Mönchengladbach Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Mönchengladbach · Das Urteil für die Körperverletzung mit Todesfolge beträgt vier Jahre und neun Monate. „Wir sind uns sicher: Die Tat hat sich so zugetragen wie sie angeklagt ist“, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers.

Darin hieß es, ein 25-jähriger Gladbacher habe den 68-jährigen Vermieter einer Freundin mit einem Baseballschläger angegriffen, das Opfer verstarb wenig später an einem Herz-Kreislauf-Versagen. Der Verteidiger hatte das Verhalten seines Mandanten mit einem Notwehr-Geschehen begründet.

Die Kammer teilte das Geschehen in drei Bereiche ein: In der Vorgeschichte habe der Angeklagte nicht bei der Frau „landen können“, vor deren Tür die Situation am Tatabend eskalierte. Er habe jedoch nicht locker gelassen. Laut Zeugenaussagen sei der Angeklagte ein „netter Mensch, unter Alkoholeinfluss jedoch aufbrausend, ohne Impulskontrolle“. Im zweiten Teil der Tathandlung sei es um ein Plumeau gegangen. Der Angeklagte habe es um 23 Uhr bei der Freundin erbeten, da „im ganzen Hause keine Zudecke“ zu besorgen gewesen sei. Laut Kammer sei es jedoch darum gegangen, die Frau, die inzwischen eine Beziehung eingegangen sei, zu stören. Sie lehnte es ab, das Bettzeug noch so spät herauszugeben.

In den Streit schaltete sich der neue Freund ein, es gab wechselseitige Beleidigungen. Nach dem Ende des Gesprächs, habe der Angeklagte den Baseballschläger unter der Jacke versteckt und gesagt, er gehe jetzt und „ziehe dem eins drüber“. Er sei alkoholisiert und entschlossen gewesen, eine Körperverletzung zu begehen. Als ihm auf mehrfaches Klingeln an der Wohnungstür nicht geöffnet worden sei, habe er auf dem Grundstück des späteren Opfers gelärmt. Daraufhin habe der Rentner von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und ihn des Grundstücks verwiesen, woraufhin sich eine Rangelei entwickelte.

Dass der Ältere dabei von einem Axtstiel Gebrauch gemacht habe, sei weder von Zeugen beobachtet worden noch auf dem von einem Zeugen gefertigten Video zu sehen gewesen. Stattdessen höre man darauf die Zeugin sagen „wir müssen ihm helfen, der kann nicht mehr“. Damit sei eindeutig das Opfer gemeint gewesen.

Anschließend sehe man, dass es sich auf die Motorhaube eines parkenden Autos lehnt, dann weggeht. Dabei habe der Mann keinen Axtstiel in der Hand. Offen blieb, wie dieser neben seine Wohnungstür gekommen sei. Eventuell habe dieser ihn später daneben gestellt, um sich bei späteren Angriffen zu wehren. Damit ließen sich auch DNA-Spuren des Angeklagten am Stielende durch eine Sekundärübertragung erklären. Denn das Video zeige nur einen Aggressor, und dies sei der Angeklagte.

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