Anästhesist sedierte Patientinnen Hafturteil gegen ostwestfälischen Arzt wegen Vergewaltigung rechtskräftig

Karlsruhe/Gütersloh · Das Bielefelder Gericht verurteilte ihn im September 2021 wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen schweren sexuellen Übergriffs zu einer Haftstrafe von elf Jahren. Außerdem verhängte es ein lebenslanges Berufsverbot gegen den damals 43-Jährigen. Der BGH überprüfte nun das Urteil.

 Das Urteil gegen einen ehemaligen Arzt ist rechtskräftig. Der Mann war wegen Vergewaltigung verurteilt worden. (Symbolbild)

Das Urteil gegen einen ehemaligen Arzt ist rechtskräftig. Der Mann war wegen Vergewaltigung verurteilt worden. (Symbolbild)

Foto: David-Wolfgang Ebener

Acht Monate nach der Verurteilung eines Arztes aus Gütersloh wegen Vergewaltigung ist das Urteil rechtskräftig. Seine Revision wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verworfen, wie dieser am Mittwoch mitteilte. Der Anästhesist hatte laut Landgericht Bielefeld drei Patientinnen nach einer Operation statt Schmerzmitteln sedierende Mittel verabreicht und sie - während sie stark benommen waren - vergewaltigt oder sexuell missbraucht. (Az. 4 StR 83/22)

Das Bielefelder Gericht verurteilte ihn im September vergangenen Jahres wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen schweren sexuellen Übergriffs zu einer Haftstrafe von elf Jahren. Außerdem verhängte es ein lebenslanges Berufsverbot gegen den damals 43-Jährigen. Der BGH überprüfte nun das Urteil und fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.

(kag/AFP)
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