Reaktion auf Eltern-Beschwerden Xanten will Alkohol auf Kinderspielplätzen verbieten

Xanten · Die Stadt Xanten will ein striktes Alkoholverbot auf Spielplätzen einführen. Sie reagiert damit auf Beschwerden von Eltern. Die Politik ist dafür – diskutiert wird nur noch darüber, in welchem Umkreis das Verbot gelten soll.

 „Alkohol und Zigaretten nicht gestattet“: Was auf dem Spielplatz am Ostwall gilt, soll bald auf allen Spielplätzen gelten.

„Alkohol und Zigaretten nicht gestattet“: Was auf dem Spielplatz am Ostwall gilt, soll bald auf allen Spielplätzen gelten.

Foto: RP/Markus Werning

Rauchen ist schon längst in den Verbotskatalog für Kinderspielplätze aufgenommen, demnächst auch Alkohol. Und dies nicht nur auf dem Spielplatz selbst, sondern das Verbot gilt auch für die unmittelbare Umgebung. Das beschloss der Hauptausschuss, der Rat muss dem aber noch in seiner Sitzung am kommenden Dienstag endgültig zustimmen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Das Problem ist ernst: „Es ist vermehrt festzustellen, dass Kinderspielplätze im Stadtgebiet Xanten durch Personen oder Personengruppen zum Konsum von Alkohol und zum Teil auch anderen berauschenden Mitteln aufgesucht werden“, berichtet die Stadt. „Diese Situation bringt oftmals negative Begleitumstände wie etwa Müll, Scherben und Vandalismus mit sich und wurde bereits durch Eltern bemängelt. Darüber hinaus ist das äußere Erscheinungsbild eines derart ,genutzten´ Spielplatzes im Sinne von Familien mit Kindern absolut inakzeptabel.“

Das sahen die Ausschussmitglieder genauso. Hinweise auf den Missstand im Kurpark alleine genügen nicht, sie sind keine Verbote. Allerdings lehnten die Lokalpolitiker den von der Verwaltung vorgeschlagenen 50-Meter-Geltungsradius ab. Man sollte es nicht so streng reglementieren, sagte zum Beispiel CDU-Fraktionschef Pankraz Gasseling. Ein festgelegter Radius sei nicht leicht zu kontrollieren. Ein Argument, das auch Bürgermeister Thomas Görtz nachvollziehen konnte. Niemand werde mit einem Maßband herumlaufen, um eine 50-Meter-Grenze zu kontrollieren. Stattdessen schlug Gasseling die Formulierung „in unmittelbarer Nähe“ eines Kinderspielplatzes vor und erntete damit Zustimmung bei den anderen Politikern.

Die Verordnung „über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, so der sperrige Titel, hatte bereits ein Verbot von „störendem Alkoholgenuss“ auf Verkehrsflächen und in den Anlagen in Paragraf neun ausgesprochen. Aber der Begriff „störend“ war dann der Stadt doch zu ungenau und schwammig. Darum schlug sie die Konkretisierung des Alkoholverbots bezogen auf Spielplätze vor. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden. Der Paragraf verbietet zudem Aktivitäten wie das Fahren von Skateboards und Inlinern sowie das Ballspielen auf den Spielplätzen, sofern hierfür nicht besondere Flächen ausgewiesen sind. Benutzt werden dürfen die Spielplätze nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit; Tiere sind nicht erlaubt.

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