Hilfe im Rhein-Kreis Neuss Kosten für Mittagessen werden weiter übernommen

Rhein-Kreis · Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erhalten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Dazu gehört unter anderem auch ein Mittagessen in der Schule, in der Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege – auch in Corona-Zeiten.

 Zu den Leistungen für Familien mit geringem Einkommen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehört auch ein Mittagessen.

Zu den Leistungen für Familien mit geringem Einkommen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehört auch ein Mittagessen.

Foto: picture alliance / Christian Cha/dpa

Das Kreissozialamt hat jetzt darauf hingewiesen, dass die Kosten für ein Mittagessen auch dann übernommen werden, wenn wegen der Corona-Pandemie eine gemeinsame Mittagsverpflegung in den Einrichtungen nicht möglich ist.

„In diesem Fall können Caterer oder andere Anbieter das Essen zum Beispiel nach Hause liefern oder an einem Ausgabeort zu Abholung bereitstellen“, sagt Amtsleiterin Anja Moll und ergänzt: „Auch wenn dies mit Mehrkosten verbunden ist.“ Möglich sei auch die Ausgabe von Lebensmittelpaketen oder Gutscheinen für das Mittagessen.

Kreisdirektor und Sozialdezernent Dirk Brügge weist darauf hin, dass diese Regelung zunächst bis zum Jahresende gilt und voraussichtlich bis Ende März 2021 gesetzlich ausgeweitet wird. „Mit dieser Maßnahme reagieren wir auf die aktuelle Situation und unterstützen Familien, die ohnehin in schwierigen finanziellen Umständen leben“, betont er. „Gleichzeitig stärken wir die lokale Gastronomie.“ Anbieter können sich unter anderem auf der Plattform www.rheinkreishelden.de über ortsansässige Lieferdienste informieren. Lokale Gastronomen finden Kooperationspartner in dem Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss unter dem Link https://but.rhein-kreis-neuss.de/.

Laut einer Abfrage des Kreises gestaltet sich die praktische Umsetzung der Kooperation für die meisten Anbieter von Mittagsverpflegung aus personellen und logistischen Gründen bisher schwierig. Daher hat Carsten Paetau, Leiter der Produktgruppe, zu der auch die BuT-Koordination zählt, jetzt in einem Brief alle Anbieter von Mittagsverpflegung im Rhein-Kreis nochmals darauf hingewiesen, dass der Kreis Kooperationsmodelle mit Gastronomen finanziell im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes unterstützt. Er ist sicher: „Von dieser Zusammenarbeit profitieren beide Seiten – die örtlichen Lokale und Lieferdienste ebenso wie die Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, für die weiterhin ein Mittagessen zur Verfügung gestellt wird.“ Auch wenn wegen der steigenden Zahl der Corona-Infektionen einzelne Schulen und Kindertagesstätten komplett oder teilweise geschlossen werden, sollen die Kinder nach Möglichkeit weiter ein Mittagessen erhalten. Bedürftige Familien können sich bei Fragen an die Sozialämter oder an das Jobcenter wenden, von denen sie bereits Leistungen erhalten. Wer sich beim richtigen Ansprechpartner unsicher ist, kann sich an die BuT-Koordination unter 02181 601-5032 oder per E-Mail an bildungspaket@rhein-kreis-neuss.de wenden.

(NGZ)
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