Vakzin von Novavax „Totimpfstoff“ wird ab März in Mönchengladbach verimpft

Mönchengladbach · Die Lieferung steht noch aus. An wen das Vakzin von Novavax verteilt werden soll, wie es um die Bezeichnung „Totimpfstoff“ steht und wo es bald Termine gibt.

 Das Vakzin von Novavax ist seit Dezember in der EU zugelassen.

Das Vakzin von Novavax ist seit Dezember in der EU zugelassen.

Foto: dpa/Alastair Grant

Der Corona-Impfstoff von Novavax soll schon in der kommenden Woche in Deutschland zum Einsatz kommen. In Mönchengladbach muss man sich allerdings noch etwas gedulden. Einen Liefertermin hat die Stadt bisher nicht. Und auch eine Angabe zum Lieferumfang fehlt. Das teilte ein Stadtsprecher am Montag auf Anfrage unserer Redaktion mit. Geplant sei aber, dass bis Ende Februar die ersten Dosen in der Vitusstadt ankommen, sodass im März mit den Impfungen begonnen werden kann.

Zum Hintergrund: Bei dem Vakzin vom US-amerikanischen Pharmaunternehmen Novavax handelt es sich um einen proteinbasierten Impfstoff. Damit steckt ein klassisches Verfahren dahinter, gegen das weniger Vorbehalte existieren als gegen die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna.

Novavax wird umgangssprachlich als „Totimpfstoff“ bezeichnet. Darunter versteht man Vakzine, die nicht vermehrungsfähige Krankheitserreger oder Bestandteile des Erregers enthalten. Im Fall von Novavax sind das künstlich erzeugte Spike-Proteine, die eigentlich auf der Hülle des Virus sitzen und diesem das Andocken an die menschliche Zelle ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist es also durchaus möglich, das Vakzin als „Totimpfstoff“ zu bezeichnen. Auch das Bundesgesundheitsministerium spricht auf der eigenen Internetseite von einem Vakzin, das „im weiteren Sinne ein Totimpfstoff ist.“

Richtig ist aber auch, dass auch die übrigen in der EU zugelassenen Vakzine gegen Corona (zwei mRNA- und zwei Vektor-Impfstoffe) nach dieser Definition mit Totimpfstoffen gleichzusetzen sind, da sie keine lebensfähigen Erreger enthalten – anders als bei „Lebendimpfstoffen“.

Eine weitere Besonderheit von Novavax – zumindest im Augenblick – ist, dass vorerst kommunalen Impfstellen die Verwendung vorbehalten ist. Das sieht ein Erlass vor, der auch klar definiert, welche Gruppen mit dem Vakzin versorgt werden sollen. 75 Prozent des gelieferten Impfstoffs (die Menge wird der Stadt zugewiesen) geht an Personen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind – etwa im Pflegedienst oder im Krankenhaus. 20 Prozent sind reserviert für Menschen mit einer Unverträglichkeit in Bezug auf mRNA-Impfstoffe. Das muss ärztlich attestiert werden. Die verbleibenden fünf Prozent der Liefermenge sind für die allgemeine Öffentlichkeit. Termine sollen Bürger künftig in einem Online-Portal buchen können, sagte der Stadtsprecher. Der entsprechende Impfkalender könne aber erst freigeschaltet werden, wenn der Lieferumfang bekannt ist. Bei der Reservierung müssen direkt auch die entsprechenden Dokumente (also Attest für Unverträglichkeit oder Arbeitgeberbescheinigung) eingereicht werden. Denn nur damit kann man seinen Anspruch nachweisen.

Die Stiko empfiehlt den Impfstoff von Novavax zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Dafür sind zwei Dosen mit einem Abstand von drei Wochen nötig.

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