Schüler besuchen Gerichtssaal Drogen bis Körperverletzung – Vormittag am Amtsgericht

Opladen · Schüler des Werner-Heisenberg-Gymnasiums  und des Opladener Berufskollegs  machten einen Ausflug. Nicht weit, nur bis zum Opladener Amtsgericht ging es. Sie nahmen an Verhandlungen teil, die am Freitag Richter Nagel führte.

 Justizias Urteil hörten sich Schüler am Freitag im Amtsgericht Opladen an.

Justizias Urteil hörten sich Schüler am Freitag im Amtsgericht Opladen an.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Und sie erlebten ein breites Spektrum von Verfehlungen. Der erste Fall: Fahren unter Alkohol. Weil der Angeklagte bereits ein Bußgeld von 500 Euro zu bezahlen hat und ihm die Fahrerlaubnis für ein halbes Jahr entzogen wurde, ließ es Richter Nagel dabei bewenden. Auch im zweiten Fall spielte Alkohol eine Rolle: Der Angeklagte kam – besser torkelte – offensichtlich so betrunken in den Gerichtssaal 5, dass er nicht verhandlungsfähig war. Eigentlich hätte er sich wegen Beleidigungen und Zeigens des Hitler-Grußes verantworten sollen.

Fall drei war knifflig. Nagel sollte den Ablauf eines Verkehrsunfalls nachvollziehen. Der Angeklagte saß wegen Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung vor dem Richter. Wenn sich die Unfallbeteiligte dabei nicht Verletzungen zugezogen hätte, wäre der Crash auf der Sauerbruchstraße im April dieses Jahres vermutlich eine Sache der Versicherungen geblieben. Es wurde schwierig, die Schüler waren sich in einer Verhandlungspause nicht so ganz einig, wie am Ende das Urteil hätte lauten sollen. Gegen die Version des Angeklagten sprachen die Aussagen der Geschädigten selbst und zweier unbeteiligter Zeuginnen. Für den Angeklagten sprach ein im Auto eingebautes Navigationssystem, das sogar online mit einer Firmenzentrale verbunden war.

Als der Zeuge der Firma auftrat, sagte er, dass der Unfall laut elektronischer Meldung um genau 16.04 Uhr passiert sei. Und: Das Fahrzeug des Angeklagten habe zu diesem Zeitpunkt gestanden. So ganz wollte der Richter dem nicht folgen. „Auch ich habe schon mal erlebt, dass mein Navi sich um wenige Meter vertan hat“, merkte Nagel an. Der Unfall habe sich nach Ansicht des Gerichts auf jeden Fall so ereignet, dass der Angeklagte auf die Gegenfahrbahn geraten sei, die Frau im Gegenverkehr konnte nicht mehr ausweichen. Geldstrafe.

Beim vierten Fall ging es schnell. Der Angeklagte wurde mit Drogen in  „nicht unerheblicher Mengen“ in einem Bus erwischt, in dem Fans zu einer Fahrt eines Auswärtsspiels der Bayer-Fußballer saßen. Er widersprach nicht der Anklage, so konnte er mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten und zusätzlichen Auflagen nach Hause geschickt werden.

Die Gymnasiasten fanden bei einer ersten Befragung  alle Urteile „Okay“. Sie informierten sich vor Ort für ihre AG Rechtskunde, bei der Anwalt Benedict Martin ihnen das Rechtssystem erklärt. Wie auch Regina Schleheck als Lehrerin am Berufskolleg eine Klasse begleitete; ihre Schüler sahen sich im Rahmen des Politikunterrichts die Verhandlung an.

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