Prozess in Gütersloh 14-Jähriger stirbt nach Routine-Operation - Gutachter sagen vor Gericht aus

Gütersloh · Dreieinhalb Jahre nach dem Tod eines 14-Jährigen bei einem Routine-Eingriff in einem Krankenhaus in Gütersloh hat der Narkosearzt vor Gericht Fehler eingestanden. Aber wurde er von seinem Krankenhaus richtig in die Bedienung lebenswichtiger Geräte eingewiesen? Auch zwei Gutachter werden gehört.

In Gütersloh steht ein Narkosearzt vor Gericht - 2018 war ein 14-jähriger bei einem Routine-Eingriff ums Leben gekommen.

In Gütersloh steht ein Narkosearzt vor Gericht - 2018 war ein 14-jähriger bei einem Routine-Eingriff ums Leben gekommen.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Nach dem ersten Verhandlungstag war klar: Der 47-jährige Angeklagte hatte Fehler gemacht - und diese auch vor Gericht eingestanden. Ein 14-Jähriger war am 20. November 2018 bei einer Routine-Operation gestorben, weil eine OP-Schwester an einem Beatmungsgerät die Schläuche falsch angeschlossen hatte. Der angeklagte Narkosearzt hätte das Gerät laut den Vorschriften im Krankenhaus in Gütersloh kontrollieren müssen. Das tat er nicht, wie er einräumte. Deshalb wirft ihm die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vor. Am Donnerstag (9.6.) wird der Prozess um den Tod des Jungen vor dem Amtsgericht Gütersloh fortgesetzt.

Offen blieb nach dem Prozessauftakt, ob der Assistenzarzt wie vorgeschrieben in die Geräte eingewiesen wurde. Nach seiner Aussage wusste er nichts von mehrstufigen Tests, die er zur Absicherung der Patienten durchführen muss. Mehrere Zeugen, darunter OP-Helfer und mehrere Ärzte, äußerten sich bei der rund siebenstündigen mündlichen Verhandlung durchaus unterschiedlich zu der Frage, wie die tägliche Praxis bei den Vorschriften bis zu dem Unglück aussah.

Der 47-Jährige hatte sich zum Prozessauftakt ausführlich geäußert, den Eltern als Nebenklägern sein Mitgefühl ausgedrückt und geschildert, was in den dramatischen Minuten zum Auftakt der Knie-Operation passiert war.

Weil der Jugendliche die Statur eines Erwachsenen hatte, mussten die Schläuche am Beatmungsgerät ausgewechselt werden. Dabei war es zu dem Fehler gekommen. Über 12 Minuten blieb der 14-Jährige ohne lebenswichtigen Sauerstoff. Der Assistenzarzt ahnte nicht, wo der Fehler lag. Er rief mehrere Kollegen zu Hilfe, weitere OP-Helfer kamen hinzu. Ein Arzt vermutete eine verkrampfte Lunge. Am Ende waren sechs Ärzte, zum Teil im Wechsel, in dem OP-Saal. Es wurde Herz-Alarm ausgelöst. Der Junge wurde reanimiert. Erst der eintreffende Chefarzt erkannte den Fehler: Durch das Beatmungsgerät kam kein Sauerstoff. Der Junge musste vom Gerät getrennt und per Handbeutel beatmet werden.

Da war es aber zu spät. Der 14-Jährige starb in einem Krankenhaus in Bielefeld. Bei fahrlässiger Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Noch nicht gehört hat das Gericht die Meinung von zwei Gutachtern. Sie kommen am zweiten Verhandlungstag zu Wort. Beides sind erfahrene Anästhesisten. Einer bestellt durch das Gericht, der andere durch die Verteidigung. Einer der Gutachter sagte nach der Zeugenbefragung, dass in den vergangenen Jahren dieser Fehler der falsch angeschlossenen Schläuche rund ein Dutzend mal in Deutschland passiert sei. Also ein Systemfehler?

Der Arzt, der in seiner Heimat Armenien Medizin studiert und seinen Facharzt gemacht hatte, musste seine Fachausbildung in Deutschland wiederholen, weil die Ausbildung in seinem Geburtsland nicht anerkannt wurde. Nach mehreren Hundert Narkosen in Deutschland galt er 2018 aber bereits als erfahren. Sein Chefarzt äußerte sich durchweg positiv über ihn.

Die Krankenschwester, die die Schläuche falsch eingesetzt hatte, sagte ebenfalls als Zeugin aus. Sie gab unter Tränen an, sich an viele Dinge nicht mehr erinnern zu können. Ein Verfahren gegen sie wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Gegen weitere Angestellte des Krankenhauses laufen noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

(toc/dpa)
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