Prozess gegen Clanchef Mutmaßlicher „Strohmann“ des Don bleibt in Haft

Köln/Leverkusen ·   Nach einem ausführlichen Geständnis seines Mandanten und dem Kreuzverhör durch die Staatsanwaltschaft stellte  Verteidiger Eckardt  den Antrag auf sofortige Aufhebung des Haftbefehls für seinen Mandanten, den 55-jährigen Mitangeklagten im so genannten „Don-Mikel-Prozess“.

 Der Prozess gegen den Leverkusener Junior-Clanchef wird fortgesetzt.

Der Prozess gegen den Leverkusener Junior-Clanchef wird fortgesetzt.

Foto: dpa/Uli Deck

Er soll als „Strohmann“ für den Leverkusener Junior-Clanchef fungiert haben. Die 17. Große Strafkammer nahm den Antrag natürlich zur Kenntnis an; ob es jedoch zu einer vorzeitigen Entlassung aus der Untersuchungshaft kommt, konnte sie natürlich nicht sofort entscheiden.

Gegen eine Freilassung des mutmaßlichen Helfers wendet sich die Anklagebehörde. Dabei meinte die Staatsanwältin, dass es immer noch hohe Beträge von Bargeldeinzahlungen auf die Konten des Immobilienunternehmers aus Bergisch Gladbach gibt, für die plausible Erklärungen fehlen. Auch die vom Verteidiger vorgebrachten Argumente wollte sie nicht nachvollziehen: Es bestehe durchaus Flucht- und Verdunklungsgefahr. Die vorgebrachten Gründe einer angeschlagenen Gesundheit wollte sie so nicht anerkennen. Dazu habe der Arzt in der Justizvollzugsanstalt über die Verhandlungsfähigkeit bereits Stellung genommen. Ein zur Sprache gekommenes zweites Strafverfahren gegen den 55-Jährigen, bei dem es um den Bankrott des väterlichen Immobilienunternehmens geht, soll bei den Überlegungen offenbar keine Rolle spielen, da für diesen Vorgang ein Haftbefehl bereits im Mai aufgehoben worden sei.

Der Vorsitzende Richter machte zugleich deutlich, dass die Kammer natürlich laufend darüber berate, ob die Haftbefehle ausgesetzt werden können. Aber da wolle man dann lieber erst noch die Aussagen von einigen weiteren Zeugen abwarten.
Somit bleiben in diesem Prozess gegen Michael G., seinen 22-jährigen Sohn, den Immobilienunternehmer und den Handwerker aus Monheim nach wie vor zwei Angeklagte in U-Haft, Der Don und sein mutmaßlicher „Strohmann“. Die beiden anderen müssen einige Auflagen erfüllen, etwa das regelmäßige Erscheinen zu den Verhandlungsterminen (Fortsetzung am 14. Oktober).

Von denen gab es inzwischen 22. Michael G. hatte also genügend Gelegenheit, auch zu den Geldwäschegeschäften eine Erklärung abzugeben, nachdem er ja gleich zu Beginn den Betrug an einem Frechener Ehepaar eingeräumt hatte. Seine drei Verteidiger hatten das bereits mehrfach angekündigt, doch sie sahen sich auch am Mittwoch  noch nicht dazu in der Lage. Vorher wollen sich die Rechtsberater mit ihrem Mandanten ausführlicher abstimmen, wie sie die Bargeldgeschäfte von Michael G. erklären wollen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort