Klarstellung des Ministeriums Betrieb im Hafen Orsoy nur mit Beregnung erlaubt

Rheinberg · Das hat das NRW-Wirtschaftsministerium nun klargestellt. Dadurch sollen die Anwohner vor Belastungen durch Kohlestäube geschützt werden.

Hafen in Orsoy darf nur bei funktionierender Beregnung betrieben werden
Foto: Fischer, Armin (arfi)

Wenn die Beregnungsanlagen im Hafen Orsoy ausfallen oder Kohlestäube sichtbar abwehen, muss der Betrieb umgehend eingestellt werden – so lange, bis die Anlagen zum Schutz der Anwohner wieder reibungslos funktionieren. Das geht aus der Antwort von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten René Schneider und Frank Börner hervor.

Für den Fall, dass die Pumpe zur Beregnung aufgrund eines Defektes ausfällt, muss der Hafenbetreiber ein Reservepumpe bereithalten. Erst wenn die Anlage wieder läuft – das gilt im Übrigen auch bei Stromausfall – darf weitergearbeitet werden, heißt es in der Antwort des Ministers, die der Redaktion vorliegt. Peter Tullius, Vorsitzender der SPD in Rheinberg, sieht sich durch die Erläuterung bestätigt: „Das ist genau das, was wir immer gesagt haben.“

Nachdem die Anwohner des Hafens sich im Sommer vorigen Jahres mehrfach über Staubemissionen des landesweit bedeutsamen Umschlagplatzes für Kohle beschwert hatten, haben sich Anlagenbetreiber, Beschwerdeführer und zuständige Behörden auf einen Maßnahmenkataolg verständigt, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten. Insgesamt 15 Regner sollen Staubverwehungen durchgehend verhindern. Zudem soll die Nasskehrmaschine öfter fegen.

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