Raubüberfall am Rheindorfer S-Bahnhof Milde Strafen nach Prozess wegen Körperverletzung

Leverkusen · Aus einer "Abreibung" wurde einen strafbare Körperverletzung

 Justizia hat Recht gesprochen über zwei Leverkusener.

Justizia hat Recht gesprochen über zwei Leverkusener.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Mit den erwarteten milden Bewährungsstrafen schickte die 10. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts die 27 und 26 Jahre alten Angeklagten nach Hause. „Wir erwarten, dass Sie sich an die Bewährungsauflagen halten“, gab ihnen der Richter mit auf den Weg. Einer der Verteidiger bezeichnete die beiden Männer sogar als „Vorzeige-Angeklagte“, voll geständig, reumütig und zu einer gewissen finanziellen Wiedergutmachung bereit.

Dennoch: Körperverletzung bleibt Körperverletzung, und so lautete das Urteil jeweils ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Davon werden noch fünf Monate wegen der langen Verfahrensdauer abgezogen. Die beiden Angeklagten und ein weiterer Unbekannter hatten ihr Opfer im November 2013 unter einem Vorwand in die Nähe des Rheindorfer S-Bahnhofs gelockt und wollten bei ihm Schulden eintreiben. Dabei kam es zu einer handfesten Auseinandersetzung, bei dem das Opfer nicht nur später im Langenfelder Krankenhaus dokumentierte Verletzungen im Gesicht, sondern auch eine Stichverletzung am linken Oberschenkel abbekam.

Er blutete stark, konnte sich aber noch etwa zwei Kilometer orientierungslos bis nach Langenfeld schleppen, wo er an einem Bauernhof vorbeikam. Dort wurde er bemerkt, die Zeugin rief die Polizei.

Dass es zu einem so heftigen Kampf kam, damit hatte wohl niemand gerechnet. „Wir wollten ihm lediglich einen Abreibung verpassen“, räumte ein Angeklagter ein. Ein forensischer Psychologe erstellte ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit des Geschädigten, der sich in seinen Aussagen gegenüber der Polizei und seinen Angaben vor Gericht häufiger widersprach. Schizophrene Psychose lautete die Einschätzung des Mediziners über das Opfer, das abhängig war von Drogen und Alkohol und auch der Obdachlosenszene zugerechnet werden konnte. So wäre dieser Fall vielleicht in Vergessenheit geraten, wäre die Verletzung nicht von den Zeugen entdeckt worden.

Das Opfer erhält 2000 Euro Schmerzensgeld und ein neues Handy. Das boten die Angeklagten am Schluss der Beweisaufnahme an und übergaben – bis auf einen kleineren Restbetrag – das Geld gleich treuhänderisch an die Rechtsanwältin des Geschädigten.

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