Mönchengladbach Fünf Jahre wegen Diebstahls und Körperverletzung

Mönchengladbach · Das Urteil für schwere räuberische Erpressung, Körperverletzung sowie Diebstahl lautet auf fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der Angeklagte soll jedoch zunächst in einer Entziehungsanstalt und anschließend in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Dies solle ihm helfen, von seiner Suchtproblematik loszukommen und so auf eine Transplantationsliste zu kommen.

Angeklagt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach wegen fünf Taten im Zeitraum zwischen Mai und Juni dieses Jahres war ein 43-Jähriger aus Mönchengladbach. Einer Geschädigten soll er an einer Bushaltestelle mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend entriss er ihr den Rucksack, erbeutete rund 90 Euro und ein Handy.

Zwei Tage später habe er eine Frau unter Vorhalt eines Messers aufgefordert, ihm ihre Handtasche zu überlassen, erbeutete unter anderem Reizgas. Damit soll er 40 Minuten später eine weitere Geschädigte verletzt und anschließend versucht haben, ihre Handtasche zu entwenden. Er sei jedoch ohne Beute geflüchtet. Wenige Tage später habe er einer älteren Frau die Handtasche aus ihrem Rollator entwendet, die Geschädigte habe sich aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht wehren können.

Ein weiteres Opfer soll er in einem Aufzug ins Gesicht geschlagen und danach versucht haben, mehrere Taschen aus ihrem Rollator-Korb zu entwenden. Die Frau habe die Riemen der Taschen jedoch festgehalten, so dass der Mann ohne Beute geflüchtet sei.

Ein Sachverständiger informierte die Kammer über die schwere Suchterkrankung des Angeklagten, der mit 18 Jahren begonnen habe, Heroin zu konsumieren. Seit 2014 erhalte er eine hohe Methadon-Dosierung, versuche durch Alkohol und Kokain ein Suchterleben zu provozieren. Aus dem Drogenmissbrauch resultiere eine schwere toxische Schädigung der Leber sowie eine Hepatitis C-Erkrankung. „Eigentlich müsste der Mann auf die Transplantationsliste, dies ist auf Grund der Vorgeschichte jedoch schwierig“, so der forensische Gutachter. Ohne ein neues Organ schätze er die Lebenserwartung auf drei bis vier Jahre.

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer acht Jahre Gesamtstrafe, auch verbunden mit einer Unterbringung. Der Verteidiger sah nicht alle angeklagten Taten als bewiesen an und forderte, seinen Mandanten, der derzeit in U-Haft sitzt, in eine Entziehungsklinik zu überstellen. „In Haft erhält er keine adäquate medizinische Versorgung, kann nicht an der Suchtproblematik arbeiten“, so der Verteidiger.

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