Freispruch vor dem Amtsgericht Prozess im Amtsgericht wegen „vergessenen“ Sexspielzeugs

Mönchengladbach · Ein 47-jähriger Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt. Er wurde am Montag freigesprochen.

 Weil ein Mann Sexspielzeug im Körper einer Frau gelassen hatte, musste er sich vor dem Amtsgericht Rheydt verantworten. Es gab einen Freispruch.

Weil ein Mann Sexspielzeug im Körper einer Frau gelassen hatte, musste er sich vor dem Amtsgericht Rheydt verantworten. Es gab einen Freispruch.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Am Montag ist ein 47-Jähriger vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassen vor dem Amtsgericht Rheydt freigesprochen worden. Er hatte sich im Juli 2018 mit einer 43-Jährigen in einem Rheydter Hotel zu zuvor verabredeten sexuellen Handlungen getroffen. Dabei habe er der Frau ein Sexspielzeug eingeführt. Laut Anklage habe die Geschädigte dabei Schmerzen gespürt und ihn gebeten, von ihr abzulassen. Der Angeklagte habe dem entsprochen, der Frau jedoch nicht mitgeteilt, dass er den Gegenstand nicht entfernt habe.

An den folgenden Tagen habe die Frau dadurch starke Schmerzen erlitten, bis der Gegenstand in einer Notoperation entfernt wurde.  Laut ärztlicher Aussage hätte die Geschädigte an ihren Verletzungen sterben können.

In seiner Aussage erklärte der Mann, es sei an jenem Abend zu einem einvernehmlichen Treffen gekommen. Sie habe ihn gebeten, Alkohol mitzubringen. Vorab sei verabredet worden, dass Sexspielzeuge eingesetzt werden sollten, die er ebenfalls mitgebracht habe. Bei deren Einsatz habe sie geäußert, dass es „mal kurz weh getan“ habe, mit ihr aber „alles ok“ sei. Sie habe am nächsten Morgen vor ihm das Hotel verlassen, er habe dann verschiedene Dinge, die sich in dem Zimmer befanden hätten, im Mülleimer entsorgt.

Im Gerichtssaal werden WhatsApp-Nachrichten verlesen, in denen die Geschädigte mehrfach erklärt, Schmerzen zu haben und ihn fragt, ob ein Gegenstand „sicher raus“ sei. Er antwortet, dass er nichts vermisse, zurzeit aber nicht nachschauen könne. Die Geschädigte erklärt, es habe bereits vor diesem Treffen zwei weitere bei ihr zu Hause gegeben, für den Abend im Juli habe man sich in einem Hotel verabredet.

Es sei klar gewesen, dass es zu „Geschlechtsverkehr mit Spielzeug“ kommen solle, er habe ihre Frage bejaht, dass er sich damit auskenne. Beide hätten dann im Hotel ein Cola-Mixgetränk getrunken, danach sei sie „direkt weg“ gewesen. Später sei sie wach geworden, als ihr Kopf gehalten wurde und sie etwas zu trinken bekam.

Zu Hause habe sie Blut im Urin festgestellt und sei zu ihrer Hausärztin gegangen. Sie habe nicht erzählt, was passiert sei, daher habe man ihr ein Antibiotikum für eine Harnwegsinfektion verschrieben. Als die Schmerzen am zweiten Tag schlimmer wurden, habe man bei einem Ultraschall einen Gegenstand in ihrer Blase gesehen. Daraufhin sei sie operiert worden.

In ihrem Plädoyer fordern Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung einen Freispruch, da ein Unterlassen auf Seiten des Angeklagten nicht eindeutig festgestellt werden könne. Die Anwältin der Geschädigten fordert 20.000 Euro Schmerzensgeld für ihre Mandantin.

Die Richterin spricht den Angeklagten frei. Man könne davon ausgehen, dass der Einsatz des Sexspielzeugs einvernehmlich gewesen sei. Die ausgetauschten Nachrichten per WhatsApp sprächen dafür, dass die Geschädigte davon gewusst habe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort