Information der Stadt Xanten Wann Anlieger Schnee räumen müssen

Xanten · Der DBX ist auf den wichtigen Xantener Gemeindestraßen für den Winterdienst zuständig – allerdings nur auf den Fahrbahnen, die die Mitarbeitenden von Schnee und Eis befreien. Die Gehwege fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich.

So wie dieser Mann müssen Anlieger Gehwege vor ihren Häusern selbst von Schnee und Eis befreien. 
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So wie dieser Mann müssen Anlieger Gehwege vor ihren Häusern selbst von Schnee und Eis befreien. Foto: dpa

Foto: dpa/Frank Hormann

Die kalte Jahreszeit ist in vollem Gange, es ist bitterkalt. In dieser Woche herrschen erstmals in diesem Winter frostige Temperaturen, Glatteis und gegebenenfalls Schneefall, vielleicht erwartet uns sogar eine weiße Weihnacht. Für die einen bedeutet dies eine behagliche Winteridylle. Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Baubetriebshof Xanten (DBX) heißt dies: Der Winterdienst ist angesagt, also das Freiräumen und das Bestreuen von Straßen.

„Der Bereitschaftsdienst des DBX steht bereits in den Startlöchern, auch für die anstehenden Feiertage“, erläutert Marcus Kempkes (Leiter des Baubetriebshofs, Bereich Straßenunterhaltung). „Der DBX ist auf den wichtigen Xantener Gemeindestraßen für den Winterdienst zuständig – allerdings nur auf den Fahrbahnen. Unsere Straßen sind in Prioritätenlisten unterteilt. Ganz oben stehen Hauptverkehrsstraßen, die Strecken des ÖPNV, Strecken mit Gefälle und Strecken für den Schulverkehr. Danach folgen Verbindungs- und wichtige Fahrradstraßen in den Innenbereichen.“

Während der DBX die Fahrbahnen der verkehrswichtigen Straßen freiräumt, sind für die Gehwege an allen Straßen die Anliegerinnen und Anlieger verantwortlich. Kempkes: „So legt es die Straßenreinigungssatzung der Stadt Xanten fest, die im September vom Rat überarbeitet wurde.“

Die Satzung ist unter Punkt 1.6 des Ortsrechts auf www.xanten.de einsehbar. „Dabei gilt, dass Gehwege vor dem eigenen Grundstück in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis freizuhalten sind. Bei Straßen ohne Gehweg, die nicht vom DBX geräumt werden, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen zu räumen.“ Dies gelte selbstverständlich auch für die Grundstücke, die der Stadt selbst gehören. Dort muss sie genauso wie alle anderen Anliegerinnen und Anlieger ebenfalls einen 1,50 Meter Streifen freiräumen.

Die Winterwartungspflicht gilt täglich zwischen 7 und 20 Uhr. Für das Streuen auf den Gehwegen sollten der Umwelt zuliebe vorrangig abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand verwendet werden. Salz sollte nur dort ausgestreut werden, wo es unbedingt notwendig ist, so an Treppen, Rampen oder bei starkem Gefälle. Auf den Fahrbahnen muss der DBX mit Blick auf die Verkehrssicherheit hingegen ein Standard-Salz-Gemisch aufbringen.

(RP)
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