Weihnachtsmarkt in Radevormwald Verkaufsoffener Sonntag genehmigt

Radevormwald · Im Zuge des Weihnachtsmarktes vom 10. bis 12. Dezember in der Innenstadt dürfen die Besucher am Sonntag, 12. Dezember, 13 bis 18 Uhr, auch zusätzlich noch einkaufen gehen. Der Stadtrat hat das einstimmig beschlossen.

 Bummeln und schlendern durch die Innenstadt – das ist am 12. Dezember wieder möglich.

Bummeln und schlendern durch die Innenstadt – das ist am 12. Dezember wieder möglich.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Damit in einer Stadt ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden kann, braucht es eine vom Stadtrat beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Dies hat der Stadtrat in jüngster Sitzung einstimmig getan, so dass einem Einkaufsvergnügen zum Weihnachtsmarkt (10. bis 12. Dezember) am Sonntag, 12. Dezember, 13 bis 18 Uhr, nichts mehr im Wege steht. Wichtig ist laut Stadt die „sorgfältige und kritische Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer ausnahmsweise zulässigen Öffnung am Sonntag und dem per Verfassung verankerten Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe“. Die Werbegemeinschaft hatte den Antrag für den verkaufsoffenen Sonntag gestellt. Jährlich dürfen höchstens an acht nicht aufeinanderfolgenden Sonntagen die Geschäfte öffnen.

Ein öffentliches Interesse liegt dann vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit Festen, Märkten oder Messen steht. Der Radevormwalder Weihnachtsmarkt findet bereits seit 1970 statt – mit wachsendem Erfolg. Er zählt 30 bis 40 Stände und erstreckt sich über den Marktplatz, die Kaiserstraße bis zum Schlossmacherplatz – inklusive bedarfsbezogener Erweiterungsflächen im Umfeld. Täglich werden meist so etwa 2000 Besucher erwartet, zu Spitzenzeiten bis zu 600 gleichzeitig. Die Ladenöffnung wird in räumlicher Hinsicht ganz bewusst auf die Verkaufsstellen begrenzt, die in unmittelbarer Nähe liegen. In Rade sind das etwa 45, überwiegend inhabergeführt und keine großflächigen Vollsortimenter oder Baumärkte. Auch zeitlich besteht ein Zusammenhang zwischen Verkaufsstellenöffnung und dem Weihnachtsmarkt, der sonntags von 11 bis 21 Uhr stattfindet.

Und so gab es auch von Seiten der Gewerkschaft Verdi, die in der Vergangenheit schon mal gerne und erfolgreich gegen Sonntagsöffnungen geklagt und Recht bekommen hatte, keine Einwände. „Grundsätzlich sind wir im Interesse der Beschäftigten gegen eine sonntägliche Öffnung. Nach unserer Prüfung bewegen sich die von ihnen geplanten Sonntagsöffnungen im Rahmen der Rechtverordnung und werden somit von uns nicht angegriffen“, schrieb die stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin, Britta Munkler, an die Stadt. Den Händlern müsse aber mitgeteilt werden, dass Sonntagsarbeit von den Beschäftigten nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfe.

Die IHK gab ebenfalls ihre Zustimmung: „Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung ist“; heißt es in einem Schreiben aus Köln.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort