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Langenfeld/Hilden Schwere Körperverletzung: Richter spricht Angeklagten frei

Hilden/Langenfeld · Gefährliche Körperverletzung vor dem Langenfelder Amtsgericht. Keine unbeteiligten Zeugen.

 Der Zeuge vergriff sich gegenüber dem Richter ordentlich im Ton.

Der Zeuge vergriff sich gegenüber dem Richter ordentlich im Ton.

Foto: dpa/Uli Deck

Angespannt ist  die Atmosphäre im Saal des Langenfelder Amtsgerichts. Die junge Freundin des Angeklagten sitzt mit dem gemeinsamen Baby auf der Zuschauerbank und zittert nervös dem Urteil des Richters entgegen. Ihr Freund ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft soll er im Juli einen seiner Nachbarn schwer körperlich misshandelt haben. Und das direkt vor der gemeinsamen Haustüre in Hilden.

Der 27-jährige Angeklagte hat nach eigenen Angaben zwei kleine Kinder und ist arbeitslos, er bemühe sich jedoch um einen Job. Die ihm vorgeworfene Tat habe er nicht begangen. „Ich war an diesem Abend nicht da und kann nichts dazu sagen.“ Der Nachbar wiederum behauptete, dass er an besagtem Abend zu einem Bekannten gehen wollte und an der Tür von dem Angeklagten und einem ihm unbekannten Mann abgefangen wurde. Dort hätten sie ihn nach einem Streit mit einem Stuhl und einer Flasche gegen den Kopf geschlagen und auf ihn eingetreten.

Der Hildener musste später am Kinn genäht werden, hieß es im Gerichtssaal. Begleitend zu seiner Aussage hatte der Mann mittleren Alters einen Brief dabei. Als der Richter ihn dazu auffordert, den Inhalt selbst kurz zusammenzufassen, wird das vermeintliche Opfer dem Richter gegenüber laut und herablassend. Dieser ist über den Tonfall sichtlich aufgebracht und unterbricht die Vernehmung mit den Worten „Wir sind hier nicht bei Barbara Salesch“ – einer Richterin in einer Gerichts-Doku-Soap eines privaten Fernsehkanals. Der zur Zeugenaussage geladene Mann solle sich erst einmal beruhigen – doch der stürmt wütend aus dem Saal und wirft dem Richter seinen Brief auf den Tisch. Als weitere Zeugin wird eine Nachbarin vernommen. Sie habe in jener Nacht lautes Gestöhne gehört, konnte jedoch aufgrund der Dunkelheit niemanden erkennen. „Ich kenne den Angeklagten und seine Familie. Das sind ganz nette Leute“, sagt die 68-Jährige. Auch eine zweite Nachbarin hatte damals Lärm gehört, jedoch nicht den Angeklagten am Tatort gesehen.

Somit fehlen unbeteiligte Zeugen, die die Anwesenheit und Beteiligung des 27-Jährigen bestätigen können. Was außerdem auffällt: Die Strafanzeige und die spätere Vernehmung des vermeintlichen Opfers haben denselben Wortlaut. Es wirkt auf den Richter, wie auswendig gelernt. Das alles sowie der Zweifel an dieser Aussage führen dazu, dass der Richter den Angeklagten nicht verurteilt. Der nimmt wie seine Freundin den Freispruch erleichtert auf.

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