Steigende Zahl an Fällen Bedarf an Plätzen für Sicherungsverwahrung in NRW wächst

Köln · Derzeit verfüge das Land Nordrhein-Westfalen über 140 Plätze in der Sicherungsverwahrung. Mit der Maßnahme sollen gefährliche Täter nach Absitzen ihrer Haftstrafe gebessert und die Allgemeinheit geschützt werden.

  Mehrere Außenkameras hängen an zwei Lichtmasten der JVA in Werl. (Symbolfoto)

 Mehrere Außenkameras hängen an zwei Lichtmasten der JVA in Werl. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Guido Kirchner

Die große Zahl aufgedeckter Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder lässt in Nordrhein-Westfalen den Bedarf an Plätzen in der Sicherungsverwahrung steigen. „Beim Urteil gegen die Täter von Münster wurden allein an einem Tag drei Sicherungsverwahrungen angeordnet“, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag). „Wir prüfen daher, ob wir einen neuen Standort benötigen.“ Derzeit verfüge das Land über 140 Plätze in der Haftanstalt Werl. Wenn in Köln ein neues Gefängnis gebaut werde, könnten möglicherweise auch dort Plätze für Sicherungsverwahrte geschaffen werden.

In Münster gab es neben Lügde und Bergisch Gladbach einen von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Auch in den Fällen Lügde und Bergisch Gladbach hatten die Gerichte die Unterbringung von Tätern nach der Verbüßung ihrer Haftstrafen in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Maßnahme gilt nicht als Strafe, sondern soll gefährliche Täter bessern und die Allgemeinheit schützen. Sicherungsverwahrung muss von einer Strafhaft räumlich getrennt vollzogen werden, entweder in einer eigenen Anstalt oder in separaten Abteilungen einer Justizvollzugsanstalt.

Auch die Zahl der Häftlinge mit psychischen Auffälligkeiten nehme zu, sagte Biesenbach. „Deswegen müssen wir das Justizkrankenhaus in Fröndenberg erweitern oder einen weiteren Standort ins Auge fassen.“

(chal/dpa)
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