Verjährung droht Prozess um weltweite Schleuserbande: Leverkusener vor Gericht

Leverkusen · In einem weltweiten Netzwerk spielte ein 56-jähriger Leverkusener eine zentrale Rolle – einem kriminellen Netzwerk. Es geht um gewerbsmäßigen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, gewerbsmäßige Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Betrug. Neben dem Leverkusener sitzen zwei weitere Männer, 75 und 59 Jahre alt, auf der Anklageblank des Kölner Landgerichts.

 Vor dem  Kölner Landgericht musste sich auch ein Leverkusener verantworten.

Vor dem Kölner Landgericht musste sich auch ein Leverkusener verantworten.

Foto: ddp

Kurz werden diese Angeklagten als „Schleuser“ bezeichnet. Die Taten, die nun vor der 1. Großen Strafkammer behandelt werden, liegen allerdings zum Teil schon über zehn Jahre zurück. Der letzte von insgesamt 32 Fällen, die die Staatsanwaltschaft in ihrer langen Anklageschrift auflistete, datiert aus dem Dezember 2010. Das Gericht musste sich letztlich beeilen, damit diese Straftaten noch juristisch aufgearbeitet werden, bevor die zehnjährige Verjährungsfrist greift. Es zeigt aber auch, wie schwer sich die Justiz mit der Aufklärung tut, wenn international tätige Banden sich solcher illegalen Geschäftsmodelle bedienen.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich spätestens im Jahr 2009 zusammengeschlossen zu haben, um gemeinsam ausreisewilligen afghanischen Staatsangehörigen, bei denen die Voraussetzungen für die Erteilung eines Einreisevisums nach Deutschland (oder in die Schengen-Staaten) nicht vorlagen, ein Visum zu verschaffen. Der Preis dafür lag jeweils bei zehn- bis fünfzehn Tausend Euro. Nimmt man allein die 32 Fälle, dann kamen 300- bis 400.000 Euro zusammen.

Dass die Bande nicht nur aus den drei Angeklagten besteht, wurde bei der Verlesung der Anklageschrift deutlich; immer wieder war von weiteren, besonders verfolgten Tätern die Rede. Auch von einem Mitarbeiter in der deutschen Botschaft in Kabul: Der nahm die Visum-Anträge an, führte die Verhandlungen mit den Ausreisewilligen, schickte die Anträge mit falschen Angaben nach Deutschland.

Der Leverkusener, der eine inzwischen insolvente Firma betrieb, half immer wieder mit Verpflichtungserklärungen und Bescheinigungen aus, die meisten als fingierte Unterlagen für die Ausländerbehörden. Das setzte der Leverkusener mit Erklärungen fort, dass die Afghanen bei ihm Anstellungen finden können, als es seine Firma schon nicht mehr gab. Anschließend wurden die eingeschleusten Personen als arbeitslos gemeldet, damit sie die finanzielle Unterstützung beim Amt beanspruchen sollten.

Das Gericht will die nun fast schon ein Jahrzehnt als Wiedervorlage anliegenden Fälle möglichst schnell erledigen. Bereits 2014 wurde ein Anlauf genommen mit den so genannten Rechtsgesprächen aller Verfahrensbeteiligten, erneut 2017. Auch im Vorfeld des nun eröffneten Hauptverfahrens gab es Gespräche.

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