Schullandschaft in Wermelskirchen 100 Anmeldungen für Gesamtschule zusammen – das reicht noch nicht ganz

Wermelskirchen · Auch wenn die 100 Anmeldungen zur Gesamtschule in Wermelskirchen zusammen sind, reicht das aktuell noch nicht. Denn: Es müssen 100 Anmeldungen von Wermelskirchener Kindern sein, derzeit sind es 90 plus die von Kindern aus Nachbarstädten.

 Am Schulstandort Wirtsmühle/Weyersbusch soll die Gesamtschule Wermelskirchen entstehen.

Am Schulstandort Wirtsmühle/Weyersbusch soll die Gesamtschule Wermelskirchen entstehen.

Foto: Jürgen Moll

Bereits vor Ablauf des sogenannten vorgezogenen Anmeldeverfahrens am Freitag, 27. Januar, ist die 100er-Marke geknackt. Das verkündet die Gesamtschule Wermelskirchen auf ihrem Instagram-Social-Media-Kanal, der eigens zur Bewerbung der neuen weiterführenden Schulform in Wermelskirchen eingerichtet wurde. Aber: Zur formellen Gründung der Gesamtschule reicht das noch nicht.

Der Grund: Es müssen 100 Anmeldungen von Kindern aus Wermelskirchen vorliegen. Das ist (Stand: Dienstag, 24. Januar, 11.30 Uhr) noch nicht ganz der Fall, wie die Stadt Wermelskirchen auf Nachfrage unserer Redaktion angibt. Demnach liegen derzeit 90 Anmeldungen von gemeindeeigenen Kindern vor, die anderen Anmeldungen stammen von Kindern aus Nachbarkommunen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften hatte die Bezirksregierung Köln der Neu-Gründung einer Gesamtschule und dem parallelen Auslaufen der Sekundarschule zugestimmt, wenn mindestens 100 Anmeldungen von Schülern aus Wermelskirchen vorliegen. Die Erfüllung dieser Vorgabe gilt als letzte juristische Hürde bevor die Gründung der Gesamtschule in die Tat umgesetzt werden kann.

Bis einschließlich Freitag, 27. Januar, täglich zwischen 15.30 und 18 Uhr, können Kinder am Schulstandort Weyersbusch/Wirtsmühle zur Gesamtschule angemeldet werden.

Das sogenannte vorgezogenen Anmeldeverfahren ist eingerichtet worden, damit Eltern, die ihr Kind zur Gesamtschule Wermelskirchen anmelden, keine Nachteile erfahren wenn die Schule nicht zustande kommen kann. Sie hätten dann noch die Möglichkeit, bei einem Nicht-Zustandekommen der Gesamtschule ihr Kind im Rahmen der regulären Verfahren an anderen weiterführenden Schulen fristgerecht anzumelden.

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