Prozess vor dem Amtsgericht Fremdem Mann im Zug unter Drogen in den Schritt gefasst

Leverkusen · Den 10. September 2016 wird ein 37-jähriger Analyst so schnell nicht vergessen.

 Ein besonderer Fall von sexueller Nötigung im ICE wurde in Leverkusen verhandelt.

Ein besonderer Fall von sexueller Nötigung im ICE wurde in Leverkusen verhandelt.

Foto: dpa/Holger Hollemann

„Ich fuhr mit dem ICE von Hannover nach Berlin“, berichtet er. Da viele Fußballfans an diesem Samstag im Zug sind, erhält er wie andere Fahrgäste auch ein Upgrade in die erste Klasse. „Doch dann hörte ich laute Zischgeräusche. Die kamen von einem Mann, der wohl nicht seinen besten Tag hatte“, erinnert er sich vor dem Amtsgericht Leverkusen. Dieser Mann, ein 35-jähriger Leverkusener musste sich am Mittwoch wegen sexueller Nötigung verantworten.

Der Angeklagte hatte an jedem 10. September im Zug einen rabenschwarzen Tag. Immer wieder schlug er mit dem Schädel gegen Sitzpolster, Der Analyst will helfen. „Er hat mir zugehört und sich zu mir gesetzt. Da er sehr kleine schwarze Pupillen hatte und viel schwitzte, bin ich davon ausgegangen, dass er Drogen zu sich genommen hat“, sagte der Zeuge vor Gericht.  Das bestätigte der Angeklagte. Einen heftigen Cocktail aus Ecstasy, Amphetamine, Ketamin, Alkohol, Viagra und Poppers habe sich der Leverkusener am Kölner Hauptbahnhof auf der Toilette „reingepfiffen“ – „Und dann ging es mit dem nächsten Zug ab nach Berlin.“ An den Vorfall im Zug konnte er sich nicht mehr erinnern. Der Geschädigte aber umso mehr.

Der Angeklagte habe ihm gesagt, wie attraktiv er ihn finde und seinen Kopf auf die Schulter des fremden Mannes gelegt. „Ich habe zu ihm gesagt, er solle aufhören, da hat er mir in den Schritt gefasst. Ich nahm seine Hand weg aber er fasste mir wieder zwischen die Beine“, berichtet der Analyst. „Das war mir sehr unangenehm. Ich bin eher so der klassische sexuelle Typ.“ Als er wiederholt den Hartz IV-Empfänger bat, aufzuhören, biss ihm dieser in den Oberarm.  Bahnreisende beschwerten sich beim Servicepersonal. Der Angeklagte wurde an der nächsten Haltestelle vor die Tür gesetzt. Die Bundespolizei nahm Abstriche des Pullovers des Geschädigten. Zudem belastete auch  Videomaterial den Angeklagten so sehr, dass sein Anwalt die Tat nicht in Abrede stellte.

Sowohl der Staatsanwalt, der Verteidiger als auch der Richter bewerteten für den Angeklagten positiv, dass die Tat schon fast zwei Jahre her war und er sich geständig gab. Da er bereits zwölf  Einträge im Bundeszentralregister hatte, hauptsächlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, und aktuell diesbezüglich schon zwei Bewährungsstrafen laufen, die nach der Tat vollzogen wurden, fiel das Urteil mit 1200 Euro Geldstrafe recht milde aus.

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