Angelschein Nächste Fischereiprüfung ist im Dezember möglich

  Jeder Angler braucht einen Fischereischein. Voraussetzung dafür ist es, mindestens 13 Jahre alt zu sein und die Fischerprüfung abgelegt zu haben. Hier steht neben dem fachgerechten Umgang mit Fischen auch der Tierschutz im Vordergrund.

 Wer angeln möchte, braucht dafür einen Angelschein.

Wer angeln möchte, braucht dafür einen Angelschein.

Foto: Christian Kaspers

Angeln ohne Berechtigung ist in Deutschland verboten und kann streng bestraft werden.

Die nächste Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises findet am 9. Dezember 2019 um 14 Uhr statt. Je nach Teilnehmerzahl gibt es einen zweiten Prüfungstag am 10. Dezember, um 14 Uhr. Prüfungsort ist der große Sitzungssaal des Kreishauses Heidkamp, Am Rübezahlwald 7 in Bergisch Gladbach. Anmeldungen werden noch bis zum 11. November entgegengenommen. Das Anmeldeformular  ist auf der Homepage des Kreises, www.rbk-direkt.de unter dem Suchbegriff: „Fischerprüfung“ zu finden. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro, das Mindestalter für die Zulassung zur Prüfung ist 13 Jahre.

In der Prüfung werden verschiedene Themenkomplexe wie Fischkunde, Gewässerkunde, Fischhege, Naturschutz, Gerätekunde, Gesetzeskunde, Fisch-Erkennung sowie Zusammenstellung und Zusammenbau von Angelgerät abgefragt.

Wer an der Fischerprüfung teilnehmen möchte, kann bei folgenden Anbietern Vorbereitungskurse besuchen: Angelgeräte Wichterich, Sattlerweg 8, Bergisch Gladbach-Bensberg, Telefon: 02204 56688. Angelsport Dellbrück, Bergisch Gladbacher Straße 1000, Köln-Dellbrück, Telefon: 02201 9661234.

(cebu)
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