstalter mit bis zu 1000 Euro. Außerdem würden Strafverfahren eingeleitet. Die Einhaltung der Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung würden in Sonsbeck und Alpen durch die Ordnungsämter und die Polizei „umfassend überwacht“, kündigen die Verwaltungen an und bitten die Bevölkerung eindringlich darum, sich an die Regeln zu halten.

(bp)
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